Quelle: Erstaunliche Erkenntnisse die Uns Bewegen
UM MEINE STAATSANGEHÖRIGKEIT ZU BEANTRAGEN GING ICH AM
9.SEPTEMBER 2013, FRÜH UM 7 UHR 30 , OHNE TERMIN
ZUM KREISVERWALTUNGSREFERAT MÜNCHEN
IN DIE ABTEILUNG DER AUSLÄNDERBEHÖRDE EINBÜRGERUNG)
ERST WOLLTE MAN MEINEN STAATSANGEHÖRIGKEITSANTRAG MIT ANLAGE V
NICHT ANNEHMEN, ABER NACH EINIGEM HIN UND HER KLAPPTE ES DANN DOCH.
ALS ICH MEINE ORIGINALE VORLEGTE SAGTE DIE SACHBEARBEITERIN:
" ICH KRIEG DAS ORIGINAL "
ICH SAGTE DAS ICH IHR JEWEILS EINE KOPIE MEINER ORIGINALE GEBEN KANN.
SIE NAHM DANN MEINE KOPIEN UND SAGTE:
" NORMALERWEISE BEHALTEN WIR DIE ORIGINALE "
DANN GINGEN WIR ZUSAMMEN ANHAND MEINER DOKUMENTE BIS
ZUR DER GEBURTSURKUNDE MEINES GROẞVATERS ,
GEB. IM JAHRE 1889 , ZURÜCK.
DIE SACHBEARBEITERIN SAGTE DAS ALLES SO WEIT PASSEN WÜRDE,
ABER ES FEHLTEN NOCH 2 BESCHEINIGUNGEN DIE ICH DAS NÄCHSTE
MAL MITBRINGEN SOLLTE.
SO GING ICH AM 24. OKTOBER 2013 MIT MEINEN DOKUMENTEN UND
DEN GEFORDERTEN 2 BESCHEINIGUNGEN HIN.
NUN MUẞTE ICH ERFAHREN :
DAS DAS GRUNDGESETZ 116/2 " NICHT FÜR DEUTSCHE GILT "
DAS MIR NUR EIN STAATSANGEHÖRIGKEITSAUSWEIS
DER BRD AUSGESTELLT WERDEN KANN,
DA EINE ANDERE RECHTSGRUNDLAGE
LEIDER FÜR MICH NICHT IN FRAGE KÄME.
AUCH KANN ICH MICH NICHT EINBÜRGEN LASSEN DA ICH JA SCHON
EINGEBÜRGERT SEI , USW..................
DAS GANZE ENDETE IN DER AUSLÄNDERBEHÖRDE IN MÜNCHEN SEHR HÄẞLICH .
SO SCHRIEB ICH PER FAX AN ALLE 4 MITARBEITER/INNEN
DER FIRMA AUSLÄNDERBEHÖRDE IN MÜNCHEN ,
MIT MEINEM AKTENZEICHEN,
JEWEILS EINEN BRIEF.
ES KAM EINE ANTWORT ZURÜCK .
ES WAR MEINE SACHBEARBEITERIN
DIE NICHT IN DER LAGE WAR,
AN MEINE ANGEGEBENE ADRESSE , ZU SCHREIBEN.
SIE SCHICKTE IHR SCHREIBEN PER FAX
AN DEN GLEICHEN TABAK UND LOTTOLADEN ZURÜCK ,
WO ICH DIE BRIEFE VORHER ,
PER FAX , AUFGAB.
SO LAGEN MEINE PERSÖNLICHEN DATEN FÜR JEDERMANN SICHTBAR,
OFFEN HERUM.
SIE SCHRIEB HIER IN KURZFASSUNG :
DIE EINSCHLÄGIGE RECHTSGRUNDLAGE IHRES ANLIEGENS IST DAS
STAATSANGEHÖRIGKEITSGESETZ STAG VOM 22.7.1913
BUNDESGESETZBLATT TEIL III , ZULETZT GEÄNDERT DURCH ART I G
V. 28.8.2013 I 3458
IN MEINEM ADOPTIONSVERTRAG STEHT DAS MEINE ELTERN
(ADOPTIVELTERN) "SIEHE DOKUMENTE" " DEUTSCHE REICHSANGEHÖRIGE " SIND. U N D J E T Z T ? ? ? ? ?
Hier könnt ihr in die Dokumente von Ilona einsehen.
Bitte Downloaden
http://www39.zippyshare.com/v/3522865...
UM MEINE STAATSANGEHÖRIGKEIT ZU BEANTRAGEN GING ICH AM
9.SEPTEMBER 2013, FRÜH UM 7 UHR 30 , OHNE TERMIN
ZUM KREISVERWALTUNGSREFERAT MÜNCHEN
IN DIE ABTEILUNG DER AUSLÄNDERBEHÖRDE EINBÜRGERUNG)
ERST WOLLTE MAN MEINEN STAATSANGEHÖRIGKEITSANTRAG MIT ANLAGE V
NICHT ANNEHMEN, ABER NACH EINIGEM HIN UND HER KLAPPTE ES DANN DOCH.
ALS ICH MEINE ORIGINALE VORLEGTE SAGTE DIE SACHBEARBEITERIN:
" ICH KRIEG DAS ORIGINAL "
ICH SAGTE DAS ICH IHR JEWEILS EINE KOPIE MEINER ORIGINALE GEBEN KANN.
SIE NAHM DANN MEINE KOPIEN UND SAGTE:
" NORMALERWEISE BEHALTEN WIR DIE ORIGINALE "
DANN GINGEN WIR ZUSAMMEN ANHAND MEINER DOKUMENTE BIS
ZUR DER GEBURTSURKUNDE MEINES GROẞVATERS ,
GEB. IM JAHRE 1889 , ZURÜCK.
DIE SACHBEARBEITERIN SAGTE DAS ALLES SO WEIT PASSEN WÜRDE,
ABER ES FEHLTEN NOCH 2 BESCHEINIGUNGEN DIE ICH DAS NÄCHSTE
MAL MITBRINGEN SOLLTE.
SO GING ICH AM 24. OKTOBER 2013 MIT MEINEN DOKUMENTEN UND
DEN GEFORDERTEN 2 BESCHEINIGUNGEN HIN.
NUN MUẞTE ICH ERFAHREN :
DAS DAS GRUNDGESETZ 116/2 " NICHT FÜR DEUTSCHE GILT "
DAS MIR NUR EIN STAATSANGEHÖRIGKEITSAUSWEIS
DER BRD AUSGESTELLT WERDEN KANN,
DA EINE ANDERE RECHTSGRUNDLAGE
LEIDER FÜR MICH NICHT IN FRAGE KÄME.
AUCH KANN ICH MICH NICHT EINBÜRGEN LASSEN DA ICH JA SCHON
EINGEBÜRGERT SEI , USW..................
DAS GANZE ENDETE IN DER AUSLÄNDERBEHÖRDE IN MÜNCHEN SEHR HÄẞLICH .
SO SCHRIEB ICH PER FAX AN ALLE 4 MITARBEITER/INNEN
DER FIRMA AUSLÄNDERBEHÖRDE IN MÜNCHEN ,
MIT MEINEM AKTENZEICHEN,
JEWEILS EINEN BRIEF.
ES KAM EINE ANTWORT ZURÜCK .
ES WAR MEINE SACHBEARBEITERIN
DIE NICHT IN DER LAGE WAR,
AN MEINE ANGEGEBENE ADRESSE , ZU SCHREIBEN.
SIE SCHICKTE IHR SCHREIBEN PER FAX
AN DEN GLEICHEN TABAK UND LOTTOLADEN ZURÜCK ,
WO ICH DIE BRIEFE VORHER ,
PER FAX , AUFGAB.
SO LAGEN MEINE PERSÖNLICHEN DATEN FÜR JEDERMANN SICHTBAR,
OFFEN HERUM.
SIE SCHRIEB HIER IN KURZFASSUNG :
DIE EINSCHLÄGIGE RECHTSGRUNDLAGE IHRES ANLIEGENS IST DAS
STAATSANGEHÖRIGKEITSGESETZ STAG VOM 22.7.1913
BUNDESGESETZBLATT TEIL III , ZULETZT GEÄNDERT DURCH ART I G
V. 28.8.2013 I 3458
IN MEINEM ADOPTIONSVERTRAG STEHT DAS MEINE ELTERN
(ADOPTIVELTERN) "SIEHE DOKUMENTE" " DEUTSCHE REICHSANGEHÖRIGE " SIND. U N D J E T Z T ? ? ? ? ?
Hier könnt ihr in die Dokumente von Ilona einsehen.
Bitte Downloaden
http://www39.zippyshare.com/v/3522865...
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen