Quelle: Christian Anders Learning Channel
Seit dem 1. November 2013 gilt gem. § 22 Abs. 3 Personenstandsgesetz
(PStG): „Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen
Geschlecht zugeordnet werden, so ist der Personenstandsfall ohne eine
solche Angabe in das Geburtenregister einzutragen".
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http://www.focus.de/gesundheit/baby/b...
http://www.faz.net/aktuell/gesellscha...
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