Freitag, 23. März 2012

Hohe Benzinpreise: Pendler-Pauschale muss angehoben werden

Steuerexperten halten die Situation für ungerecht: Während der Staat von den gestiegenen Benzinpreisen linear profitiert, ist die Pendlerpauschale seit 2004 unverändert.      

Für Diesel und Benzin werden in Deutschland zwei Steuern eingehoben: Die Mineralölsteuer und die gewöhnliche Umsatz- oder Mehrwertsteuer. Bei der Mineralölsteuer handelt es sich um eine Mengensteuer. Das bedeutet sie wird pro getanktem Liter Benzin oder Diesel verrechnet. Die Mineralölsteuer ist ein feststehender Betrag und macht in Deutschland aktuell 65 Cent für Benzin und 47 Cent für Diesel aus.

Die Mehrwertsteuer wird auf den Gesamtpreis der getankten Menge erhoben. Hierbei handelt es sich um eine Anteilssteuer. Sie beträgt 19 % und wird auf den getankten Betrag aufgeschlagen. Damit hängt die Höhe der Steuer auch vom Kraftstoffpreis ab: Werden Diesel und Benzin teurer, verdient auch der Staat mehr.
Diese Anteilssteuer ist so im Harmonisierungsverfahren der Europäischen Union vorgesehen und kann daher nur schwer von Nationalstaaten umgangen werden. Daher müsste ein Ausgleich dieser Mehrbelastung der Konsumenten über andere steuerliche Begünstigungen passieren.
In Deutschland sollte diese Entlastung über die Entfernungspauschale passieren. Aktuell können Arbeitnehmer pro gefahrenem Kilometer zur Arbeitsstelle 30 Cent Steuererleichterung bekommen. Dabei handelt es sich um einen Fixbetrag, er passt sich nicht an die Preise für Treibstoffe an. Angesichts der hohen Benzinpreise müsste das Finanzministerium auch die Entfernungspauschale erhöhen.
Die überdurchschnittliche Preissteigerung bei Mineralölprodukten hat sich nicht nur auf den Individualverkehr ausgewirkt. Auch der Preisanstieg bei öffentlichen Verkehrsmitteln ist auf diese Entwicklung zurückzuführen.
Eine Entlastung der Steuerzahler könnte nur über eine höhere Entfernungspauschale geschaffen werden.

Quelle: http://www.roedl-business-news.com