bei Stromkosten in SGB II/XII
von Frank
Reitemeyer
Die unterstrichenen Daten und Zahlen sind individuell anzupassen! Aufgrund der kommenden Erhöhung der Regelleistungen ab 1.1.2013 verändern sich Stromanteile und Pauschale für dezentrale Warmwassererzeugung geringfügig. Für Anträge ab Januar 2013 wird es hier später eine Aktualisierung geben. Für laufende Anträge sind die genannten, derzeit geltenden Anteile anzuwenden.
Diese Musteranträge sind bislang noch nicht verwendet worden, d.h., es liegen noch keine gerichtlichen Entscheidungen zur Sache vor. Es bestehen daher Erfolgsaussichten, vor allem, wenn massenhaft solche Anträge "hochgebracht" werden: Antrag-Widerspruch-Klagen durch alle Instanzen, da Rechtssetzungen immer auch nach dem aktuellen gesellschaftlichen Klima entschieden werden.
An
das
Jobcenter
XY
Adresse
oder
Fax
Datum
„Was sind
Staaten ohne Gerechtigkeit anderes als große
Räuberbanden?“
- Augustinus,
De
Citrate
Die, 4,4.
Antrag
auf
Mehrbedarf für
Haushaltsstrom
und
Warmwasserstrom
BG
Nr. XY
Sehr geehrte Damen
und Herren,
in dem derzeit preiswertesten Stromtarif für Berlin der Fa. lekker Energie habe ich monatliche
Abschlagszahlungen von 58,- Euro (s. Anlage, Scan vom aktuellen Kontoauszug Abschlag 11/12).
Aufgrund einer neuen Studie des DPWV und des Deutschen Mieterbundes von Anfang Oktober
(Quelle:
http://www.harald-thome.de/media/files/energiekosten_paritaet_mieterbund_10_2012.pdf)
habe ich erfahren, daß von 2005 bis 2012 die Stromkosten um 44 % gestiegen sind, die
Haushaltsenergiekosten in den Regelsätzen jedoch nicht.
Das Ergebnis ist, daß immer mehr Haushalte unter „Energiearmut“ leiden, oder anders gesagt, Armut
steigt aufgrund zu gering bemessener Energie. So ist es auch bei mir. Die Energiekosten werden sich
quasi vom Munde abgespart, um den Lebenssaft nicht abgedreht bzw. wieder angedreht zu bekommen.
Die realen Stromkosten für Haushaltsenergie und dezentraler Warmwassererzeugung für
Durchlauferhitzer und Boiler übersteigen damit meinen Haushaltsenergieanteil von nur
20,74 Euro um rund 280 %.
Eine solch signifikante Überschreitung aufgrund der seit Jahren nicht an den realen Preisen orientierten
Regelsatzanteile, die auch durch weitere Absenkung des Stromverbrauchs nicht mehr aufgefangen
werden können, entsteht mir ein laufender, unabweisbarer Bedarf und damit ein Übernahmeanspruch
nach § 21 Abs. 6 SGB II und von Verfassungs wegen nach Art. 1 Absätze 1 bis 3, Art. 2 Absatz ,
Art. 3 Absatz 1 und Art. 19 Absatz 1 GG für alle Beträge oberhalb der in der Regelleistung vorgesehenen
Energieanteile. Die nichtbedarfsdeckende Pauschale von 8,60 Euro verstößt gegen den
Gleichheitsgrundsatz gem. Art. 3 Abs. 1 GG, da die Kosten bei Hilfeempfängern mit zentraler
Warmwassererzeugung über die Kosten der Unterkunft vollumfänglich und in tatsächlicher Höhe
übernommen werden, soweit sie angemessen sind. Die Pauschale ist daher verfassungswidrig.
Zum Vergleich: Die Stadt München erkennt lt.
Arbeitsanweisung vom
01.10.12 Nr. 2.3.1., S. 12,
folgende Kosten an:
folgende Kosten an:
„Folgende Warmwasserkosten sind angemessen: Alleinstehender oder 1. Person in BG 232,09 Euro.“
Quelle:
Hinzu kommt noch ½
Grundpreis-Anteil (ohne Heizung) von (bei mir) 5,80 Euro
(lekker) : 2 = 2,90
x
12 Monate = 34,80 Euro, Gesamt: 266,89 Euro Jahreskosten : 12 = 22,24 Euro monatlich
(zzgl. Nachzahlungen der Jahresabrechnung, s. Nr. 1.1.2, S. 3).
12 Monate = 34,80 Euro, Gesamt: 266,89 Euro Jahreskosten : 12 = 22,24 Euro monatlich
(zzgl. Nachzahlungen der Jahresabrechnung, s. Nr. 1.1.2, S. 3).
Ich beantrage daher Neuberechnung meiner Stromanteile für Haushaltsstrom und für dezentrale
Warmwassererzeugung und Kostenübernahme des übersteigenden Anteils
von 58,00 ./. 20,74 = 37,26 ./. Warmwasserpauschale 8,60 = 28,66 Euro monatlich.
Da die Kostenübernahme der Stadt München für zentrale Warmwassererzeugung exklusiv
Nachzahlungsübernahme mit 22,24 Euro gegenüber meiner Pauschale von nur 8,60 Euro um 258 %
höher ausfällt, ist der Gleichheitsgrundsatz erheblich verletzt. Ich beantrage hilfsweise gem. Art. 3
Absatz 1 GG, meine dezentrale Warmwasserversorgung über die nicht bedarfsdeckende Pauschale
von 8,60 Euro hinaus auf 22,24 Euro zzgl. Übernahme der Jahresendabrechnung zu übernehmen.
Mit freundlichen
Grüßen
Name XY
Anlage Kontoauszug
(Abschlagszahlung):
1 Kommentar:
TOP.
Gruss
Himmelswächter
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