Quelle: klagemauerTV
http://www.klagemauer.tv/index.php?a=...
Während noch darüber gestritten wird, ob der Hirntod gleich Tod bedeutet oder ob dies nur die letzte Phase eines Sterbeprozesses ist, wird in der Schweiz und in Amerika bereits die Praxis angewendet, Organe nach dem Herzstillstand -- dem sogenannten klinischen Tod, wenn die Kriterien des Hirntods noch nicht erreicht sind -- zu entnehmen. Die Akademie der Medizinischen Wissenschaften hat diese neue Standesregelung schon am 1. September 2011 in Kraft gesetzt, ohne die Änderung des Transplantationsgesetzes vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) abzuwarten. Das BAG lässt nicht auf sich warten und will in den nächsten Wochen die revidierte Regelung vorlegen:
Die Organentnahme nach dem Herztod soll
erlaubt sein (was in Deutschland und Kanada nicht erlaubt ist) und auch
ohne ausdrückliches Einverständnis des Spenders möglich gemacht werden.
Gleichzeitig sollen invasive* Maßnahmen und Medikationen vor dem
Eintritt des Todes verabreicht werden können. Diese sind potentiell
schmerzhaft und nützen dem Spender nicht. Die Zürcher Medizinrechtlerin
Margot Michel schreibt in einer Analyse: „Es besteht die Gefahr, dass
ein Mensch vor dem Tod für Drittinteressen instrumentalisiert wird."
Einmal mehr wird in rasend schneller Eile über unsere Köpfe hinweg
entschieden, bevor wir überhaupt informiert werden. Einem lukrativen und
skrupellosen Organhandel- Geschäft wird der Weg gebahnt. Will da noch
jemand behaupten, das habe mit Demokratie zu tun? Und wer will da noch
Organe spenden? *invasiv = eindringen. Ein invasiver Eingriff ist immer
eine Körperverletzung „Die Menschen sind grob in drei Kategorien
einzuteilen: Die Wenigen, die dafür sorgen, dass etwas geschieht. Die
Vielen, die zuschauen, wie etwas geschieht und die überwältigende
Mehrheit, die keine Ahnung hat, was überhaupt geschieht." Karl Weihofer
Während noch darüber gestritten wird, ob der Hirntod gleich Tod bedeutet oder ob dies nur die letzte Phase eines Sterbeprozesses ist, wird in der Schweiz und in Amerika bereits die Praxis angewendet, Organe nach dem Herzstillstand -- dem sogenannten klinischen Tod, wenn die Kriterien des Hirntods noch nicht erreicht sind -- zu entnehmen. Die Akademie der Medizinischen Wissenschaften hat diese neue Standesregelung schon am 1. September 2011 in Kraft gesetzt, ohne die Änderung des Transplantationsgesetzes vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) abzuwarten. Das BAG lässt nicht auf sich warten und will in den nächsten Wochen die revidierte Regelung vorlegen:
Quellen/Links:
Beobachter, Ausgabe 12/12; http://www.beobachter.ch/leben-gesund...
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen