Freitag, 16. November 2012

MUSTER-ANTRAG für Mehrbedarf

bei Stromkosten in SGB II/XII


von Frank Reitemeyer

Die unterstrichenen Daten und Zahlen sind individuell anzupassen! Aufgrund der kommenden Erhöhung der Regelleistungen ab 1.1.2013 verändern sich Stromanteile und Pauschale für dezentrale Warmwassererzeugung geringfügig. Für Anträge ab Januar 2013 wird es hier später eine Aktualisierung geben. Für laufende Anträge sind die genannten, derzeit geltenden Anteile anzuwenden.

Diese Musteranträge sind bislang noch nicht verwendet worden, d.h., es liegen noch keine gerichtlichen Entscheidungen zur Sache vor. Es bestehen daher Erfolgsaussichten, vor allem, wenn massenhaft solche Anträge "hochgebracht" werden: Antrag-Widerspruch-Klagen durch alle Instanzen, da Rechtssetzungen immer auch nach dem aktuellen gesellschaftlichen Klima entschieden werden.



An das


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                                                                                                                                                                                                                        „Was sind Staaten ohne Gerechtigkeit anderes als große Räuberbanden?“
                                                                                                                                                                                                                        - Augustinus, De Citrate Die, 4,4.

Antrag auf Mehrbedarf für
Haushaltsstrom und Warmwasserstrom
BG Nr. XY



Sehr geehrte Damen und Herren,
in dem derzeit preiswertesten Stromtarif für Berlin der Fa. lekker Energie habe ich monatliche 
Abschlagszahlungen von 58,- Euro (s. Anlage, Scan vom aktuellen Kontoauszug Abschlag 11/12). 
Aufgrund einer neuen Studie des DPWV und des Deutschen Mieterbundes von Anfang Oktober     
 
(Quelle: 
http://www.harald-thome.de/media/files/energiekosten_paritaet_mieterbund_10_2012.pdf) 
 
habe ich erfahren, daß von 2005 bis 2012 die Stromkosten um 44 % gestiegen sind, die 
Haushaltsenergiekosten in den Regelsätzen jedoch nicht. 
 
Das Ergebnis ist, daß immer mehr Haushalte unter „Energiearmut“ leiden, oder anders gesagt, Armut 
steigt aufgrund zu gering bemessener Energie. So ist es auch bei mir. Die Energiekosten werden sich 
quasi vom Munde abgespart, um den Lebenssaft nicht abgedreht bzw. wieder angedreht zu bekommen. 
 
Die realen Stromkosten für Haushaltsenergie und dezentraler Warmwassererzeugung für 
Durchlauferhitzer und Boiler übersteigen damit meinen Haushaltsenergieanteil von nur 
20,74 Euro um rund 280 %. 
 
Eine solch signifikante Überschreitung aufgrund der seit Jahren nicht an den realen Preisen orientierten 
Regelsatzanteile, die auch durch weitere Absenkung des Stromverbrauchs nicht mehr aufgefangen 
werden können, entsteht mir ein laufender, unabweisbarer Bedarf und damit ein Übernahmeanspruch 
nach § 21 Abs. 6 SGB II und von Verfassungs wegen nach Art. 1 Absätze 1 bis 3, Art. 2 Absatz , 
Art. 3 Absatz 1 und Art. 19 Absatz 1 GG für alle Beträge oberhalb der in der Regelleistung vorgesehenen 
Energieanteile. Die nichtbedarfsdeckende Pauschale von 8,60 Euro verstößt gegen den 
Gleichheitsgrundsatz gem.  Art. 3 Abs. 1 GG, da die Kosten bei Hilfeempfängern mit zentraler 
Warmwassererzeugung über die Kosten der Unterkunft vollumfänglich und in tatsächlicher Höhe 
übernommen werden,  soweit sie angemessen sind. Die Pauschale ist daher verfassungswidrig. 
Zum Vergleich: Die Stadt München erkennt lt. Arbeitsanweisung vom 01.10.12 Nr. 2.3.1., S. 12, 
folgende Kosten an:

„Folgende Warmwasserkosten sind angemessen: Alleinstehender oder 1. Person in BG 232,09 Euro.“

Quelle:
 
Hinzu kommt noch ½ Grundpreis-Anteil (ohne Heizung) von (bei mir) 5,80 Euro (lekker) : 2 = 2,90
12 Monate = 34,80 Euro, Gesamt: 266,89 Euro Jahreskosten : 12 = 22,24 Euro monatlich 
(zzgl. Nachzahlungen der Jahresabrechnung, s. Nr. 1.1.2, S. 3).
 
Ich beantrage daher Neuberechnung meiner Stromanteile für Haushaltsstrom und für dezentrale
Warmwassererzeugung und Kostenübernahme des übersteigenden Anteils 
von 58,00 ./. 20,74 = 37,26 ./. Warmwasserpauschale 8,60 =  28,66 Euro monatlich.
 
Da die Kostenübernahme der Stadt München für zentrale Warmwassererzeugung exklusiv 
Nachzahlungsübernahme mit 22,24 Euro gegenüber meiner Pauschale von nur 8,60 Euro um 258 % 
höher ausfällt, ist der Gleichheitsgrundsatz erheblich verletzt. Ich beantrage hilfsweise gem. Art. 3 
Absatz 1 GG,  meine dezentrale Warmwasserversorgung über die nicht bedarfsdeckende Pauschale 
von 8,60 Euro hinaus auf 22,24 Euro zzgl. Übernahme der Jahresendabrechnung zu übernehmen.
 
Mit freundlichen Grüßen
Name XY
Anlage Kontoauszug (Abschlagszahlung):

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

TOP.

Gruss
Himmelswächter