Dienstag, 9. April 2013

Polizeischulung - Rechtslage - Zulassungsbescheinigung -Betrug

Quelle: Parteienallianz

In der Bundesrepublik läuft ganz schön etwas schief. Bitte selbst mal nachforschen.
Und beachten: Verwaltungsakte sind gem. VwVfG §§ 48, 49a in die Vergangenheit zurück zu nehmen. Das würde bedeuten, dass die letzten 10 Jahre KFZ-Steuer zurück verlangt werden könnte.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Was ist der Fahrzeugschein,der Fahrzeugbrief?