Quelle:
Toni All
Artikel 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit
und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert
seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die
von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
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