Dienstag, 9. September 2014

Ilona bei der Ausländerbehörde Annahmeverweigerung meines Staatsangehörigkeitsantrag

Quelle: Erstaunliche Erkenntnisse die Uns Bewegen

UM MEINE STAATSANGEHÖRIGKEIT ZU BEANTRAGEN GING ICH AM

9.SEPTEMBER 2013, FRÜH UM 7 UHR 30 , OHNE TERMIN

ZUM KREISVERWALTUNGSREFERAT MÜNCHEN

IN DIE ABTEILUNG DER AUSLÄNDERBEHÖRDE EINBÜRGERUNG)


ERST WOLLTE MAN MEINEN STAATSANGEHÖRIGKEITSANTRAG MIT ANLAGE V

NICHT ANNEHMEN, ABER NACH EINIGEM HIN UND HER KLAPPTE ES DANN DOCH.


ALS ICH MEINE ORIGINALE VORLEGTE SAGTE DIE SACHBEARBEITERIN:

" ICH KRIEG DAS ORIGINAL "

ICH SAGTE DAS ICH IHR JEWEILS EINE KOPIE MEINER ORIGINALE GEBEN KANN.

SIE NAHM DANN MEINE KOPIEN UND SAGTE:


" NORMALERWEISE BEHALTEN WIR DIE ORIGINALE "


DANN GINGEN WIR ZUSAMMEN ANHAND MEINER DOKUMENTE BIS

ZUR DER GEBURTSURKUNDE MEINES GROẞVATERS ,

GEB. IM JAHRE 1889 , ZURÜCK.


DIE SACHBEARBEITERIN SAGTE DAS ALLES SO WEIT PASSEN WÜRDE,

ABER ES FEHLTEN NOCH 2 BESCHEINIGUNGEN DIE ICH DAS NÄCHSTE

MAL MITBRINGEN SOLLTE.


SO GING ICH AM 24. OKTOBER 2013 MIT MEINEN DOKUMENTEN UND

DEN GEFORDERTEN 2 BESCHEINIGUNGEN HIN.


NUN MUẞTE ICH ERFAHREN :


DAS DAS GRUNDGESETZ 116/2 " NICHT FÜR DEUTSCHE GILT "


DAS MIR NUR EIN STAATSANGEHÖRIGKEITSAUSWEIS

DER BRD AUSGESTELLT WERDEN KANN,


DA EINE ANDERE RECHTSGRUNDLAGE

LEIDER FÜR MICH NICHT IN FRAGE KÄME.


AUCH KANN ICH MICH NICHT EINBÜRGEN LASSEN DA ICH JA SCHON

EINGEBÜRGERT SEI , USW..................


DAS GANZE ENDETE IN DER AUSLÄNDERBEHÖRDE IN MÜNCHEN SEHR HÄẞLICH .


SO SCHRIEB ICH PER FAX AN ALLE 4 MITARBEITER/INNEN

DER FIRMA AUSLÄNDERBEHÖRDE IN MÜNCHEN ,

MIT MEINEM AKTENZEICHEN,

JEWEILS EINEN BRIEF.


ES KAM EINE ANTWORT ZURÜCK .

ES WAR MEINE SACHBEARBEITERIN

DIE NICHT IN DER LAGE WAR,

AN MEINE ANGEGEBENE ADRESSE , ZU SCHREIBEN.


SIE SCHICKTE IHR SCHREIBEN PER FAX

AN DEN GLEICHEN TABAK UND LOTTOLADEN ZURÜCK ,

WO ICH DIE BRIEFE VORHER ,

PER FAX , AUFGAB.



SO LAGEN MEINE PERSÖNLICHEN DATEN FÜR JEDERMANN SICHTBAR,

OFFEN HERUM.


SIE SCHRIEB HIER IN KURZFASSUNG :


DIE EINSCHLÄGIGE RECHTSGRUNDLAGE IHRES ANLIEGENS IST DAS

STAATSANGEHÖRIGKEITSGESETZ STAG VOM 22.7.1913

BUNDESGESETZBLATT TEIL III , ZULETZT GEÄNDERT DURCH ART I G

V. 28.8.2013 I 3458


IN MEINEM ADOPTIONSVERTRAG STEHT DAS MEINE ELTERN

(ADOPTIVELTERN) "SIEHE DOKUMENTE" " DEUTSCHE REICHSANGEHÖRIGE " SIND. U N D J E T Z T ? ? ? ? ?


Hier könnt ihr in die Dokumente von Ilona einsehen.
Bitte Downloaden
http://www39.zippyshare.com/v/3522865...

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