Sonntag, 23. Juni 2013

Sommers Sonntag 30.1 - Zulassungsbescheinigung 2

Quelle: JoTo So

Viele Fragen und Anregungen erreichten mich in den letzten Wochen, auch italienische Zulassungspapiere. Das warf im Grunde genommen weitere Fragen auf....

Hier sind die Dokumente zu finden:

Antwortschreiben der Staatsanwaltschaft Berlin: http://sommers-sonntag.de/FTP/wp-cont...

Carta di Circolazione: http://sommers-sonntag.de/FTP/wp-cont...

Certificato di Proprietà: http://sommers-sonntag.de/FTP/wp-cont...

Übrigens ist dort ein "Proprietario" erwähnt; also ein Eigentümer!!!

Kommentare sind wie immer möglich auf meinem Blog: http://sommers-sonntag.de/?p=6488

P.S.: Ein kleiner Service: http://www.flegel-g.de/PDF/SHAEF52.pdf

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

das liegt wohl daran, das der Kaufvertrag zum Fahrzeug als Eigentumsnachweis zählt u. nicht der Schein. Es zählt einzig u. alleine der Kaufvertrag als Nachweis, gibt's ein Urteil dazu, da so ein Fall schon mal vor Gericht landete. Also Leute nicht Irre leiten lassen, der Kaufvertrag ist wichtig.......