Quelle: WzWunslaved
http://www.n24.de/news/newsitem_8229578.html
Die Feindstaatenklauseln der UNO-Charta (Artikel 53
und 107), die den Alliierten bis heute erlauben, auch ohne
Ermächtigung durch den Sicherheitsrat „Zwangsmaßnahmen"
gegen Feindstaaten zu ergreifen, immer noch
nicht außer Kraft gesetzt wurden (es gibt zwar eine Resolution,
die sie als „obsolet" bezeichnet -- gültig sind sie
aber doch). Die UNO hat sich aus dem Atlantikpakt, dem
britsch-amerikanischen Bündnis gegen Deutschland, entwickelt
und das Deutsche Reich zum „Feindstaat" erklärt.
Die Feindstaatenklauseln der UNO-Charta (Artikel 53
und 107), die den Alliierten bis heute erlauben, auch ohne
Ermächtigung durch den Sicherheitsrat „Zwangsmaßnahmen"
gegen Feindstaaten zu ergreifen, immer noch
nicht außer Kraft gesetzt wurden (es gibt zwar eine Resolution,
die sie als „obsolet" bezeichnet -- gültig sind sie
aber doch). Die UNO hat sich aus dem Atlantikpakt, dem
britsch-amerikanischen Bündnis gegen Deutschland, entwickelt
und das Deutsche Reich zum „Feindstaat" erklärt.
denn in dem entsprechenden Artikel 29 der
UNO-Menschenrchtskonvention heißt es ausdrücklich in
Absatz 3: „Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem
Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der
Vereinten Nationen ausgeübt werden." Das gilt für alle
UNO-Mitglieder, also auch für die BRD. Das ist nur
scheinbar paradox, sofern man nichts von der Existenz des Deutschen Reiches außerhalb des BRD-Territoriums
weiß. Die BRD ist als Besatzungsinstrument der Alliierten
zur Feindschaft gegen das Deutsche Reich verpflichtet,
sogar unter Aussetzung der Menschenrechte. Daher kann
und darf sie auch nicht dessen Rechtsnachfolger sein und
zahlt logischerweise auch keine Reparationen, sondern
„freiwillige Wiedergutmachungen", was völkerrechtlich
durchaus einen Unterschied macht.
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