Mittwoch, 10. April 2013

Todesstrafen-Statistik 2012: Der Trend zur Abschaffung der Todesstrafe hält an

Quelle: AmnestyDeutschland

Hier erfahrt ihr mehr und könnt aktiv werden: http://www.amnesty.de/todesstrafe-2012

Rückschläge ja, aber kein Negativ-Trend bei der Todesstrafe: 2012 haben einige Länder erstmals seit Jahren wieder Menschen hingerichtet, doch weiter wendet nur eine kleine Minderheit von Staaten die Todesstrafe an. Dies dokumentiert der heute veröffentlichte Amnesty-Todesstrafenbericht 2012.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

1) DIE TODESSTRAFE

Zwar heißt es in der EU-Verfassung in Titel I, Artikel 2 (2):


Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.


In den Erläuterungen zu diesem Artikel, sozusagen versteckt im Kleingedruckten,
schimmert dann auf Seite 434 aber durch, wie das zu verstehen ist.

In den Erläuterungen finden sich unter Punkt 3 die Ausnahmen von der Regel:

3. Die Bestimmungen des Artikels 2 der Charta (2) entsprechen den Bestimmungen der genannten Artikel der EMRK und des Zusatzprotokolls. Sie haben nach Artikel 52 Absatz 3 der Charta (3) die gleiche Bedeutung und Tragweite.
So müssen die in der EMRK enthaltenen “Negativdefinitionen” auch als Teil der Charta betrachtet werden:


3a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:

“Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um

a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;

b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;

c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen".

3b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:

"Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei
unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden ..."

Konkret heisst das: Jeder der an der Flucht gehindert werden soll darf erschossen werden. In Kriegszeiten dürfen Taten mit Todesstrafe versehen werden. Gewaltsame Demonstrationen dürfen mit Waffengewalt beendet werden. Da es keine Definition von Gewalt gibt, ist der Begriff Auslegungssache, was heisst: Das Gesetz entscheidet, ob ein Mann der mit nem Stein wirft schon erschossen werden darf, oder ob nur Leute mit Schusswaffen erschossen werden dürfen.

Was hat nun Vorrang, das deutsche Grundgesetz, Gesetze der einzelnen Länder oder der neue EU-Vertrag?

Der Vertrag hat Vorrang vor dem Recht der Mitgliedsstaaten, ähnlich wie Bundesrecht vor Landesrecht steht. Damit kann man sagen: Lebewohl liebes GG (Grundgesetz)

namaste