»Der Teufel hat sich schick gemacht«, schreibt Bild über die in München angeklagte Beate Zschäpe. Für andere ist sie schlicht eine »Mörderin«, ein »Hitlerkind« und eine »Nazi-Braut«. Opfer-Angehörige setzen das Gericht ebenso unter Druck wie Demonstranten, Politiker und eine internationale Medienindustrie. Ein unvoreingenommener und ergebnisoffener Prozess ist damit nicht mehr zu erwarten. Während Deutschland anhand des Prozesses seine Rechtsstaatlichkeit beweisen will, geht das in Wirklichkeit nur noch auf einem Weg: durch Einstellung des Verfahrens – weil ein fairer Prozess nicht mehr möglich ist.

Lust auf ein Gedankenexperiment? Nehmen wir an, nach ein oder zwei Jahren Prozessdauer würde das Münchner Gericht im NSU-Verfahren feststellen: Gegen die angeklagte Beate Zschäpe
liegen nicht genügend Beweise für eine Verurteilung vor. Könnte es die Frau dann überhaupt noch freisprechen? Wohl kaum. Denn die öffentliche Vorverurteilung hat bereits ein irreversibles Ausmaß angenommen.
Guten Morgen, Mittelalter
An erster Stelle müssen natürlich deutsche Medien genannt werden, allen voran die Bild-Zeitung, deren Schreiberlinge offenbar komplett durchdrehen. Für das größte Massenblatt der Bundesrepublik ist die Angeklagte »die schlimmste Rechtsterroristin in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland«. Ihren Auftritt vor Gericht kommentierte es in Großbuchstaben mit: »DER TEUFEL HAT SICH SCHICK GEMACHT...« Oder: »Der Teufel kennt keine Reue.« Guten Morgen, Mittelalter. Was im Prozess erst bewiesen werden muss, ist für Bild bereits eine feststehende Tatsache: »Nazi-Terroristen töteten zehn Menschen.« Die Angeklagte bezeichnet sie penetrant als »Staatsfeindin Nr. 1«, »Nazi-Braut«, »Nazi-Verbrecherin«, »Nazi-Mörder-Braut«, »Nazi-Terroristin«. Und neben einem Foto von Zschäpe wird gefragt: »Wie viele Killer-Nazis laufen noch frei herum?«
Für den Spiegel ist der so genannte »Nationalsozialistische Untergrund« eine »Braune Armee Fraktion« (wobei das Blatt noch nicht einmal die Geschichte der »Rote Armee Fraktion« ordentlich aufarbeiten konnte). Für die Thüringer Allgemeine ist Zschäpe schlicht »Die Mörderin«. Beim Prozessauftakt in München gibt es vor dem Gerichtsgebäude Plakate mit Aufschriften wie »Hitlerkind Zschäpe du wirst für die Morde bezahlen müssen!« Für den Fraktionsvorsitzenden der Münchner Grünen, Siegfried Benker, geht es darum, »unsere Solidarität mit den Angehörigen zu zeigen, die heute einen schweren Weg gehen. Sie müssen den Mördern und Helfern gegenüber sitzen, die ihre Angehörigen ermordet haben«. Wobei dem Grünen gar nicht auffällt, dass er die Menschenrechte soeben selbst mit Füßen getreten hat: »Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig«, heißt es in der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte (Artikel 6).
Schuld ist längst geklärt
Auch für den Prozessbeobachter des türkischen Senders EBRU TV ist die Schuld der Angeklagten offenbar längst geklärt. Denn im Gerichtssaal habe er vergeblich darauf gewartet, dass »ich da [bei Zschäpe] irgendwas von Reue sehe, aber da war nix zu sehen, ganz im Gegenteil. Sie schien am Anfang gelangweilt, später war es dann anscheinend etwas lustiger, sie hat dann auch mal gelächelt. Sie hat mit ihren Anwälten gesprochen. Sie hat einen Laptop vor
Die daraus resultierende Vertagung des Verfahrens ist für die Opferfamilien »ein Skandal«, berichtete eine Bild-Reporterin. Die Angehörigen-Sprecherin Semya Simsek fand den Tag einfach »sehr, sehr juristisch. Es wurden viele Anträge gestellt und darüber diskutiert«. Die Wahrnehmung der Angeklagtenrechte passt nicht in die Urlaubs- und Terminplanung der Angehörigen: »Natürlich ist es belastend für alle Opferfamilien, weil es gibt Familien, die haben sich wirklich Urlaub genommen. Die sind aus Hamburg oder aus der Türkei angereist. Und für die ist es natürlich eine zusätzliche Belastung.«
»Schmählicher Ersatz für Lynchjustiz«
»Nicht das Recht, sondern eine aufgewiegelte Volksstimmung entscheidet über Wohl und Wehe des Angeklagten«, schrieb einmal der legendäre Strafverteidiger und Bürgerrechtsanwalt Heinrich Hannover über die »Terroristenprozesse« der 70-er Jahre. »Die Urteile der politischen Justiz werden nicht im gerichtlichen Verfahren, sondern bereits im Vorfeld der öffentlichen
So dringen denn auch unfreiwillige Wahrheiten durch: »Der Staatsschutzsenat des Münchner Oberlandesgerichts will der Hauptangeklagten Beate Zschäpe die Mittäterschaft an zehn Morden, zwei Bombenanschlägen sowie zahlreichen Banküberfällen nachweisen, die der NSU verübt haben soll«, berichtete der Bayerische Rundfunk. Nichts wäre falscher als das – oder ist es etwa nichts als die Wahrheit? Denn diesen Nachweis zu führen ist mitnichten Aufgabe des Gerichts, sondern der Staatsanwaltschaft.
Anklage ist »nicht völlig absurd«
Dazu kommt, dass die öffentliche Vorverurteilung in einem gewissen Gegensatz zur Beweislage steht. »Die Hauptanklagepunkte, vor allem jetzt ihre Mittäterschaft an den Mordtaten und auch an den Raubüberfällen, sind in einer Weise begründet, dass man schon Zweifel haben muss, ob sich das am Ende durchsetzen wird«, sagte Gerhard Strate, einer der renommiertesten Strafverteidiger Deutschlands, in der ARD-Sendung Die Story vom 15.4.2013.
Und auch der Rechtsexperte der ARD, Frank Bräutigam, räumte ein, dass die Ankläger »an die Grenze des Möglichen« gehen, indem sie »Frau Z. Mittäterschaft an dieser Mordserie« vorwerfen. Aber: »Dass das jetzt nicht völlig absurd ist, zeigt, dass das Gericht in München diese Anklage unverändert zugelassen hat.« Dem kann man entnehmen:
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Für eine Anklage wegen Täterschaft bei den Döner-Morden gegen Z. reicht es selbst für die Bundesanwaltschaft nicht.
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Auch bei dem Vorwurf der Mittäterschaft gehen die Ermittler an die »Grenze des Möglichen«.
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Das alles ist zwar »nicht völlig absurd« – aber dann vielleicht absurd?
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Dass das Gericht die Anklage zugelassen hat, wertet der Experte bereits als Erfolg.
Dabei steht sogar für die Welt fest: »Doch die Beweislage ist dünn«, und die Staatsanwaltschaft unterfüttere ihre Anklage »sogar mit Petitessen«.
Freispruch undenkbar
Ein Freispruch wäre demnach juristisch zwar im Bereich des Möglichen, aber politisch undenkbar. Er würde so gedeutet werden, als hätten »die Nazis« über das Gericht gesiegt, als kapituliere die Justiz – nein, ganz Deutschland – vor der »braunen Gefahr«, als lebe der Faschismus in Deutschland wieder auf. Und – noch schlimmer: Als würden die Hinterbliebenen der schrecklichen Morde zum zweiten Mal zum Opfer gemacht – diesmal durch die unfähige und wahrscheinlich selbst »braune« deutsche Justiz. Man kann sich die Schlagzeilen regelrecht vorstellen – sowohl
Wirklich undenkbar, nicht wahr? Und deshalb geht es in dem Verfahren um alles Mögliche, nur nicht um die Wahrheit. Sondern zum Beispiel darum, zu beweisen, dass Deutschland mit der »braunen Gefahr« fertig wird und kein »Nazi-Staat« mehr ist. Damit wird der Suche nach der Wahrheit ein anderes Ziel übergeordnet, so dass nur noch ein ganz bestimmtes Ergebnis herauskommen kann. Auf der anderen Seite kann ein demokratischer Rechtsstaat in einem Verfahren kein anderes Ziel dulden als die Suche nach der Wahrheit und die unvoreingenommene Feststellung von Schuld oder Unschuld. Ein übergeordnetes Ziel würde dieses Ziel zwangsläufig außer Kraft setzen und damit einen ordnungsgemäßen Prozess unmöglich machen. Wenn ein ergebnisoffener Prozess aber nicht mehr möglich ist, besteht darin ein »nicht behebbares Verfahrenshindernis«. In diesem Fall bleibt nur noch eine Möglichkeit: das Verfahren einzustellen. Alles andere würde das Verfahren als rechtsstaatliche Farce entlarven.
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