Wie wir berichtet hatten, kam es am 17.02.2012 zur mündlichen Verhandlung im Fall Jörg Kachelmann, dem zuvor durch eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin die Verwendung der Formulierung untersagt wurde, dass man es bei Chemtrail-Anfragen mit “Neonazis oder Verrückten” zu tun habe.

Unsere Aktion vor dem Landgericht Berlin war ein großer Erfolg. Es erschienen zahlreiche Teilnehmer/innen unserer Bürgerinitiative. Auch waren mehrere Pressevertreter vor Ort. Das Interesse an diesem Prozess war so groß, dass viele Interessierte nur noch einen Stehplatz im Gerichtssaal ergattern konnten. Die schönsten Fotos der Aktion werden in Kürze hier veröffentlicht.
Lesen Sie hierzu auch folgende Presseartikel:
Berliner Morgenpost
Berliner Kurier
Freie Presse (dapd)
DER WESTEN (dapd)
T-Online (dapd)
themenportal (dapd)
Kostenlose Urteile
Der Tagesspiegel
Der Newsburger
Juris – Das Rechtsportal
BerlinOnline (dapd)
AD HOC NEWS (dapd)
Lesen Sie auch die Pressemitteilung des Landgerichts Berlin.
Hier finden Sie eine kurze Zusammenfassung des Prozesstages von Teilnehmern der Bürgerinitiative:
Liebe Teilnehmer,
wir haben gestern einen außerordentlich erfolgreichen Tag erlebt!
Zahlreiche Freundinnen und Freunde eines sauberen Himmels waren zum Prozesstag erschienen. Vor der Verhandlung haben wir mit großen Transparenten und Flyern der Öffentlichkeit unser Anliegen mitgeteilt. Der Saal hatte 43 Plätze zu bieten, der Richter erlaubte weitere 10 Stehplätze. Unser Anwalt Dominik Storr war einfach klasse. Der Richter war sehr höflich und ließ beide Seiten ausgiebig zu Wort kommen. Er schien jedoch insgesamt etwas zögerlich zu sein, ein Urteil gegen Herrn Kachelmann zu erlassen. Aber Dominik Storr ließ sich davon nicht entmutigen, er setzte hartnäckig, ruhig und besonnen unser wichtiges Anliegen, nicht in die Nazi – oder Psycho-Ecke gedrängt zu werden, durch. Der Ausdruck im Gesicht des Richters änderte sich jedoch, als Dominik Storr darauf hinwies, dass jeder, der diese Umweltvergehen bewusst in der Öffentlichkeit vertusche, sich unter Umständen wegen Beihilfe strafbar mache. Da wurde der Richter plötzlich ernst. Uns erschien der Richter erleichtert, als sich auf Rüge unseres Anwalts herausstellte, dass der Gegenanwalt keine schriftliche Vollmacht vorzuweisen hatte. Nach einer kurzen Unterbrechung erließ der Richter daraufhin ein Versäumnisurteil gegen Herrn Kachelmann. Nach der Verhandlung haben wir unseren Sieg noch in einem Restaurant gefeiert. Eins ist sicher: Bei der nächsten Verhandlung wird das Gericht in einen größeren Saal ausweichen müssen!
Quelle: http://www.sauberer-himmel.de/
Kundgebung am 17.02.2012 zum Kachelmann Prozess gegen Kachelmanns Äußerung
Quelle: http://www.youtube.com/user/Universesurfer1
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