Quelle: conrebbi
Die Gemeinde Neuhaus hatte sich für den Weg der Selbstbestimmung entschlossen und nutzt die Möglichkeiten des Grundgesetzes, Artikel 28 Absatz2, sowie unsewre Rechtstraditionen.
Die Gemeinde Neuhaus hatte sich für den Weg der Selbstbestimmung entschlossen und nutzt die Möglichkeiten des Grundgesetzes, Artikel 28 Absatz2, sowie unsewre Rechtstraditionen.
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