Sonntag, 11. August 2013

Sommers Sonntag 35: Das Bundeswahlgesetz


Quelle: JoTo So

Aus dem Bundeswahlgesetz (BWahlG):

§ 12 Wahlrecht

(1) Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage...

§ 15 Wählbarkeit

(1) Wählbar ist, wer am Wahltage

1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und...

Hier geht's zum besagten Urteil des Bundesverfassungsgerichts:
http://www.bverfg.de/entscheidungen/f...

DAMIT ist im Grunde genommen alles gesagt! Denn "Bundesbürger", die nur einen Perso oder einen Paß haben, sind weder wahlberechtigt noch wählbar, denn eben diese Dokumente sind laut Auskunft diverser Innenministerien der "Länder" und verschiedener "Standesämter" KEIN NACHWEIS für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.

ABER EGAL: Denn das "BWahlG" ist vom "BVerfG" einkassiert worden, womit selbiges sich auch selbst die Legitimität entzogen hat. Das ist einfach nur absurd und irrwitzig!

Aber wenn man sich im Lande mal umsieht, wird die Wahl eh nicht mehr stattfinden.

Kein Wahlkampf, keine Wahlbenachrichtigungen, keine Wahlplakate, keine Wahlwerbesendungen, usw. usf.. Auf manchen Marktplätzen hängen manchmal nur zwei Plakate je Partei im A2-Format; und das auch nicht von jeder...!

Die anstehende "Bundestagswahl" ist für mich jedenfalls eine Farce.

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