Donnerstag, 11. Juli 2013
Rundfunkbeitrag als Zwangsabgabe | 11. Juli 2013 | klagemauer.tv
Quelle: klagemauerTV
http://www.klagemauer.tv/index.php?a=...
Ab 1. Jan. 2013 ist nun in Deutschland jeder Wohnungsmieter bzw. --besitzer und sogar jede Betriebsstätte zu einer monatlichen Zahlung des Rundfunkbeitrages in Höhe von 17,98 € verpflichtet, und dies unabhängig davon, ob er Radio und Fernsehen überhaupt nutzen will. Bisher mussten alle „Nicht-Fern-Seher" nur den Radioempfang von 5,76 € monatlich zahlen, und wer auch kein Radio hörte, brauchte natürlich auch keine Rundfunkgebühr zu entrichten.
Jetzt besteht aber eine allgemeine Zahlungspflicht. Unsere Volksvertreter haben hiermit einen Weg gefunden, das Luxusleben der Tele-Prominenten dauerhaft zu finanzieren, unabhängig vom Niveau der Programme. So verdient Harald Schmidt z.B. ein 36-faches Bundeskanzlergehalt (9 Millionen € pro Jahr), Thomas Gottschalk moderierte sich ein Vermögen von 85 bis 130 Millionen € zusammen und Günther Jauch erhält bei ARD 4.487 € pro Minute. Das neue Rundfunkbeitragsgesetz ist so ausgeklügelt, dass man nur aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen der Zahlungspflicht entkommt. Zurzeit läuft eine Verfassungsklage gegen diese Ungerechtigkeit. Sollte dieser stattgegeben werden, wäre es gut, wenn man den Rundfunkbeitrag nur unter Vorbehalt gezahlt hätte, in der Hoffnung auf Rückerstattung.
Quellen/Links:
- Buch von Bernd Höcker: „Erfolgreich gegen den Rundfunkbeitrag 2013"
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