Quelle: kevin bogon
Die mitteralterliche Erklärung von Beugehaft:
"Von Beugehaft spricht
man, wenn jemand in Haft kommt, damit sein, staatlichem Wollen
entgegenstehender, Wille durch die Haft gebrochen (= gebeugt) wird.
Beugehaft
ist daher keine Strafe, sondern ein Zwangsmittel zur Durchsetzung
staatlicher Belange. Dem deutschen Rechtssystem ist die Beugehaft in
Form der Ordnungshaft bekannt."
Quelle: http://www.lexexakt.de/glossar/beugeh...
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