Hallo,
anbei meine neue IFG-Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland zur
Akteneinsicht in die Berechnungen der SGB-Zahlen.
Das Verfahren wird vor dem VG Berlin unter dem Gz.: VG 2 K 75.12 geführt.
Hintergrund: Die Zahlen zur Berechnung von SGB II ("Hartz IV") und SBG
XII (Sozialhilfe) sind seit Inkrafttreten 2005 bis heute geheim.
Auch höchstrichterlichen Urteilen vom BSG (dem Warmwasser-Lügenurteil
von 2008) oder dem BVerfG-Urteil über die verfassungswidrigen
Regelleistungen von 2010 liegen keine Berechnungszahlen vor.
D.h. die obersten Bundesgerichte BSG und BVerfG haben über etwas
geurteilt, was sie nicht kennen, denn die Zahlen sind geheim und wurden
auch nicht den Bundesgerichten vorgelegt.
Dem liegt das Motiv zugrunde, daß den Straftätern in den Behörden nicht
nachgewiesen werden soll, daß die Regelleistungen seit 2005 künstlich
nach unten gerechnet worden sind und dafür die gesetzlichen Bestimmungen
unterlaufen werden mußten, wonach die Höhe der Regelleistungen durch ein
bestimmtes Verfahren festzustellen sind. Würde man sich an geltendes
Recht halten, müßten die Regelleistungen seit 2005 um schätzungsweise
150,- Euro im Monat für einem Haushaltsvorstand höher ausfallen. Da dies
politisch nicht gewollt war, arbeitet man mit gefälschten Zahlen. Damit
dies nicht auffällt, wird seit sieben Jahren keine Akteneinsicht gewährt.
Damit rechtsstaatlich denkende Bürger auch über die Gerichte ins Leere
laufen sollen, wurden offenbar die obersten Bundesgerichte zu massiven
Rechtverstößen angehalten, anders sind die Fehlurteile nicht zu
erklären, insbesondere das des BSG, das 20008 vorlog, in den
Regelleistungen nicht vorhandene Warmwasseranteile gefunden zu haben,
obwohl in der Einzelpostenaufstellung in der Bundestags-Drucksache von
2004 keine Warmwasseranteile zu finden sind. Trotzdem hatte das BSG
diese gefunden.
Auch das schwammige BVerfG-Urteil ist kaum rechtsstaatlich zu nennen,
obwohl es zwar die Verfassungswidrigkeit festgestellt und den
Gesetzgeber aufgefordert hat, die Regelleistungen nachvollziehbar und
transparent zum 01.01.2011 festzulegen (was bis heute nicht geschehen
ist), es jedoch versäumt hat, die Geheimberechnungen abstellen zu lassen
und es außerdem die Verfassungswidrigkeit und damit die ungesetzliche
Leistungsschmälerung (Diebstahl) für ca. sieben Millionen Geschädigte
für die bis dato verflossenen Jahre 2005 - 2010 hingenommen hat.
Da auch die geänderten Regelleistungen seit 2011 weder transparent, noch
nachvollziehbar, noch bedarfsdeckend sind - ein legales Leben also nicht
möglich ist bei den realen Preisen für Lebensmittel, Nahverkehr, Strom
und Krankheitskosten - besteht für Millionen Menschen seit nunmehr
geschlagenen acht Jahren ein verfassungswidriger Zustand, ohne daß es
die Öffentlichkeit zu interessieren scheint.
Zwar konnte ich auf politischer Ebene mit meinen Beschwerdemails
zumindest erreichen, daß es seit 2011 eine Warmwasserpauschale für
Durchlauferhitzer und Boiler gibt, sie ist aber mit mickrigen 8,60 Euro
bei Weitem nicht bedarfsdeckend.
Das BMAS verweigert mir seit Jahren die Akteneinsicht, obwohl ich nach
IFG einen gesetzlichen Anspruch darauf habe. Im Vorverfahren trägt das
BMAS die Schutzbehauptung vor, über keine Berechnungen und Zahlen zu den
Regelleistungen zu verfügen, um den Anspruch auf Akteneinsicht umgehen
zu können. Was macht man, wenn man per Gesetz Anspruch auf Akteneinsicht
haben will, die Behörde aber behauptet, die Akte gar nicht zu besitzen?
Hier wird nun demnächst das VG Berlin entscheiden.
Rückblende: Bereits am 01.12.2011 hatte das VG Berlin in meiner ersten
IFG-Klage auf Akteneinsicht in die UFO-Akte des Deutschen Bundestages
meine Rechtsauffassung bestätigt und den Bundestag zur Akteneinsicht
verpflichtet. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit, Peter Schaar, hatte meine Klage begrüßt und
unterstützt und den Vorfall sogar in seinen 3. Tätigkeitsbericht vom
April 2012 aufgenommen. Auch die juristische Fachzeitschrift
RÜ-Rechtsprechungsübersicht hatte das von mir erwirkte Grundsatz-Urteil
auf immerhin zehn Seiten gewürdigt.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da der Bundestag
entgegen der Empfehlung des BfDI in die Berufung gegangen ist. Deren
Hauptargument: Copyright auf die UFO-Akte! Immerhin konnte man einer
deutschen Behörde zumindest die Existenz einer UFO-Akte nachweisen,
nachdem deutsche Behörden seit über 60 Jahren gebetsmühlenartig
behauptet hatten, daß es in Deutschland keine UFO-Forschung gäbe.
Es ist daher mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon
auszugehen, daß das BMAS nur deshalb behauptet, keine
Berechnungsunterlagen zu besitzen, weil dann der gesetzwidrige Zustand
seit 2005 nachgewiesen werden würde.
Hätten die Arbeitslosgemachten wenigstens eine Bank, dann hätte die
Regierung schon längst etwas für sie getan. Das seit 2005 illegal
gestohlene Geld ist zwar nicht zurückzubekommen, aber immerhin will ich
mit der Klage erreichen, daß dieser Skandal zum einen bekannt wird und
zum anderen der gesetzlose Zustand bei SGB II/XII beendet wird.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Reitemeyer
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