Donnerstag, 29. März 2012

Skandalös: EU zahlt verdeckt Millionenbeträge für Abtreibungslobby

n Brüssel tut sich derzeit ein handfester Skandal auf: Nach einem gestern veröffentlichten Bericht der Organisation European Dignity Watch werden seit Jahren mehrstellige Millionenbeträge an internationale Organisationen überwiesen, die damit nicht nur Entwicklungshilfe leisten, sondern auch Lobbyarbeit betreiben für die Legalisierung von Abtreibung und diese sogar in eigenen Kliniken selbst durchführen – auch und gerade in Ländern der Dritten Welt. Der offensichtliche Missbrauch von EU-Geldern findet bereits seit Jahren statt, die EU-Kommission stellt sich jedoch taub und blind.

Vor allem Länder der Dritten Welt geraten unter Druck, die einerseits unsere Hilfe brauchen – sich in ihre nationale Gesetzgebung aber nicht hineinreden lassen wollen. Wird aber Entwicklungshilfe
an legale Abtreibung gekoppelt, grenzt dies fast schon an Erpressung von Ländern, die auf unsere Gelder dringend angewiesen sind.


Die Europäische Union ist nicht berechtigt, sich in die Abtreibungspolitik einzelner Staaten einzumischen. So sagt es die EU-Kommission selbst. Dennoch fließen seit Jahren und auch immer weiter astronomisch hohe Summen an weltweit agierende Organisationen, die sich die Legalisierung der Abtreibung auf die Fahnen geschrieben haben, darunter International Planned Parenthood Federation (IPPF) oder auch Marie Stopes International (MSI). Dies geschieht meist dreist unter dem missionarischen Gutmenschen-Mäntelchen der Menschenrechte, der Entwicklungs- und Gesundheitshilfe.

Die EU-Kommission finanziert regelmäßig Projekte der International Planned Parenthood Federation und von Marie Stopes International zur Verbesserung der »sexuellen und reproduktiven Gesundheit« in der ganzen Welt. IPPF und MSI schließen in diesen Begriff explizit auch die Möglichkeit »sicherer Abtreibung« ein – die EU schließt dies explizit aus. Eigentlich. Rechtliche Grundlage hierfür  ist die Verordnung 1905/2006, besser bekannt als das »Development Co-operation Instrument«, die die Vergabe von Geldern an Nicht-Regierungsorganisationen für Entwicklungsprojekte regelt.

Allein unter dem Dach dieser Verordnung wurden zwischen 2007 und 2010 über 300 Millionen Euro für gesundheitliche Entwicklungshilfe ausgegeben, für die Jahre 2011 bis 2013 sind weitere 280 Millionen eingeplant. Davon wiederum sind 68 Millionen Euro eingeplant zur Umsetzung des Kairoer Aktionsplans. Allein Marie Stopes International erhielt davon mindestens 3,5 Millionen im Jahr 2007 und mehr als neun Millionen für die Jahre 2005 bis 2009. Mindestens, da die EU-Kommission weitere Auskünfte verweigert unter Berufung auf die »finanziellen Interessen« von MSI. Dass noch weitere Projekte unterstützt wurden, ist wahrscheinlich, lässt sich aber nur klären, wenn die Kommission Auskunft gibt oder die Organisationen ihre Geldflüsse offenlegen, beides wird wohl nicht geschehen.

Auf der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung in Kairo im Jahr 1994 verabschiedeten 179 Staaten ein Aktionsprogramm, das neue Richtlinien für die internationale Bevölkerungspolitik festlegte. Der Plan beinhaltet, dass bis zum Jahr 2015 allen Menschen der Zugang zu Aufklärung und Familienplanung, zum Schutz vor HIV/Aids sowie zur Gesundheitsversorgung rund um Schwangerschaft und Geburt ermöglicht werden soll.

Erstmals wurde dort das Recht des Einzelnen auf sexuelle und reproduktive Gesundheit (SRG) in den Mittelpunkt der Bevölkerungspolitik gestellt. Das individuelle Recht von Eltern, frei über die Zahl ihrer Kinder und den zeitlichen Abstand der Geburten zu entscheiden, wurde betont und ergänzt um das Recht auf Aufklärung und das Recht auf den Zugang zu den notwendigen Mitteln der Familienplanung. Insbesondere dieser Punkt sorgte einst bereits in Kairo für heftige Kontroversen und Proteste von Seiten des Vatikan und von lateinamerikanischen und islamischen Ländern, die eine Einmischung in ihre nationale Gesetzgebung fürchteten hinsichtlich Abtreibung und Verhütungsmitteln. Als größter Gegner erwiesen sich jedoch im Laufe der Zeit überraschend die USA, die ihre nicht unerheblichen Gelder für den Aktionsplan an Bedingungen knüpften.

Unter der Amtszeit von Präsident George Bush wurde ein Großteil der Entwicklungshilfe an eine Richtlinie gebunden, die Enthaltsamkeit statt Aufklärung und Verhütung fordert. Zudem verweigert die Regierung ausländischen Organisationen Unterstützung, die Abtreibungen durchführen oder auch nur zum Thema Schwangerschaftsabbruch beraten. Bereits im dritten Jahr nach dem Kairoer Beschluss strichen die USA aus diesem Grund ihre Beitragszahlung an den Bevölkerungsfonds der UN (UNFPA), obwohl ihr Beitrag von 34 Millionen Dollar jährlich bereits vom Kongress bewilligt worden war. Die UNFPA fördert weltweit Projekte zur reproduktiven Gesundheit, steht aber auch schon seit Jahren in der Kritik, weil sie durch ihre Abtreibungsarbeit unter anderem auch die rigorose Ein-Kind-Politik Chinas mit unterstützt. Die fehlenden Gelder wurden unter Federführung des damaligen EU-Kommissars für Entwicklung und humanitäre Hilfe, Poul Nielson, im Herbst 2002 durch die EU bereitgestellt und man zahlte 32 Millionen Euro an die UNFPA und die International Planned Parenthood Federation, da diese beiden Organisationen am meisten unter dem Geldausfall aus den USA litten.

Man kann sagen, die USA haben den Zusammenhang zwischen Entwicklungsgeldern und der Förderung von Abtreibung in den armen Ländern früh erkannt, kritisiert und gehandelt. Bei der EU-Kommission verwickelt man sich derweil lieber in inhaltliche Widersprüche um die Definition von »reproduktiver Gesundheit«. Faktisch schließt dies Abtreibung auch in den Dokumenten aus Kairo nicht mit ein. In den einzigen Passagen, in denen Abtreibung dort erwähnt wird, wird explizit festgestellt, dass diese nicht in den Begriff der Familienplanung mit einbezogen werden darf, dass man die nationale Gesetzgebung respektieren muss und Abtreibung als Lösungsweg für Frauen nicht gefördert werden darf.

Diese Definition hat die EU-Kommission auch noch einmal selbst bestätigt, nachdem der deutsche EU-Abgeordnete Bernd Posselt und die irische Abgeordnete Dana Scallon im Dezember 2003 eine offizielle Anfrage diesbezüglich an die Kommission gestellt hatten. Gerade in Irland gibt es schon lange Proteste gegen eine EU-Politik, die auch mit irischem Geld Abtreibung unterstützt, während die eigenen Abtreibungsgesetze sehr restriktiv gehandhabt werden. Auch Polen und Malta verbitten sich schon seit Jahren Aufforderungen aus Brüssel, an ihrer Abtreibungsgesetzgebung etwas zu ändern. Dennoch werden sie weiter mit »Empfehlungen« oder gar Rügen überhäuft, weil sie nicht mitziehen mit anderen, liberalen Ländern.

In unzähligen Dokumenten der EU-Kommission finden sich immer wieder Hinweise, dass sich die Abtreibungsthematik außerhalb ihres Kompetenzbereichs befinde. So bestätigte sie nach einer Anfrage am 26. März 2007: »Die Kommission nimmt keine Position ein für oder gegen Abtreibung, da es keine gemeinschaftliche Gesetzgebung zu diesem Punkt gibt«. Auf eine Anfrage im Jahr 2002, ob der Begriff der »sexuellen und reproduktiven Gesundheit« in Zukunft auch Abtreibung und Bevölkerungskontrolle beinhalten würde, gab man die Antwort, die Kommission würde keine Maßnahmen unterstützen, die Sterilisationen oder Abtreibungen in Entwicklungshilfeländern vorantreiben.

Die aktuellste Stellungnahme zur Abtreibung stammt von EU-Justizkommissarin Viviane Reding, die im vergangenen Jahr von Ungarn EU-Gelder zurück forderte, die man dort für eine Kampagne gegen Abtreibung eingesetzt hatte. Wörtlich sagte Reding: »Ich möchte die Tatsache unterstreichen, dass die EU keinerlei Kompetenz besitzt hinsichtlich der Abtreibungsfrage. Dies bedeutet, dass die EU Abtreibung weder befürworten noch ablehnen kann. Aus diesem Grund befindet die Kommission, dass die Nutzung von EU-Geldern für eine Anti-Abtreibungskampagne nicht auf einer Linie steht mit den Kompetenzen der EU.«

Dann muss aber auch der Umkehrschluss gelten. Dann dürfen EU-Gelder auch nicht genutzt werden, um für Abtreibung zu arbeiten. Da hingegen ist bislang kein einziger Fall bekannt geworden, wo Gelder zurück gefordert oder gar nicht erst vergeben worden sind – obwohl sich zahlreiche Organisationen sogar ganz offen diesbezüglich positionieren und regelmäßig Geld von der EU-Kommission beziehen.

Immerhin, zahlreiche Hilfswerke, die regelmäßig Geld aus den Fördertöpfen der EU, aber auch aus den Fonds zur Umsetzung der Kairoer Agenda erhalten, binden sich an die offizielle Definition – nicht jedoch International Planned Parenthood Federation oder Marie Stopes International. Sie haben ihre eigene Meinung, was alles unter sexuelle und reproduktive Gesundheit fällt – die Gelder fließen trotzdem. Beide Organisationen schließen Abtreibung und die medizinische Versorgung nach Abtreibung explizit in ihren Leistungskatalog mit ein, MSI listet dies auch auf ihrer Homepage mit auf. Damit entsteht unweigerlich ein inhaltlicher Konflikt, denn wer kann schon sagen, was genau vor Ort passiert, wofür die Gelder genutzt werden und wie eigentlich sichergestellt wird, das diese Organisationen das Geld nur für Projekte ausgeben, die inhaltlich von der EU mitgetragen werden können?

Eine Kontrolle der Gelder und Projekte ist dabei gar nicht so einfach. Man muss es schon explizit einfordern, kontrollieren und notfalls auch Gelder wieder streichen, so wie die USA es getan haben. Dabei ist die EU-Kommission, wenn es pro Abtreibung geht, leider keineswegs so schnell und forsch im Handeln wie bei der Ahndung von Ungarn. In dem Bericht von European Dignity Watch (EDW), der heute der Öffentlichkeit in Brüssel vorgestellt wurde, wird anhand von Einzelbeispielen aufgezeigt, wie EU-Gelder sogar ganz offen für Abtreibung ausgegeben werden. Konsequenzen gibt es bislang keine, obwohl diese Praxis schon Jahre andauert. Eine Anfrage von EDW diesbezüglich sowohl an die Kommission als auch an die beiden Organisationen MSI und IPPF wurde mit zahlreichen Berichten der Organisationen über deren Arbeit beantwortet. Hierin finden sich hinreichende Beweise, dass beide Organisationen in zahlreichen Ländern der Erde medizinische und chirurgische Abtreibungen anbieten und dass dies auch bei Projekten geschieht, die durch EU-Gelder finanziert werden unter dem Deckmantel von »sexueller und reproduktiver Gesundheit«.

European Dignity Watch bemängelt, dass zahlreiche Berichte unvollständig seien, dass offensichtlich Korrespondenz und Anhänge fehlten, dass es aber auch beispielsweise zu einzelnen geförderten Projekten überhaupt keine Jahresberichte gebe. Nun, die vorliegenden Dokumente liefern auch so genug Stoff. Hier ein paar Beispiele über EU-finanzierte Projekte:

Marie Stopes International startete 2006 ein Kambodschaprojekt, man betreibt dort selbst in vier Provinzen Kliniken, in denen unter anderem insgesamt 6.807 Abtreibungen selbst durchgeführt wurden. In Kambodscha ist Abtreibung bis zur zwölften Schwangerschaftswoche legal, wenn Gefahr für Mutter oder Kind besteht. Ob die legalen Grenzen eingehalten wurden, geht aus dem Bericht nicht hervor, aber dass die Abtreibungen durchgeführt wurden mit Hilfe von EU-Geldern widerspricht bereits den Richtlinien der EU.

MSI berichtet weiterhin von einem Projekt in Südafrika, wo man zwischen August 2008 und 2009 insgesamt 3.619 »Schwangerschaften beendet« habe. Im gleichen Bericht werden 308 »Notfallverhütungen« aufgelistet, vermutlich ist damit die »Pille danach« gemeint, der Begriff wird nicht weiter erklärt. Dabei handele es sich nur um die Zahlen aus den sechs Kliniken, die durch EU-Gelder finanziert seien, heißt es in dem Bericht. Offenbar gibt es noch andere Kliniken, die man dort betreibt – klar ist jedoch, diese Abtreibungen fanden im Rahmen der EU-Projekte statt.

Ein weiteres Projekt von MSI wurde von der EU in Papua-Neuguinea mit über 700.000 Euro finanziert, das machte über 85 Prozent der Gesamtkosten aus. Im Rahmen dieses Projekts wurde medizinisches Personal ausgebildet und darin unterwiesen, wie Abtreibungen durchgeführt werden können.

IPPF erhielt für ein Projekt in Bolivien, Guatemala und Peru im Jahr 2005 über 1,7 Millionen Euro. Der Bericht listet auf, dass von IPPF und seinen Partnerorganisationen von dem Geld 1.102 »Notfall-Verhütungs-Einheiten« verteilt wurden. IPPF listet weder genauer auf, was in diesen Einheiten enthalten ist, noch was man mit dem Ausdruck »emergency contraception« meint. Üblicherweise sind auch hier verschiedene Mittel der »Pille danach« gemeint. In all diesen drei Ländern gibt es sehr restriktive Abtreibungsgesetze nur für den Fall, dass das Leben des Kindes gefährdet ist. Ob die Richtlinien eingehalten wurden, ist dem Bericht nicht zu entnehmen – doch selbst wenn, sind auch hier wieder EU-Gelder zur Abtreibung verwendet und somit missbräuchlich eingesetzt worden.

In Bangladesch wurde ein Projekt von IPPF mit 1,48 Millionen Euro durch die EU-Kommission unterstützt. Dort arbeitet man lokal mit der IPPF-Mitgliedsorganisation Family Planning Association of Bangladesh (FPAB) zusammen, die selbst ebenfalls noch zusätzliche Gelder von der EU erhält. FPAB gibt auf der eigenen Homepage an, dass eines der Ziele des Projekts gewesen sei, den Zugang zu »sicheren Abtreibungen« für 80 Prozent der Hilfsbedürftigen in der Region sicher zu stellen.

Des weiteren erklärt der Bericht, man habe zahlreichen Hilfesuchenden »menstrual regulation« zur Verfügung gestellt. Der Begriff wird nicht weiter definiert, doch man wird auf der Homepage von IPPF fündig auf der Suche nach Erklärung. Dort heißt es: »Menstrual regulation ist ein Prozess, bei dem der Uterus mithilfe einer manuellen Vakuumpumpe entleert wird, wenn sich dort bereits ein Embryo eingenistet hat«. Nach Auskunft des Guttmacher Institute werden etwa die Hälfte aller Abtreibungen in Bangladesch mit der »Menstrual-regulations«-Methode durchgeführt, man zählt die Prozedur dort also zu den Abtreibungen. Auch Mary Stopes International zählt in den eigenen Statistiken »menstrual regulation« zu den Abtreibungen, man unterscheidet also nur nach Methode.

Es stellt sich die Frage, wie die EU-Kommission auf diesen Bericht reagieren wird. Setzt man hier wieder das rasche und entschlossene Handeln gegen Ungarn als Maßstab, so ist es schon lange fünf nach zwölf. Auch wenn die Kommission den Bericht von European Dignity Watch nicht anerkennt, so zeigt er auf jeden Fall auf, dass es enorme Unstimmigkeiten gibt, die es aufzuklären gilt. Zumindest kann man sich fortan nicht darauf berufen, nicht gewusst zu haben, was Organisationen wie IPPF und MSI bei ihren Projekten unter »sexual and reproductive rights« verstehen. Genaugenommen konnte man das schon immer wissen, denn jede Organisation, die öffentliche Gelder für ihre Arbeit haben will, muss ihre Projekte im Vorfeld vorstellen. Dass sowohl IPPF als auch MSI in ihren Rechenschaftsberichten an die EU-Kommission ganz offen die Abtreibungszahlen aus den Projekten auflisten, spricht übrigens auch nicht für Unrechtsbewusstsein, sondern eher für gängige Praxis, die aber offenbar bislang nie hinterfragt wurde.

Konsequenterweise müssten die Gelder für diese beiden Organisationen vorerst zumindest eingefroren werden, um genauere Untersuchungen anzustellen, ob und in welchem Ausmaß EU-Gelder zur Durchführung und Beratung in Sachen Abtreibung verwendet wurden. Von Ungarn hat man das Geld zurückgefordert für die Anti-Abtreibungskampagne – hier wäre dies dann auch angebracht. Auch muss sichergestellt werden, dass nicht weiterhin Gelder für Projekte verwendet werden, die nicht im Einklang mit der EU-Politik stehen.

Die EU-Kommission hat selbst mehrfach festgestellt, dass Abtreibungspolitik nicht in ihrem Kompetenzbereich steht – nun sollte sie sich auch daran halten. Wer verhindert, dass in einem EU-Mitgliedsstaat wie Ungarn dafür geworben wird, dass junge Frauen ihr Kind lieber zur Adoption freigeben sollen, anstatt es abzutreiben, und damit Kinderleben rettet, der darf nicht hinnehmen, dass mit EU-Geldern zu Tausenden Kinder in der Dritten Welt abgetrieben werden.

Quelle:
www.kopp-verlag.de