Dienstag, 16. Oktober 2012
16.10.2012: Gegen das Gewissen handeln oder Gefängnis?
Quelle: klagemauerTV
http://www.klagemauer.tv/?a=showportal&keyword=rechtundunrecht&id=253
Mitten in Deutschland anno 2011: Eine Mutter untersagt ihrer Tochter aus Gewissensgründen die Teilnahme an dem schulischen Theaterstück „Mein Körper gehört mir". Für diese Weigerung soll sie ein hohes Bußgeld zahlen. Da sie ihr Handeln aber nicht als schuldhaft einschätzt, zahlt sie das Geld nicht. Die Konsequenz: Verurteilung zu 10 Tagen Erzwingungshaft, die sie auch antreten muss. Hätte sie das Bußgeld bezahlt und damit ihre „Schuld" eingestanden, wäre sie verpflichtet gewesen, an einem Umerziehungsprozess teilzunehmen und gleichzeitig zu versichern, ihr Kind zukünftig an derlei Projekten teilnehmen zu lassen. Welche Rechte bleiben den Eltern noch? Und wo bleibt der Aufschrei über ihre natürlichen, verlorengegangenen Grunderziehungsrechte?
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