Quelle: ClaasStoertebeker
Nachweis (Staatsangehörigkeitsurkunden)
Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (Staatsangehörigkeitsausweis) nachgewiesen werden. Sie wird auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde ausgestellt. Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
http://www.stmi.bayern.de/buerger/staat/staatsangehoerigkeit/detail/05788/
http://www.documentarchiv.de/ns/1938/deutsche-staatsangehoerigkeit-oest_vo.html
http://www.documentarchiv.de/ns/1938/deutsche-staatsangehoerigkeit-oest_vo.html
Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (Staatsangehörigkeitsausweis) nachgewiesen werden. Sie wird auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde ausgestellt. Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
http://www.stmi.bayern.de/buerger/staat/staatsangehoerigkeit/detail/05788/
http://www.documentarchiv.de/ns/1938/deutsche-staatsangehoerigkeit-oest_vo.html
http://www.documentarchiv.de/ns/1938/deutsche-staatsangehoerigkeit-oest_vo.html
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