Freitag, 26. Juni 2015

Bundestag muss geheime UFO-Akte rausrücken!


Quelle: Exopolitik

Veröffentlicht am 25.06.2015
Der Bundestag darf seine UFO-Ausarbeitung nicht länger unter Verschluss halten, entschied heute das Bundesverwaltungsgericht.
Fünf Jahre ließ die Bundestagsverwaltung verstreichen, verschwendete abertausende Euro Steuergelder und beschäftigte die deutsche Justiz. Doch am Ende war alles umsonst. Die UFO-Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages wie auch alle anderen von dieser Verwaltungsabteilung verfassten Schriftstücke fallen unter das Informationsfreiheitsgesetz. Punkt.

Gern hätten es die Vertreter des Bundestags anders gesehen. Die Wissenschaftlichen Dienste seien Teil der parlamentarischen Tätigkeit und vom IFG ausgenommen, argumentierten sie. Zudem machten sie das Urheberrecht geltend, und schließlich sahen sie sogar eine Gefahr für die freie Mandatsausübung der Parlamentarier. Die Abgeordneten, so der neueste Kniff der Bundestagsanwälte vor dem Bundesverwaltungsgericht, könnten schließlich vor der Öffentlichkeit in einen Rechtfertigungsdruck geraten und sich scheuen, Ausarbeitungen überhaupt erst in Auftrag zu geben - aus Angst vor den Kommentaren konkurrierender Parlamentarier oder aufgeweckter Bürger.

Wie gut, dass die Richter des 7. Senats es anders sahen. Sie bescherten der Öffentlichkeit einen großartigen Tag für die Informationsfreiheit und Journalisten einen neuen Tätigkeitsbereich.

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