Bereits im Juli 2011 haben die Recording Industry Association of America (RIAA) und die Motion Picture Association of America (MPAA) mit allen großen Internet-Providern wie Comcast, Cablevision, Verizon und Time Warner Cable eine Kooperations-Vereinbarung geschlossen, deren Tragweite erst jetzt wirklich klar wird. Auf Basis des Vertrages wird wohl bereits in wenigen Wochen in den USA die totale Internet-Überwachung eingeführt werden.
Wie CNet berichtet, hat RIAA-Chef Cary Sherman auf einem Verleger-Symposium in New York bekannt gegeben, dass die Provider ab 12. Juli Maßnahmen gegen Raubkopierer einleiten werden. Um die Urheberrechtsverletzer identifizieren zu können, werden ab diesem Zeitpunkt automatische alle Downloads überwacht und gescannt.
Provider als Hilfs-Sheriffs der Rechteinhaber
Wenn das System den illegalen Download eines urheberrechtlich geschützten Werkes wie eines Films, eines Musikstücks oder eines Software-Programms erkennt, wird der Inhaber des Internet-Anschluss in eine Datenbank des jeweiligen Providers eingetragen. Beim ersten und zweiten Verstoß gegen das Copyright wird der Nutzer dann vom Provider per Mail auf sein Fehlverhalten hingewiesen. Falls er sein Verhalten daraufhin nicht ändert, geht eine weitere Mail raus, die um Bestätigung bittet, dass die ersten Hinweise angekommen sind.
In dieser Mail wird auch darauf hingewiesen, dass weitere Verstöße gegen das Urheberrecht Konsequenzen nach sich ziehen können. Bleibt der Kunde unbelehrbar, können die Provider nach Belieben weitere Schritte aus einem Katalog mit "Maßregelungen" einleiten. Dieser von den Urheberrechts-Verbänden herausgegebene Strafkatalog umfasst Maßnahmen wie die Drosselung der Download-Geschwindigkeit und das Sperren des Internet-Zugangs, bis der Nutzer sich bereiterklärt, künftig keine Urheberrechts-Verstöße mehr zu begehen.
Da es sich um eine freiwillige Vereinbarung zwischen RIAA, MPAA und Providern handelt, steht es den Providern frei, ihre Maßnahmen nach Belieben auszuwählen oder auch wieder auszusetzen. Eine dauerhafte Schließung von Internet-Anschlüssen will – zumindest bislang – kein Provider durchführen.
Hunderttausende Abmahnungen in Deutschland
In Deutschland ist eine derartige Praxis zurzeit undenkbar, doch auch hierzulande vertreten die Rechteinhaber eine harte Linie gegenüber illegalen Downloads. So vermeldete eco, der Verband der deutschen Internetwirtschaft, Mitte 2011, dass deutsche Internet Provider jeden Monat die Benutzerdaten zu 300.000 Internetverbindungen an die Rechteinhaber geben, nachdem diese entsprechende Gerichtsbeschlüsse erwirkt haben.
Dabei kommt der Industrie entgegen, dass die Provider auch nach dem offiziellen Ende der Vorratsdatenspeicherung noch viel mehr Nutzerdaten archivieren, als für die Rechnungsstellung nötig wäre. So wurde zunächst bekannt, dass beispielsweise die Telekom auch weiterhin alle Daten für sechs Monate abspeicherte. Inzwischen wurde der Speicher-Zeitraum auf 30 Tage verkürzt. Auch Vodafone hält die Daten so lange vor. Bedenklich ist dabei vor allen Dingen, dass weitaus mehr Daten, als für die Rechnungsstellung nötig wären, gespeichert werden. So protokolliert die Telekom beispielsweise bei Mobilfunk-Kunden auch eingehende SMS – obwohl der Empfang der Kurznachrichten kostenlos, also rechnungsirrelevant, ist.
Abmahnen ist rentabler als verkaufen
Diese Konstellation lässt auch vermuten, dass die deutschen Rechteinhaber an einer technischen Lösung nach amerikanischem Vorbild gar kein Interesse haben. Immerhin errechnete die Firma DigiRights Solution GmbH bereits 2009, dass es für die Industrie weitaus leichter ist, mit Abmahnungen als mit dem Verkauf von Songs Geld zu verdienen. Das Unternehmen, das für Rechteinhaber den kompletten Prozess von der Aufspürung von Copyright-Verletzern über deren Identifikation bis hin zur rechtlichen Abwicklung von Abmahnungen und eventuell anfallenden Gerichtsverfahren unter einem Dach bündelt, wirbt in einer Präsentation für seine Dienste mit dem Hinweis, dass ein abgemahnter illegaler Download so viel Wert ist, wie 150 verkaufte Downloads. In dem Powerpoint-Dokument heißt es: "Wenn 1.250 Rechtsverletzer erfasst werden, die zahlen, müssten zur Erwirtschaftung des entsprechenden Ertrages 150.000 Downloads legal verkauft werden".
Solange die deutsche Abmahn-Industrie also weiterhin ein derart boomendes Geschäftsfeld bleibt, braucht sich in Deutschland wohl niemand vor der Einführung einer freiwilligen Three-Strikes-Vereinbarung zwischen Industrie und Providern zu fürchten. Ob der Grund für diese Sicherheit allerdings Anlass zur Freude gibt, muss wohl jeder für sich selbst definieren. (cel)
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