- Wie kommt es zur Entwicklung eines PA-Syndroms?
- Worin unterscheiden sich PAS-Fälle von "normalen" Scheidungsfamilien?2.1. Fehlende Beziehungsentwicklung2.2. Psychische Kindesmißhandlung2.3. Fehlende Kooperations- und Problemlösungsbereitschaft2.4. Ausdehnung der Ablehnung auf die erweiterte Familie2.5. Manipulation von Fachleuten
- Manöver, die angewandt werden, um das Bild des Kindes vom anderen Elternteil zu verändern
- Indizien für PAS, die sich aus dem Gespräch mit dem Kind ergeben können
- PAS und die Interessenvertretung des Kindes5.1. PAS und Kindeswille5.2. Die Arbeit mit dem abgelehnten Elternteil5.3. Die Arbeit mit dem manipulierenden Elternteil5.4. Rechtzeitiges Intervenieren ist der effektivste Schutz des Kindes5.5. PAS und die Notwendigkeit von Zwang5.6. PAS und Sorgerecht
- Die (Ohn)Macht der Jugendhilfe
Wera Fischer, Sozialarbeiterin und Mediatorin, 74889 Sinsheim:
http://www.wera-fischer.de/pas.html- ein kooperatives Interventionsmodell für Jugendhilfe und Gericht
(Dieser Beitrag wird voraussichtlich im Oktober/November 1998 im Nachrichtendienst des Deutschen Vereins erscheinen.)
Gliederung:
Der tragischste Effekt, den eine Scheidung für ein Kind haben kann, ist der Verlust eines Elternteils. Manchmal können es Eltern nicht ertragen, den früheren Partner weiterhin sehen zu müssen und verschwinden aus dem Leben ihres Kindes. Oder das Kind ist zwischen die Fronten geraten und weigert sich, den zweiten Elternteil zu besuchen. Nicht selten versucht der "bevorzugte" Elternteil, den anderen aus dem Leben des Kindes auszugrenzen und es kommt zur Entwicklung eines PA-Syndroms (1) beim Kind: es spaltet seine Eltern in einen geliebten (guten) und einen angeblich gehaßten (schlechten, bösen) Elternteil auf.
Jedesmal ist es Aufgabe der Jugendhilfe, die zweite Elternbeziehung zu schützen. Jede der geschilderten Situationen erfordert jedoch eine andere Strategie. In diesem Artikel soll es darum gehen, was SozialarbeiterInnen tun können, wenn sie im Rahmen ihrer Jugendhilfetätigkeit mit PAS konfrontiert sind.
Elterntrennung bedeutet für das Kind, einen Vater und eine Mutter zu haben, die sich nicht mehr lieben. Die meisten Kinder geraten dadurch in einen Loyalitätskonflikt: dürfen sie weiterhin beide Eltern lieben? Um sich aus diesem Konflikt adäquat befreien zu können, ist das Kind auf die Hilfe beider Eltern angewiesen.
- · Die Eltern müssen dem Kind ausdrücklich erlauben, den anderen Elternteil zu lieben, seine Liebe zu ihm offen zeigen zu können.
· Sie müssen dem Kind vermitteln, daß es in Ordnung ist, dem anderen Elternteil gegenüber anders zu empfinden, als er/sie selbst
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Zur Entwicklung eines PA-Syndroms kommt es, wenn der Loyalitätskonflikt des Kindes von Eltern bewußt oder unbewußt dazu benutzt wird, das Kind so zu beeinflussen (2), daß es den anderen Elternteil ablehnt (3) und die Beziehung zu ihm zerstört wird. Obwohl vorher eine normale Eltern-Kind-Beziehung bestanden hat, verweigert das Kind Kontakte mit dem anderen Elternteil.
Bei der Entwicklung des PA-Syndroms spielt Angst eine große Rolle. Der betreuende Elternteil manipuliert das Kind aus Angst, es an den anderen zu verlieren. Deshalb wird versucht, Exklusivität in der Beziehung zum Kind herzustellen: das Kind braucht mich ammeisten/ist ausschließlich auf mich angewiesen. Es wird nicht wahrgenommen, daß das Kind für seine psychische Gesundheit auch auf die innere Verbundenheit mit dem Elternteil angewiesen ist, mit dem es nicht mehr zusammenlebt. (4) Die Mittel, die dazu benutzt werden, die eigene Beziehung zum Kind zu stärken, ist die Abwertung und Ablehnung des anderen Elternteils als Person: er/sie ist verantwortungslos, ein Versager, Lügner, Betrüger und als Vater/Mutter: er/sie sorgt nicht gut für dich/versteht dich nicht/paßt nicht gut auf dich auf. Dadurch wird dem Kind vermittelt, der andere sei kein verantwortungsbewußter Elternteil und dieser könne nicht kompetent mit ihm umgehen. Wenn das Kind über tolle Erlebnisse mit dem anderen Elternteil berichtet, wertet der manipulierende Elternteil sie alstrivial, unbedeutend oder gefährlich ab. Auf diese Weise erfährt das Kind: eine gute Zeit mit dem anderen Elternteil zu haben ist unloyal oder gefährlich.
Das Ziel ist, das Bild des Kindes vom anderen Elternteil so zu verändern, daß er zur "Unperson" wird, mit der man keinen Umgang pflegt. Erwartet wird, daß das Kind die eigene Einschätzung teilt und genauso empfindet. Das Kind nimmt diese Erwartung wahr und glaubt, nur dann von diesem Elternteil weiterhin geliebt und versorgt zu werden, wenn es fühlt und handelt wie dieser. Es zeigt sich dem manipulierenden Elternteil gegenüber loyal, indem es seine eigenen Bedürfnisse hinsichtlich des anderen Elternteils verleugnet.
Die Manipulation geht zwar von einem Elternteil aus, das Kind übernimmt aber einen aktiven Part, indem es z.B. Briefe oder Pakete des abgelehnten Elternteils vor den Augen des manipulierenden Elternteils zerreißt bzw. zerstört. Häufig betont das Kind seine Loyalität so sehr, daß es die ausgrenzenden Forderungen des manipulierenden Elternteils: es überfordert Peter, wenn er seinen Vater öfter als einmal im Monat sieht noch übertrifft: ich will meinen Vater nie wieder sehen. (5)
Daß das Kind seine Bedürfnisse hinsichtlich des abgelehnten Elternteils nicht mehr äußert, bedeutet nicht, daß es sie nicht (mehr) hat. Seine Liebe für den Vater oder die Mutter besteht weiter, wird aber verleugnet, um den manipulierenden Elternteil nicht zu verlieren. Auch beim Kind ist Angst ein wesentlicher Faktor für das Entstehen des Syndroms. Es ist die Angst vor Beziehungsverlust und darf deshalb nicht als "Liebe" mißverstanden werden. Dem Kind fehlt die Freiheit, auch den abgelehnten Elternteil lieben zu dürfen. Damit wird dem Kind die Grundvoraussetzung für die eigene gesunde Persönlichkeitsentwicklung entzogen. Der Verlust der zweiten Elternbeziehung hat Einschränkungen in der Identitäts- und Selbstwertentwicklung sowie in der Bindungs-, Beziehungs- und Leistungsfähigkeit zur Folge.
Erfahrungsgemäß äußern nahezu alle Eltern in der Trennungsphase Zweifel an der Person des früheren Partners und auch an dessen Qualitäten, was die Erziehung des Kindes betrifft. Dennoch gibt es einige Schlüsselmerkmale, die auf das Vorliegen von PAS hinweisen.
Normalerweise lassen Wut und Ärger auf den anderen Elternteil mit der Zeit nach und die Darstellung des früheren Partners wird wieder realistischer, weil eigene Anteile am Scheitern der Beziehung gesehen werden können. Bei manipulierenden Eltern fehlt diese Weiterentwicklung. Sie äußern sich über Jahre hinweg negativ über den zweiten Elternteil, bezeichnen ihn als Feigling, Betrüger und Zerstörer der Familie, ohne jemals zu erwähnen, welche Probleme es während der Ehe gab und welchen Beitrag sie selbst dazu geleistet haben.
Die nacheheliche Schuldprojektion wird aufrechterhalten. (6) Dies geschieht z.B. dadurch, daß dem Kind vermittelt wird, der andere Elternteil mute ihm und dem Kind absichtlich finanzielle Einschränkungen zu, ohne die veränderte finanzielle Situation beider Elternteile zu erwähnen.
Manipulierende Eltern teilen die Vorbehalte, die sie dem anderen Elternteil gegenüber haben, diesem in der Regel nicht mit. Sie wenden sich aber auch nicht an Berater oder Therapeuten, um mit deren Hilfe die bestehenden Probleme zu lösen. Sie wenden sich bestenfalls an das Gericht, mit dem Ziel, die Kontakte einschränken oder aussetzen zu lassen. Primär benutzen sie jedoch das Kind als Ansprechpartner: Dein Papa paßt nicht gut auf dich auf. Er tut Dinge, die für dich nicht gut sind. Deshalb gebe ich dir den Scall mit. Damit kannst du mich jederzeit anrufen. Ich komme dann und hole dich ab. Oder das Kind wird in den Streit der Eltern um die Ausgestaltung der Kontakte mit einbezogen: Sag deinem Vater, den Film, den du letzte Woche bei ihm angesehen hast, hat dich zwei Nächte nicht schlafen lassen. Häufig wird das Kind als Komplize benutzt: Sag ihm, ich sei nicht da. Nicht selten werden für den Zeitraum, für den Kontakte mit dem anderen Elternteil anstehen, Gäste eingeladen mit denen das Kind gerne zusammen ist oder ihm reizvolle Alternativangebote unterbreitet. Beides macht es dem Kind schwer zu gehen. Der Elternteil instrumentalisiert das Kind, um eigene Verlustängste zu reduzieren, Haß und Rachegefühle dem früheren Partner gegenüber auszuleben. Die Beeinträchtigung der kindlichen Entwicklung wird nicht wahr- oder billigend in Kauf genommen.
Manipulierende Eltern sind davon überzeugt, daß das Kind davon profitiert, ohne den anderen Elternteil aufzuwachsen. Sie können oft nicht ein Argument nennen, das für die Kontakte spricht. Sie folgen nicht selten dem Motto: Väter (Mütter) sind wichtig für Kinder, aber nicht dieser (diese). Oder sie betonen, daß sie die Kontakte für wichtig halten, agieren aber anders. Sie sind beispielsweise nicht bereit, Bedingungen zu schaffen, die dem Kind den Wechsel von einem Haushalt in den anderen erleichtert. Angebote zu gemeinsamen Gesprächen, um die zwischen den Eltern bestehenden Konflikte zu beseitigen und das Kind aus dem Loyalitätskonflikt zu befreien, werden abgelehnt. Obwohl sie vortragen, der andere vernachlässige das Kind oder er habe es sexuell mißbraucht, legen sie keinen Wert darauf, Bedingungen auszuhandeln, die die Sicherheit des Kindes gewährleisten würden. Selbst von Fachleuten begleitete Kontakte werden als unzumutbar für das Kind abgelehnt. Untersuchungsergebnisse, die den abgelehnten Elternteil entlasten, lassen sie unbeeindruckt und führen nicht dazu, daß sie ihr Verhalten verändern. Die einzige Lösung, die sie akzeptieren, ist die Einschränkung oder der Abbruch der Kontakte. In einem der Verfasserin vorliegenden Fall lehnte eine Mutter den betreuten Umgang der Kinder mit ihrem Vater mit der Begründung ab, solche Kontakte seien zu gefährlich für das Kind. Obwohl drei Fachleute unabhängig von einander zu dem Ergebnis gekommen waren, daß es keinerlei Anhaltspunkte für den von der Mutter erhobenen Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs gäbe, hat sie sich den Kindern gegenüber weiterhin so verhalten, als sei er Realität.
Die Beziehungen des Kindes zu anderen Familienmitgliedern des abgelehnten Elternteils werden als genauso schädlich eingestuft, wie die Kontakte zu ihm selbst. Obwohl vorher liebevolle Beziehungen zwischen Kind und diesen Personen bestanden haben, werden jetzt Geschenke von ihnen nicht mehr angenommen, Grußkarten nicht beantwortet. Auf Anrufe reagieren der manipulierende Elternteil und das Kind ärgerlich. Meist wird die Ablehnung damit erklärt, diese Personen versuchten, die Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil zu unterstützen: Ich will meinen Onkel nicht mehr sehen, weil er mir immer Vorwürfe macht, daß ich meine Mutter nicht besuche.
Manipulierende Eltern haben das Ziel, die Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil zu zerstören und dementsprechend wenig Interesse, mit Fachleuten an der Problemlösung zu arbeiten. Zu ihrer Strategie gehört es, Fachleute dafür zu gewinnen, die eigene Einschätzung hinsichtlich des abgelehnten Elternteils zu teilen.
Nicht selten versuchen sie deshalb, Einfluß auf die Vorgehensweise des Sozialarbeiters (7) oder Gutachters zu nehmen. Sie lehnen es beispielsweise ab, an einem gemeinsamen Elterngespräch teilzunehmen oder bestehen darauf, das Kind nur in ihrer Anwesenheit mit dem anderen Elternteil zusammentreffen zu lassen. Beidesmal wird der Fachmann/die Fachfrau wichtiger Erkenntnisquellen beraubt. Im ersten Fall betrifft es die Beobachtung der Elternbeziehung, im zweiten Fall die Interaktionsbeobachtung zwischen Kind und abgelehntem Elternteil in Abwesenheit des manipulierenden Elternteils.
Fachleute, bei denen die Manipulationsversuche scheitern, werden abgewertet oder abgelehnt. Der Vorwurf lautet dann: der Sozialarbeiter habe den anderen Elternteil nicht richtig durchschaut, er sei diesem auf den Leim gegangen, habe sich von ihm einwickeln lassen. So hat die Mutter in dem unter Punkt 2.3 beschriebenen Beispiel das Ergebnis eines Gutachtens damit erklärt, der Psychologe habe aus Rücksicht auf die Familie des Vaters den von ihr erhobenen Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs nicht bestätigt.
Fachleute, zu denen der Kontakt nicht abgebrochen werden kann, werden häufig mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde belegt. Ziel ist, eine andere Fachperson mit der Abwicklung zu betrauen.
1. Manipulierende Eltern verbünden sich mit dem Kind gegen den anderen Elternteil: Wenn du deine Mutter wirklich nicht sehen willst, kannst du auf mich zählen. Ich werde dir dabei helfen, daß du zu deinem Recht kommst, anstatt Verantwortung für das Zustandekommen der anderen Eltern-Kind-Beziehung zu übernehmen. Sie glauben, ein guter Elternteil zu sein, wenn sie das Kind darin unterstützen, die Beziehung zum abgelehnten Elternteil nicht zu pflegen. Erwartet wird, daß der andere den Willen des Kindes akzeptiert. Tut er es nicht, wird seine "Rücksichtslosigkeit" und "Unfähigkeit", die Interessen seines Kindes zu beachten, als Ursache für das ablehnende Verhalten des Kindes herangezogen: Er nimmt keine Rücksicht auf Peter, deshalb will das Kind nichts von ihm wissen und ihn auch nicht besuchen und ich kann das verstehen, anstatt dem Kind zu vermitteln, daß sein Vater oder seine Mutter aus Liebe zu ihm so handelt.
2. Unsicherheiten im Gerichtsbeschluß werden zu Lasten der anderen Eltern-Kind-Beziehung ausgelegt. Es wird eine rigide Einhaltung der Besuchszeiten gefordert, anstatt die notwendige Flexibilität zu zeigen. Ersatz für ausgefallene Besuche wird nicht erlaubt, es sei denn, dieser wurde gerichtlich erstritten. Schulnoten, Zeugnisse und Befunde von Ärzten, Psychologen und Erziehern werden an den abgelehnten Elternteil nicht weitergegeben. Er wird auch nicht über Schulfeste, Elternabende, Theatervorführungen, Tennis-/Fußballturniere, zu denen normalerweise beide Eltern eingeladen sind, informiert. Vielmehr wird er bei Veranstaltungen, die das gemeinsame Kind betreffen, zur "unerwünschten" Person erklärt. Meist wird eingewandt, wenn beide Eltern da sind, dann belaste dies das Kind, ohne benennen zu können, wodurch. Es ist allein die Anwesenheit beider, unabhängig davon was der andere Elternteil tut oder nicht tut, welche die Belastung für das Kind ausmacht. Die gleiche Haltung wird eingenommen bei Familienfeiern, Festen oder familiären Ereignissen (z.B. Einschulung, Konfirmation, Kommunion), an denen normalerweise beide Eltern teilnehmen. Dadurch wird dem Kind vermittelt, der andere Elternteil ist eine Person, dessen Anwesenheit Feierlichkeiten "stört" oder "ruiniert". Ziel ist es, die eigene Beziehung zum Kind zu Lasten der zweiten Elternbeziehung zu schützen. Der Mangel an ausreichender Beteiligung des anderen Elternteils entzieht nach und nach die Basis für die Aufrechterhaltung einer befriedigenden Eltern-Kind-Beziehung.
3. Die Ausweitung der Kontakte geht zu schnell, egal wie langsam sie angebahnt werden. Symptome, die das Kind aufgrund der Trennung zeigt, werden als durch den abgelehnten Elternteil verursacht definiert. Es wird argumentiert, die Kontakte mit dem Vater / der Mutter tun dem Kind nicht gut. Sie verunsichern es. Das Kind brauche Ruhe und Zeit, sich an die neue Situation zu gewöhnen. Verlangt wird, daß die Kontakte (vorläufig) reduziert oder ausgesetzt werden, bis das Kind psychisch stabil genug sei, die Kontakte zu verkraften. Übersehen wird, daß es die fehlenden Kontakte sind, die das Kind verunsichern und belasten. Übernachtungen / Ferien des Kindes mit dem anderen Elternteil werden abgelehnt. Meist wird argumentiert, das Kind ertrage die lange Trennung nicht, ohne zu sehen, daß dem Kind eine längere Trennung vom anderen Elternteil ohne weiteres zugemutet wird. Hohe Feiertage werden als zu wichtig erachtet, als daß das Kind sie mit dem anderen Elternteil verbringen könnte. Auch Lösungen, die einen jährlichen Wechsel vorsehen: Dieses Jahr verbringt Peter Heilig Abend zusammen mit dem Vater, nächstes Jahr zusammen mit der Mutter werden nicht akzeptiert. Solche Manöver sind geeignet dem Kind zu vermitteln: der andere ist "unwichtig" für dich.
4. Die Bemühungen des abgelehnten Elternteils, Kontakt zum Kind zu halten, indem er mit ihm telefoniert, seine Versuche, das Kind zu Besuchen bei ihm zu motivieren, Absprachen zu treffen, wann sich beide wieder sehen, werden als Störungen im neuen Familienleben bezeichnet und sind unerwünscht. Der andere Elternteil wird zum "Unruhestifter" und "Störenfried". Er ist es, der die Entwicklung der "neuen" Familie stört und wird für ihre Probleme verantwortlich gemacht: Alles wäre gut, wenn nur der Vater/die Mutter uns in Ruhe ließe. Seine Anrufe kommen nie zur richtigen Zeit. Entweder ist das Kind mit seinen Hausaufgaben beschäftigt oder es ist gerade beim Abendessen, oder es sieht sich gerade einen interessanten Film im Fernsehen an. Nahezu jede Beschäftigungen des Kindes ist wichtiger als die Beziehungspflege mit dem anderen Elternteil. Dies gilt jedoch nicht, wenn Freunde anrufen.
5. Normalerweise verfügen Eltern über ausreichende Fähigkeiten, ihr Kind zu etwas zu motivieren, das sie selbst für wichtig erachten. Verantwortungsbewußte Eltern ermuntern deshalb das Kind, die Beziehung mit dem anderen Elternteil zu pflegen, auch dann, wenn es nicht in der Stimmung dazu ist. Sie akzeptieren keine Inkonsequenz und keine leichtfertige Entschuldigung wie: Krankenhausbesuche sind langweilig. Ich kann verstehen, daß Peter seinen Vater nicht besuchen will, solange dieser im Krankenhaus liegt. Sie lassen nicht zu, daß das Kind sich dem anderen Elternteil gegenüber ungebührlich verhält: Ihm die Zunge raus streckt oder eine lange Nase macht.Manipulierende Eltern nehmen meist eine gleichgültige Haltung ein, was ungebührliches Verhalten betrifft: Peter weiß eben, was er von seinem Vater zu halten hat. Dadurch wird dem Kind die Botschaft vermittelt: Dein Vater ist eine Person, vor der man keine Achtung haben muß. Oder der manipulierende Elternteil stellt Neutralität zur Schau, was das Einhalten der Vereinbarungen mit dem abgelehnten Elternteil betrifft: Peter kann gehen wenn er will, er will eben nicht, was dem Kind vermittelt: Es ist nicht notwendig, die mit deinem Vater/deiner Mutter getroffenen Vereinbarungen einzuhalten.
Der gleiche Elternteil würde das selbe Verhalten seines Kindes nicht tolerieren gegenüber Freunden der Familie.
6. Die Versuche des abgelehnten Elternteils, seine Beziehung zum Kind zu sichern, indem er auf die Einhaltung der vereinbarten Zeiten drängt - und letztendlich auch das Herbeiführen entsprechender Gerichtsbeschlüsse - werden vom manipulierenden Elternteil als "Schikane" bezeichnet. Das Kind lernt dies mit der Zeit genauso zu bewerten. Das Verhalten des abgelehnten Elternteils wird als "gefühl-", "herzlos" oder auch als "egoistisch" seinem Kind gegenüber bezeichnet: Er weiß gar nicht, was er seinem Kind zumutet, wenn er es immer wieder vor das Gericht zitiert. Er besteht auf seinem "Recht" und ist zu keinen Kompromissen bereit. Er kann sich nicht in die Lage von Peter versetzen und hat kein Gefühl dafür, was dieser jetzt braucht. Das Kind erhält die Botschaft: Ich würde mich niemandem anvertrauen, der sich so rücksichtslos über die Gefühle und Interessen anderer hinwegsetzt, anstatt ihm zu vermitteln, daß der andere Elternteil gerne mit ihm zusammen sein möchte. Auch die Aussage: Du mußt Deinen Vater besuchen, sonst zitiert er uns wieder vor Gericht enthält keine positiven Anteile, die damit verbunden sind, daß der Kontakt aufrecht erhalten wird. Der einzige Grund, warum das Kind gehen soll ist, sich selbst und die Familie vor schlimmen Folgen zu bewahren.
7. Niemand kennt die verletzlichen Stellen des anderen so gut wie Ex-Eheleute/-Partner. Manipulierende Eltern benutzen dieses Wissen (bewußt oder unbewußt), um den anderen Elternteil in Anwesenheit des Kindes zu emotionalen Ausbrüchen zu veranlassen. Ziel ist, dem Kind die "Charakterschwäche" des anderen vorzuführen. Den anderen Elternteil in Anwesenheit des Kindes zu reizen, indem man ihn auf hochemotionale Streitthemen anspricht, stellt sich meist als effektive Methode heraus, um dem Kind zu vermitteln: Ich würde nicht mit jemandem mitgehen, der so leicht außer Kontrolle gerät. Du würdest dich besser nicht einer solchen Gefahr aussetzen.
8. Manipulierende Eltern verleugnen die Bedeutung des anderen Elternteils auf allen Ebenen. Sie versuchen, eine Atmosphäre zu schaffen, aus der alles verbannt ist, was an die frühere Beziehung erinnert, so als ob sie nie existiert habe. Sie sprechen entweder überhaupt nicht mehr über den abgelehnten Elternteil oder in abwertender Weise. Es gibt keine Bilder, keine Gegenstände, die an den anderen erinnern. Geschenke, die das Kind vom abgelehnten Elternteil erhält, müssen zurückgegeben werden. Anrufbeantworter werden dazu eingesetzt, seine Anrufe auszusortieren. Wenn sich die Eltern zusammen mit dem Kind zufällig begegnen, versucht der manipulierende Elternteil, den Kontakt zu vermeiden (selbst Augenkontakt). Die unausgesprochene Botschaft an das Kind lautet: Schau nicht hin. Tu so, als ob du ihn/sie nicht gesehen hättest. Das hat nicht nur den Effekt, daß der abgelehnte Elternteil ausgegrenzt wird, sondern signalisiert dem Kind: Dein Vater/deine Mutter ist eine so schlimme Person, daß man noch nicht einmal über ihn/sie sprechen darf.
Nach der Trennung, wenn die Mutter ihren Mädchennamen wieder annimmt oder wieder heiratet, wird oft versucht, Namensgleichheit mit den Kindern herzustellen. Die Botschaft, die die Kinder erhalten ist: Es ist nicht wünschenswert, den Namen des anderen Elternteils zu tragen. Meist wird der Name von der Mutter als fortgesetzte Erinnerung erlebt, die verdrängt werden soll.
9. Dem abgelehnten Elternteil wird nicht erlaubt, die Wohnung zu betreten, sondern er muß vor der Tür auf das Kind warten. Nicht selten wird ihm auferlegt, nicht an die Tür zu kommen, um zu läuten, sondern zu hupen und im Auto zu warten. Solche Anordnungen können gerechtfertigt sein, wenn es zu tätlichen Auseinandersetzungen gekommen ist. Manipulierende Eltern wenden sie aufgrund befürchteterGewalt an - ohne realen Hintergrund.
10. Die Versuche des abgelehnten Elternteils, sein Kind zu sehen, werden als "eigennützig" dargestellt. Dem anderen Elternteil gehe es überhaupt nicht ums Kind, er tue das nur, um eigene "krankhafte" Bedürfnisse zu befriedigen: den anderen Elternteil oder das Kind zu schikanieren und um Macht ausüben zu können. Wenn er mit dem Kind Verwandte besucht oder Freunde des Kindes zu sich einlädt, dann wird das zum Anlaß genommen, ihm vorzuwerfen, er kümmere sich nicht ausreichend selbst um das Kind. Wenn er versucht, Alltag mit dem Kind zu leben, wird argumentiert, er unternehme zu wenig mit dem Kind, es langweile sich bei ihm. Dem Kind wird nicht vermittelt, daß es in seinem Interesse liegt, wenn der Vater/die Mutter zusammen mit ihm verwandtschaftliche Beziehungen pflegt und Normalität in die Eltern-Kind-Beziehung einkehren läßt, anstatt sie auf eine Besuchsbeziehung zu reduzieren.
11. Vom manipulierenden Elternteil werden Angst-Szenarien initiiert, denen keine realen Erfahrungen gegenüber stehen. So ist in einem Fall die Mutter mit den Kindern ins Frauenhaus geflüchtet. Die Kinder wurden instruiert, vor dem Vater wegzulaufen oder sich zu verstecken, ohne daß die Mutter Anhaltspunkte benennen konnte, die ihr Verhalten nachvollziehbar gerechtfertigt hätten. In einem anderen Fall wurde einer Mutter vom Vater die Auskunft über den Aufenthalt ihrer Kinder verweigert mit dem Argument, es bestehe die Gefahr, daß sie sie entführe. Die Ursache lag in beiden Fällen in der Angst des manipulierenden Elternteils begründet, die Kinder zu verlieren. Die Manöver waren jedoch geeignet, den Kindern zu vermitteln: Dein Vater/deine Mutter ist eine Person, vor der man Angst haben muß, vor der man sich schützen muß.
· Fordert man das Kind auf, seine Mutter und seinen Vater zu beschreiben, dann fällt auf, daß der manipulierende Elternteil nahezu ausschließlich positiv, der abgelehnte Elternteil ausschließlich negativ beschrieben wird. Normalerweise ist ein Kind aber in der Lage, jedem Elternteil sowohl positive als auch negative Eigenschaften zuzuordnen. Die Frage, ob es sich über den positiv beschriebenen Elternteil nicht manchmal (auch) ärgere, wird verneint. Normalerweise kann ein Kind jedoch solche Beispiele unschwer nennen: Er läßt mich bestimmte Fernsehsendungen nicht sehen. Oder: Ich muß ins Bett, obwohl ich noch nicht will. PAS-Kinder beschreiben den manipulierenden Elternteil als nahezu perfekt; so, als ob er nie Dinge verlangen würde, die Kinder ablehnen. Demgegenüber können sie viel über die "Schikanen" des abgelehnten Elternteils berichten. Meist beschreiben sie dann dessen Versuche, mit ihnen in Kontakt zu kommen. Oft können sie keine einzige positive Erinnerung an das Zusammensein mit dem abgelehnten Elternteil benennen. Selbst Situationen auf Fotos, die zeigen, wie beide Spaß daran haben, gemeinsam zu schwimmen oder Fußball zu spielen, werden abgewertet: Ich habe nur mitgemacht, weil er es wollte.
· Fragt man das Kind, warum es seinen Vater/seine Mutter nicht besuchen will, werden meist lapidare Begründungen gegeben: Ich muß dort immer den Tisch abräumen oder: Ich habe dort kein eigenes Zimmer. Werden sie gebeten, ihre ablehnende Haltung näher zu begründen, dann tun sie dies, indem sie den abgelehnten Elternteil beschuldigen, ein Lügner, Betrüger, o.ä. zu sein. Fordert man sie auf, diese Anschuldigungen zu konkretisieren, dann können sie das meist nicht sondern berufen sich auf gehörte Ereignisse: Meine Mutter hat gesagt, daß mein Vater sie um ihren Unterhalt betrügt. Elternteil und Kind berufen sich auf die gleichen Vorkommnisse und sie werden identisch geschildert. Häufig werden die selben Ausdrücke benutzt, wie sie der manipulierende Elternteil gebraucht, um einen Vorgang zu beschreiben. Erzählform ist meistens "wir": Er belästigt uns. Er hat uns verlassen. Wir sehen ihn nicht mehr.
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Oder es werden keine kindgerechten Argumente benutzt: Er ist nicht streng genug mit mir, was meine Hausaufgaben betrifft Oder: Er will mich ständig mit Geschenken und neuen Spielsachen ködern. Solche Aussagen spiegeln jedoch Bewertungen Erwachsener wieder und beruhen nicht auf der Erlebnisweise von Kindern.
· Weil die Begründungen des Kindes auf gehörten Ereignissen beruhen und übernommene Einschätzungen und Bewertungen wiedergeben, passen die gemachten Aussagen häufig nicht zu der gezeigten Mimik und Gestik. Z.B. lächelt das Kind, wenn es sagt ich bin traurig, wenn ich zur Mama muß. Oder es beschreibt erfahrene Leiden ohne emotionale Beteiligung. Eine Gutachterin hat das Verhalten eines 5jährigen Mädchens folgendermaßen wiedergegeben: Bei langen Berichten über sexuelle Mißbrauchshandlungen veränderte sich ihr Ausdrucksverhalten mehrmals. Sie setzte sich dann betont dicht und gerade vor das Aufnahmegerät, sprach lauter und deutlicher, mehrmals wirkte sie freudig. Bei keinem ihrer Berichte kamen Begleitgefühle eines verletzenden Erlebnisses zum Ausdruck in Form von Schreck, Angst, Verzweiflung o.ä.
Sozialarbeiter, die mit dem Phänomen PAS nicht vertraut sind, laufen Gefahr, sich als Sprachrohr des Kindes zu verstehen. Sie verbünden sich mit dem Kind und versuchen, seinen Aussagen Gewicht zu verschaffen. Sie machen sich nicht klar, daß die Fähigkeit des Kindes eingeschränkt sein kann, selbst darüber zu bestimmen, was gut für es ist.
PAS-Kinder nehmen an, wenn sie sich nicht verhalten, wie der manipulierende Elternteil und den anderen Elternteil ebenso ablehnen wie dieser, dann riskieren sie, selbst abgelehnt zu werden. Sie machen die Erfahrung, daß ihre Liebe zum abgelehnten Elternteil und ihre Sehnsucht, von diesem geliebt zu werden "falsch" sind und übernehmen mit der Zeit die Bewertungen und Beurteilungen des manipulierenden Elternteils: Deine Mutter/dein Vater ist keine liebenswerte Person. Was Kinder in solchen Situationen brauchen ist Hilfe, ihre eigenen Gefühle wieder wahrzunehmen, sich selbst wieder vertrauen zu können. Es nutzt den Kindern nichts, sich an ihrem geäußerten Willen zu orientieren. Deshalb dürfen Entscheidungen nicht auf den Willensbekundungen des Kindes aufgebaut werden. Statt dessen muß sich der Sozialarbeiter an den objektiven Interessen des Kindes orientieren: beide Eltern lieben zu dürfen und von beiden Eltern geliebt zu werden.
Gardner unterscheidet leichte, mittelschwere und schwere Ausprägungen von PAS beim Kind.
Leichte Form: Das Kind entwickelt mit Unterstützung des manipulierenden Elternteils Ablehnungsszenarien, die diesem eine gute Position im Elternstreit (z.B. im Streit ums Sorgerecht) verschaffen. Zu Besuchen beim anderen Elternteil, verhält sich das Kind meist ambivalent: Ich hab den Papa gern und ich will ihn auch besuchen, aber nur, wenn ich Lust dazu habe. Das Kind ist in der Lage, seine Zuneigung zum anderen Elternteil auch in Anwesenheit des manipulierenden Elternteils auszudrücken.
Mittelschwere Form: Das Kind verfügt über bestimmte Szenarien, die seine abwehrende Haltung belegen, aber sie werden aufgegeben, wenn es alleine mit dem abgelehnten Elternteil ist. In Anwesenheit beider Eltern schlägt es sich auf die Seite des manipulierenden Elternteils. Typischerweise nimmt die Abwehrhaltung des Kindes ab, je weiter der manipulierende Elternteil entfernt ist. Beispielsweise sagte ein 5jähriges Mädchen in Anwesenheit beider Eltern, sie könne ihren Vater nicht leiden und wolle ihn deshalb nie wieder besuchen. Während der gesamten Gesprächsdauer nahm das Kind keinerlei Kontakt (auch keinen Augenkontakt) mit dem abgelehnten Elternteil auf und bewegte sich nicht von der Mutter (manipulierender Elternteil) weg, sondern blieb eng an sie geschmiegt sitzen, ständig den Augenkontakt zu ihr suchend. Bei einem weiteren Gespräch befand sich das Kind mit dem Vater im Spielzimmer, die Mutter saß vor der Tür. Auch jetzt nahm das Mädchen keinen Kontakt mit dem Vater auf und ließ sich auf keines seiner Spielangebote ein. Beim Besuch des Kindes beim Vater zu Hause - die Mutter war diesmal nicht in der Nähe - bot sich ein anderes Bild. Obwohl das Kind noch auf dem Weg dorthin bekräftigte, es könne seinen Vater nicht ausstehen, kam es nach einer kurzen Anwärmphase zu gemeinsamen Aktivitäten. Das Mädchen suchte bald die körperliche Nähe zum Vater und genoß das Zusammensein sichtlich. Am Ende des Besuchs ließ es sich vom Vater versichern, daß sie sich bald wieder treffen würden.
Schwere Form: Das Kind reagiert panisch, wenn Besuche beim abgelehnten Elternteil in Aussicht gestellt werden. Seine feindlichen Gefühle gegenüber dem zweiten Elternteil können so schwer sein, daß Kontakte unmöglich erscheinen. Anders als in milden oder mittelschweren Formen läßt das ablehnende Verhalten nicht nach, wenn es alleine mit dem abgelehnten Elternteil ist. Veränderungen in diesem letzten Stadium sind innerhalb der gegebenen Familiensituation nur noch schwer oder überhaupt nicht herbeizuführen. Hier ist die Herausnahme des Kindes aus dem Umfeld des manipulierenden Elternteils angezeigt und die vorübergehende Unterbringung des Kindes an einem neutralen Ort (z.B. bei neutralen Großeltern, geeigneten Pflegeeltern oder im Kinderheim), um die Umsiedlung des Kindes in den Haushalt des abgelehnten Elternteils vorzubereiten.
Der Interessenvertreter des Kindes muß beachten, daß PAS-Kinder veranlaßt werden müssen, etwas zu tun, von dem sie behaupten, es nicht zu wollen. Kinder, die sich weigern, den anderen Elternteil zu besuchen, sind meist bereit, einer autoritären Anweisung zu folgen. Der Sozialarbeiter kann dem Kind erklären, daß bei Scheidung der Richter anordnet, daß das Kind mit beiden Eltern Zeit verbringt, weil es das Beste für das Kind ist. Er kann dem Kind versprechen, dabei behilflich zu sein, den Wechsel von einem Elternteil zum anderen und die Kontakte so unproblematisch wie möglich zu machen. Bestehende Gerichtsentscheidungen sind allerdings einzuhalten. Der Sozialarbeiter muß damit umgehen können, deswegen vom Kind kritisiert zu werden und bereit sein, als Verantwortlicher dafür zu dienen, daß das Kind geht: Ich hasse diesen Sozialarbeiter. Er sagt, ich muß meinen Vater besuchen. Ich hasse meinen Vater. Das weißt du Mama. Ich liebe dich und ich will nicht gehen, aber ich muß. Auf diese Weise wird der Sozialarbeiter als Vehikel benutzt und das Kind von Schuld und Verantwortung für die Entscheidung gegenüber dem anderen Elternteil befreit.
Manipulierende Eltern sind häufig nicht bereit, ergangene Umgangsbeschlüsse überhaupt oder in vollem Umfang zu erfüllen. Zur Begründung wird meist der Kindeswille herangezogen und versucht, Gespräche, die der Umsetzung der Entscheidung dienen, auszuweiten auf die Frage, ob sie umzusetzen ist bzw. warum sie nicht umgesetzt werden kann. Deshalb darf der Sozialarbeiter auch ihnen gegenüber keine Zweifel aufkommen lassen, daß rechtskräftigen Gerichtsentscheidungen Folge zu leisten ist. Falsch ist es, so zu tun, als läge es (jetzt noch) im Ermessen der Eltern, solche Entscheidungen eigenmächtig einseitig abzuändern. (8) Tatsache ist, daß die Eltern ihre Entscheidungsmacht mit dem Herbeiführen einer Gerichtsentscheidung an den Richter delegiert haben. Dazu ist es in der Regel gekommen, weil sie sich nicht einigen konnten. Deshalb kann es anschließend nur noch darum gehen, was die Eltern tun können, damit die richterliche Entscheidung in der Praxis funktioniert. Das ist der Preis, den unversöhnliche Eltern bezahlen. (9) Deshalb sollte der Sozialarbeiter klar herausstellen, welche juristischen Konsequenzen solche Abänderungen nach sich ziehen können.
Wenn die Umsetzung einer Gerichtsentscheidung an der fehlenden Mitarbeit eines Elternteils scheitert, muß er sich gemäß § 50 (3) Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) ans Gericht wenden und geeignete Konsequenzen einfordern: Erteilung von Auflagen, Anordnung von Zwangsmitteln, Abänderung des Sorgerechts. Das ist notwendig, um die Gefahr für das Kind abzuwenden, daß dessen Beziehung zu einem Elternteil beeinträchtigt wird und vom manipulierenden Elternteil unumkehrbare Fakten geschaffen werden. Das Gericht wird dadurch in die Lage versetzt, entsprechende Konsequenzen eintreten zu lassen. Erfahrungsgemäß sind es die drohenden Folgen, die Eltern zu kooperativem Verhalten bei der Umsetzung richterlicher Entscheidungen bewegen.
Der Sozialarbeiter muß damit rechnen, daß der manipulierende Elternteil sich vehement gegen seine Arbeitsweise wehrt. Er wird ihn wegen seines autoritären Vorgehens gegenüber dem Kind angreifen und viele Argumente anführen, die dagegen sprechen. Er wird sogar damit drohen, sich über den Sozialarbeiter zu beschweren, weil er das Kind veranlasse etwas zu tun, was dieses eigentlich nicht wolle. Es ist wichtig, daß der Sozialarbeiter solchen Androhungen stand hält.
Führt der manipulierende Elternteil an, die Umsetzung des Beschlusses scheitere an der Bereitschaft des Kindes, dann sollte sich der Sozialarbeiter in die Lage versetzen selbst zu beurteilen, ob die Ablehnung des Kindes bereits so stark verinnerlicht wurde, daß persönliche Kontakte nicht mehr durchführbar erscheinen. Er muß seine eigene Beurteilung (nicht die des manipulierenden Elternteils) zur Grundlage von Entscheidungen machen. Deshalb sollte er sich durch die gemachten Schilderungen nicht davon abhalten lassen, selbst einen Kontaktversuch zu unternehmen. Dazu sollte er eine Übergabesituation begleiten. Das gibt ihm die Möglichkeit zu beobachten, wie die Eltern mit dem Kind umgehen und zu erkennen, welche negativen Effekte den Wechsel des Kindes von einem zum anderen Elternteil behindern. Da zu erwarten ist, daß die Abwehrhaltung des Kindes dann am größten ist, wenn beide Eltern anwesend sind, ist es sinnvoll, eine Übergabesituation ohne den manipulierenden Elternteil zu initiieren. Der Sozialarbeiter vereinbart mit dem manipulierenden Elternteil, das Kind zu einem bestimmten Zeitpunkt zu überbringen. Er bleibt dann eine Zeitlang mit dem Kind allein, später kommt der andere Elternteil dazu, oder der Sozialarbeiter geht zusammen mit dem Kind in die Wohnung des abgelehnten Elternteils. (10)
Haben längere Zeit keine Kontakte zwischen Kind und abgelehntem Elternteil stattgefunden, kann der Sozialarbeiter mit den Eltern vereinbaren, daß das Kind zunächst z.B. einmal wöchentlich zu ihm kommt, um Post vom abgelehnten Elternteil in Empfang zu nehmen, Briefe zu beantworten und mit diesem zu telefonieren. So wird der Sozialarbeiter vorübergehend die Verbindung zwischen Kind und abgelehntem Elternteil. Dieser geschützte Rahmen bietet dem Kind häufig das erste Mal seit längerer Zeit die Chance, unbeobachtet mit dem abgelehnten Elternteil zu kommunizieren.
So vorzugehen hat den Vorteil, daß der Sozialarbeiter seine Erfahrungen, Beobachtungen und Einschätzungen dem Gericht zur Verfügung stellen kann, anstatt sich auf die Darstellungen und Beurteilungen der Eltern zu beschränken. Die Eltern lassen sich in der Regel auf diese Vorgehensweise ein, wenn der Sozialarbeiter ihnen erklärt, daß er sich selbst einen Eindruck verschaffen muß, wenn er den Eltern und dem Gericht dabei behilflich sein soll, die im Interesse des Kindes notwendigen Entscheidungen zu treffen.
Abgelehnte Eltern sehen sich häufig vor zwei Möglichkeiten gestellt:
· sich dem Wunsch des Kindes zu fügen und sich zurückzuziehen
(was weder im Interesse des Kindes noch im eigenen liegt)
(was weder im Interesse des Kindes noch im eigenen liegt)
· oder um den Erhalt der Beziehung zu kämpfen
(was dann den Konflikt zwischen den Eltern noch verstärkt).
Ihr Angebot, gemeinsam einen Fachmann aufzusuchen, um die bestehenden Probleme zu beseitigen, wird meist vom manipulierenden Elternteil abgelehnt: Daß das Kind nicht zu ihm will, ist sein Problem. Ich habe damit nichts zu tun. Deshalb fühlen sich abgelehnte Elternteile häufig ungerecht behandelt und hilflos. Meist haben sie große Angst, das Kind zu verlieren und sind unsicher, wie sie sich verhalten sollen. Eltern, die glauben, es sei besser für ihr Kind, es dem anderen Elternteil zu überlassen, ziehen sich zurück. Nicht selten entwickeln sie psychische oder psychosomatische Krankheiten. Andere wenden sich an das Gericht oder an die Jugendhilfe, in der Hoffnung, mit deren Hilfe zu ihrem "Recht" zu kommen. Sie möchten so schnell wie möglich das ihnen zustehende Umgangsrecht im üblichen Umfang zugesprochen bekommen. Oft erwarten sie, daß endlich ein Fachmann dem manipulierenden Elternteil die Meinung sagt und ihn zur Ordnung ruft. Nicht selten glauben sie, es würde genügen, ihnen ausreichend Zeit mit dem Kind zuzusprechen, um das Problem zu lösen. Meist ist jedoch zunächst notwendig, die angegriffene Verbundenheit mit dem Kind zu stärken. Das erfordert Geduld und stellt Anforderungen an ihre Fähigkeit, die Beziehung zum Kind durch empathisches Verhalten wieder zu festigen. Sie müssen lernen, die Abwertungen und Unterstellungen des Kindes zu ertragen, ohne ärgerlich darüber zu werden. Mit Ärger zu reagieren, schwächt die innere Verbundenheit noch mehr und stützt das negative Bild im Kind. Auch wenn der Ärger noch so berechtigt ist, müssen sie ihn unter Kontrolle halten, um diesen Effekt zu vermeiden.
Sie müssen lernen, daß sich das PA-Syndrom des Kindes nicht dadurch beseitigen läßt, indem sie den manipulierenden Elternteil dafür verantwortlich machen. Es ist wichtig, ruhig und konstruktiv zu bleiben. Das stellt hohe Anforderungen an ihre Selbstdisziplin, ist aber nicht unmöglich, wenn sie umfassend über die Mechanismen aufgeklärt sind, die beim manipulierenden Elternteil und beim Kind wirken.
Wenn das Kind Botschaften des anderen Elternteils überbringt: Die Mama will wissen, wann du endlich den vollen Unterhalt bezahlst,dann neigen sie häufig dazu, sich zu verteidigen. Sie fangen an, ihre Sicht der Dinge darzulegen und zu argumentieren, in der Hoffnung, das Kind von ihrer Wahrheit überzeugen zu können. Dadurch wird aber der Loyalitätskonflikt des Kindes verstärkt. Deshalb müssen sie lernen, das Kind aus dem Konflikt zu entlassen, anstatt es ebenfalls hineinzuziehen. Oder sie reagieren so, als ob der andere Elternteil sie ausgesprochen hätte: Das sieht deiner Mutter/deinem Vater wieder ähnlich, werden wütend und machen ihrem Ärger über diese Person Luft, was das negative Bild im Kind bestätigt. Manchmal beantworten sie die Aussagen des Kindes, indem sie den anderen Elternteil dafür verantwortlich machen: Das stimmt doch gar nicht, was du da sagst. Das hat dir doch nur die Mama eingeredet. Zum einen kann das beim Kind dazu führen, daß es sich von ihm (im zuvor geschilderten Beispiel vom Vater) nicht ernst genommen fühlt. Zum andern kann es das Kind veranlassen, den manipulierenden Elternteil (mit dem es sich meist überidentifiziert) zu verteidigen und dadurch das Bild, der Vater sei der Angreifer (der Böse), verstärkt wird.
Abgelehnte Eltern brauchen Unterstützung, die Situation auszuhalten (anstatt das Feld zu verlassen) und die notwendige Geduld aufzubringen. Sie müssen Fertigkeiten entwickeln, die sie in die Lage versetzen, selbst Veränderungen herbeizuführen, anstatt vom anderen zu fordern, er solle seine Manipulationen unterlassen. Sie müssen mit der Situation fertig werden, daß es in ihrer Lage meist keine sofortige und manchmal auch gar keine Lösung mehr gibt. Die einzige Möglichkeit, die ihnen dann noch bleibt, ist den Loyalitätskonflikt zu lockern, in dem ihr Kind gefangen ist. Die Kinder erfahren zu lassen, daß sie liebende, kompetente, zuverlässige Eltern sind, ist die beste Möglichkeit, die Beziehung mit dem Kind wieder zu festigen und das verinnerlichte Bild zu verändern.
Manipulierende Eltern brauchen Hilfe dabei, die Bedeutung des anderen Elternteils für das Kind zu sehen und zu akzeptieren. Sie sind auf Unterstützung angewiesen, um zu erkennen, welche Botschaften sie dem Kind vermitteln, welchen Beitrag sie zum "nein" des Kindes leisten und müssen lernen, (wieder) Verantwortung für die zweite Elternbeziehung zu übernehmen.
Aufgabe des Sozialarbeiters ist es, ihnen dabei zu helfen, die Wirkungen ihres Verhaltens auf das Kind zu verstehen. Er kann sie darin anleiten, Situationen zu schaffen, die ein "ja" des Kindes zum anderen Elternteil erleichtern. Meist brauchen die Eltern auch Hilfe dabei, das Verhalten des Kindes: Ich will die Mama heute nicht besuchen, als Koalitionsangebot zu erkennen und müssen lernen, sich nicht weiterhin zwischen den anderen Elternteil und das Kind zu stellen, indem sie sein Angebot annehmen. Sie müssen lernen, was die Beziehungspflege des Kindes zum anderen Elternteil betrifft, sich konsequent zu verhalten anstatt "neutral" zu sein und wie sie ihrem Kind Vorbild sein können, ohne sich selbst zu überfordern.
Gardner unterscheidet auch hier zwischen leichter, mittelschwerer und schwerer Ausprägung.
Leichte Form: Der Elternteil registriert, daß die Entfremdung vom anderen Elternteil für das Kind nicht gut ist. Dennoch sind manipulative Elemente im Verhalten des Elternteils zu entdecken. Im Vordergrund des Handelns steht Angst, manchmal auch ein wenig Rache, vorrangig ist jedoch das Ziel, die eigene Position im Kampf ums Kind (oder Sorgerecht) zu stärken.
Mittelschwere Form: Nachdem die Umgangskontakte nach der Trennung zunächst einigermaßen funktionierten, treten plötzlich Störungen auf. Es werden immer häufiger Argumente und Entschuldigungen gefunden, warum das Kind den anderen Elternteil nicht besuchen kann/soll. Unmerklich fallen immer mehr Besuchskontakte aus und bedrohen die Kontinuität der Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil. Es werden immer wieder Möglichkeiten gefunden Gerichtsentscheidungen zu umgehen. Meist werden sie nur unter großem Druck (Androhung von Sanktionen oder dem Entzug des Sorgerechts) befolgt. Manchmal ist es Rache, was Eltern so handeln läßt. Häufig liegt das Motiv des manipulierenden Elternteils im Bedürfnis nach ungeteilter Zuneigung des Kindes. Dahinter steht meist der Wunsch nach Abhängigkeit und Gebraucht werden. Der eigene Selbstwert ist eng gekoppelt mit der Bedeutung für das Kind: Es braucht mich. Häufig war die Eltern-Kind-Beziehung schon während der Ehe durch ein Exklusivität beanspruchendes und überbehütendes (overprotection) Verhalten des manipulierenden Elternteils geprägt. Der zweiten Elternbeziehung wurde weit weniger Bedeutung beigemessen und sie unterlag der Kontrolle durch den manipulierenden Elternteil: Ich weiß besser, was für das Kind gut ist.Durch die eigenständigen Kontakte des Kindes zum anderen Elternteil sieht der manipulierende Elternteil sein Bedürfnis nach Exklusivität und damit seinen Selbstwert gefährdet. Es ist deshalb nicht Liebe zum Kind, was Eltern so handeln läßt - auch wenn sie das immer wieder betonen - sondern eigene Bedürftigkeit.
Schwere Form: Solche Eltern versuchen alles, um die Kontakte zwischen Kind und anderem Elternteil zu verhindern. Nicht selten ziehen sie mit dem Kind aus, ohne dem anderen Elternteil mitzuteilen, wo sich die Kinder befinden. Ihre Haltung ist geprägt von Panik, das Kind an den anderen Elternteil zu verlieren. Sie sind überzeugt davon, daß der Kontakt mit dem abgelehnten Elternteil dem Kind schadet. Sie lassen sich weder durch Logik noch durch Konfrontation mit der Realität von ihrer Haltung abbringen. Selbst Gerichtsurteile oder Gutachten, die bestätigen, daß der andere Elternteil nicht dieser schlechte Mensch ist, ändern an ihrer Überzeugung nichts und auch nicht an ihren Manövern.
Der manipulierende Elternteil kann sich seines Verhaltens bewußt, tendenziell bewußt oder völlig unbewußt sein. Gardner beschreibt das Bewußtsein als fließendes Kontinuum mit der Tendenz, sich mehr und mehr in Richtung unbewußter Automatismus zu bewegen. Während bei milder und mittelschwerer Ausprägung gute Aussichten bestehen, Veränderungen im Interesse des Kindes durch die Arbeit mit beiden Eltern herbeizuführen, besteht diese Chance bei der schweren Form nicht.
Manipulierende Eltern der dritten Kategorie verfügen über wenig Kapazität zur Selbstreflexion, sie sind unfähig ihre eigenen Einschränkungen zu erkennen, oder zu realisieren, in welcher Weise sie zum Problem beitragen. Ihre Motivation zur eigenen Veränderung ist minimal. Die einzige Chance, dem Kind Einschränkungen in seiner Persönlichkeitsentwicklung zu ersparen, besteht dann darin, das Kind in den Haushalt des abgelehnten Elternteils wechseln zu lassen. Dazu sind die aus dem Wechsel des Kindes in den Haushalt des anderen Elternteils resultierenden möglichen kurzfristigen Belastungen in Beziehung zu setzen mit den langfristigen Folgen, die daraus resultieren, daß das Kind die zweite Elternbeziehung nicht unbeschwert leben kann oder sogar ganz verliert.
Einen Wechsel von einem Elternteil zum anderen können Kinder in der Regel verkraften. Dem manipulierenden Verhalten eines Elternteils ausgesetzt zu bleiben, beeinträchtigt ihre Lebensqualität erheblich und das lebenslang. Die Erfahrung zeigt, daß in den meisten Fällen nach einer Phase der kurzfristig erhöhten Belastung für alle Familienmitglieder schnell wieder der Alltag einkehrt und sich die Beziehungen zu beiden Eltern normalisieren.
Die Zerstörung der zweiten Elternbeziehung und die Veränderung des Bildes im Kind ist ein prozeßhaftes Geschehen. Ist die Endstufe der Manipulation erreicht (vergleiche schwere Form unter Punkt 5.1), ist das Kind überzeugt, daß es besser ist, ausschließlich mit dem manipulierenden Elternteil zusammen zu sein und fürchtet sich vor einem Zusammenleben mit dem anderen Elternteil. Es glaubt, der andere Elternteil sei sein Feind, jemand der es nicht liebt und unfähig ist, es zu versorgen und zu beschützen. Ein Wechsel in den Haushalt des abgelehnten Elternteils fühlt sich für das Kind an, als müßte es im feindlichen Lager leben.
Zur Strategie von manipulierenden Eltern gehört es, juristische Verfahren in die Länge zu ziehen, um genügend Zeit zu haben, das Kind auf ihre Seite zu bringen. Denn je länger das Kind dem manipulativen Verhalten ausgesetzt ist, desto effektiver wird die Veränderung des Bildes vom anderen Elternteil im Kind und je sicherer kann der manipulierende Elternteil sein, daß das Kind das gewünschte Verhalten zeigt. Aber je länger die notwendigen Interventionen hinausgezögert werden, desto schwieriger wird es, das Syndrom noch effektiv zu stoppen. Daher ist es wichtig, PAS frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig zu intervenieren. Dem Sozialarbeiter kommt dabei eine entscheidende Rolle zu. Er ist häufig der erste (oder sogar einzige) pädagogische Fachmann, der mit der Familie in Kontakt kommt (§ 50 KJHG). Er hat die Möglichkeit, von sich aus auf die Familie zuzugehen und das Gericht auf die erforderlichen Maßnahmen hinzuweisen, wenn die Eltern auf freiwilliger Basis nicht bereit sind, Voraussetzungen für eine gesunde Persönlichkeitsentwicklung des Kindes zu schaffen.
Viele Sozialarbeiter, Gutachter und Richter scheuen sich, Zwangsmaßnahmen oder den Entzug des Sorgerechts einzufordern bzw. anzuordnen, wenn Eltern Gerichtsentscheidungen boykottieren oder nicht bereit oder in der Lage sind, ihr Verhalten im Interesse des Kindes zu verändern.
Argumentiert wird damit, Zwang gegen den manipulierenden Elternteil verstärke die Angst des Kindes, diesen Elternteil zu verlieren. Das läßt aber übersehen, in welchem Dilemma das Kind steht. Dessen Verleugnen seiner Liebe zum anderen Elternteil geschieht nicht freiwillig, sondern ist aufgezwungen. Das Kind verzichtet darauf, seine Bedürfnisse und Wünsche hinsichtlich des anderen Elternteils zu äußern, weil es sich sonst Konflikten mit dem manipulierenden Elternteil aussetzt, was die eigene Beziehung zu dieser Bezugsperson belastet (oder aus Sicht des Kindes sogar gefährdet). Das Verhalten des Kindes dient deshalb in erster Linie der Konfliktvermeidung mit diesem Elternteil. Das Kind macht einen fatalen Lernprozeß durch: Es muß die eigenen Bedürfnisse unterdrücken, um die Beziehung zum manipulierenden Elternteil zu sichern. Das Verhalten des Kindes richtet sich in erster Linie an den Bedürfnissen des manipulierenden Elternteils aus: Es reduziert dessen Ängste, das Kind zu verlieren. Dieser Prozess geht aber zu Lasten des Kindes, behindert dessen Autonomieentwicklung und die andere Eltern-Kind-Beziehung. Interventionen müssen deshalb der Tatsache Rechnung tragen: Das ablehnende Verhalten des Kindes ist Ausdruck eines elterlichen Defizits.
Oder es wird argumentiert, ein Wechsel des Kindes zum anderen Elternteil berge die Gefahr, daß sich anschließend der manipulierende Elternteil vom Kind zurückziehe und auf diese Weise für das Kind wiederum nicht verhindert werden könne, daß es einen Elternteil verliere. Auch bei dieser Sichtweise wird das elterliche Defizit des manipulierenden Elternteils nicht in Rechnung gestellt. Zum anderen wird übersehen, daß der Wechsel des Kindes in den Haushalt des abgelehnten Elternteils nicht zwangsläufig dazu führt, daß der manipulierende Elternteil sich vom Kind zurückzieht. Zum Dritten wird dem Umstand nicht Genüge getan, daß es für das Kind einen Unterschied macht, ob es mit dem Elternteil aufwächst, der seine Freiheit, den anderen Elternteil zu lieben, beeinträchtigt, oder mit dem, der bereit ist, seine Bedürfnisse hinsichtlich des anderen Elternteils zu stützen und zu fördern, auch (oder gerade) dann, wenn die Gefahr besteht, daß der Kontakt zwischen Elternteil und Kind reißt. Dieser Unterschied besteht darin, daß das Handeln des abgelehnten Elternteils in Einklang steht mit den kindlichen Bedürfnissen. Er ist in der Lage, das Kind darin zu unterstützen, den Kontakt zum manipulierenden Elternteil zu suchen und ihm bei der Bewältigung der Situation zu helfen, einen Elternteil zu haben, der sich nicht kümmert.
Beide Argumentationsweisen lassen aber auch außer Acht, daß manipulierende Eltern unter dem Eindruck eines bevorstehenden Sorgerechtsentzugs häufig doch noch zu einer Änderung ihres Verhaltens oder zur Inanspruchnahme von Beratungsangeboten bereit sind. Figdor führt in seinem beachtenswerten Aufsatz Über die Befindlichkeit von Kindern nach Trennung und Scheidung (11) zum Problem rechtlicher Zwangsmaßnahmen aus "(...) Ein großer Teil der Eltern, die von sich aus nicht bereit sind, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, sind keineswegs strikt gegen solche Hilfeangebote, sondern haben dazu - wie übrigens auch die freiwilligen Patienten - eine ambivalente Einstellung. Nur überwiegen im Gegensatz zu den "freiwilligen" Klienten die gegen die Beratung gerichteten Motive". An anderer Stelle (12) ist von Figdor zu lesen "(...) Äußere Einflüsse, wie z.B. das öffentliche Bewußtsein, gesetzliche Regelungen des Sorgerechts, familiengerichtliche Sprüche aber auch Strafandrohungen üben nämlich nicht bloß einen mehr oder minder großen Anpassungsdruck auf das Individuum aus, dem es sich letztlich entzieht, weil ihm das Verlangte widerstrebt; solche Einflüsse wirken auch direkt auf das Stärkeverhältnis der widerstrebenden Handlungsmotive." (Ich will, daß es meinem Kind gut geht - ich will mich nicht belasten; Einfügung der Verf.)
Richtig ist, daß weder Jugendamt noch Gericht Eltern zwingen können, ihre Einstellung bezüglich der Bedeutung des anderen Elternteils für das Kind zu verändern und die manipulierenden Handlungen zu unterlassen. Es können aber Rahmenbedingungen geschaffen werden, die Veränderungen begünstigen: sie einzufordern, anstatt sich mit der Weigerung abzufinden.
Manipulierende Eltern streben in der Regel das alleinige Sorgerecht an. Sie wollen künftig alleine über die Belange des Kindes bestimmen können. Es fehlt die Bereitschaft, weiterhin Verantwortung dafür zu übernehmen, daß das Kind zwei gute Elternbeziehungen hat. Es wird als gutes Recht angesehen (oder es bestehen zumindest keine Bedenken), den anderen aus der Elternverantwortung auszugrenzen. Seine Beteiligung an Elternaufgaben ist unerwünscht. Ziel ist es, sich mit Hilfe der Sorgerechtsentscheidung eine Vormachtstellung zu verschaffen, um den anderen aus seiner Elternverantwortung ausgrenzen zu können: Alles was das Kind betrifft, ist allein meine Sache, und geht dich nichts an. Deshalb brauche ich dich auch nicht zu informieren oder dich in Entscheidungen einzubeziehen. Es besteht keinerlei Unrechtsbewußtsein dafür, was dem Kind und dem anderen Elternteil genommen wird. Die Ausgrenzung des anderen Elternteils wird meist damit begründet, daß man sich nicht einigen könne. Worüber sich die Eltern nicht verständigen können und was genau die Fortsetzung der gemeinsamen Elternschaft unmöglich macht, bleibt jedoch meist ungeklärt. Beratung und Mediation werden als aussichtslos abgelehnt, obwohl keine entsprechenden Versuche unternommen wurden. Auch die Angebote des abgelehnten Elternteils, einen differenzierten Elternplan aufzustellen, indem eigene Verantwortungsbereiche für jeden Elternteil festgelegt und Absprachen darüber getroffen werden, was die Rücksprache mit dem anderen Elternteil erfordert, werden abgelehnt. Die einzige Lösung, die akzeptiert wird, ist die Ausgrenzung des anderen Elternteils aus der Elternverantwortung.
Die Erfahrung zeigt: wird in Familien mit PAS das bestehende Muster nicht unterbrochen, verstärkt sich das ausgrenzende Verhalten und erfährt seine Fortsetzung auf der Ebene der Besuchskontakte: dem erfolgreich verlaufenden Versuch, den abgelehnten Elternteil aus der Elternverantwortung auszugrenzen, anstatt ihn zu integrieren, folgt dann der Versuch, ihn aus dem Leben des Kindes zu eliminieren. Die Tatsache, daß manipulierende Eltern nicht bereit oder in der Lage sind, Verantwortung dafür zu übernehmen, daß das Kind über zwei gute Elternbeziehung verfügt, macht sie als Inhaber der alleinigen elterlichen Sorge ungeeignet. Denn es ist die Aufrechterhaltung der zweiten Elternbeziehung, die Einschränkungen in der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes vermeidet. Daher muß bei der Sorgerechtsentscheidung der Beziehungstoleranz als Kriterium dafür, welcher Elternteil am ehesten in der Lage ist, das Kindeswohl zu schützen, entsprechendes Gewicht beigemessen werden. (13)
Es ist die Aufgabe des Sozialarbeiters, das Gericht darüber zu informieren, wer durch die Verweigerung der Kooperation mit dem anderen Elternteil und die mangelnde Unterstützung (oder Bekämpfung) der zweiten Elternbeziehung die Kontakte des Kindes zu seinem Vater/zu seiner Mutter behindert, gefährdet oder verhindert. Denn die Weichen für den Verlust des zweiten Elternteils werden früh gestellt. Untersuchungsergebnis ist, daß die meisten Kinder den Kontakt zum anderen Elternteil innerhalb eines Jahres verlieren. In allen Familien, in denen es zum Kontaktabbruch kam, war der abgelehnte Elternteil aus der Elternverantwortung ausgegrenzt und wurde von den Erwachsenen als nicht mehr zur Familie gehörend betrachtet. Kontakte zwischen den Eltern fanden nicht statt oder wurden von einem Elternteil abgelehnt. Dagegen behielten in den Familien, in denen die Eltern in Verbindung blieben und die notwendigen Informationen austauschten, alle Kinder Kontakt zu beiden Eltern. (14)
Manipulierende Eltern der Kategorie 1 (und häufig auch der Kategorie 2) sind angesichts der drohenden Konsequenz, das Sorgerecht für ihr Kind zu verlieren, meist bereit, doch noch mit dem anderen Elternteil zusammenzuarbeiten oder entsprechende Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen. Eltern der Kategorie 3 lassen solche Drohungen allerdings eher unbeeindruckt, was den Wechsel des Kindes in den Haushalt des anderen Elternteils notwendig macht. Zum Zeitpunkt der juristischen Scheidung kann ein solcher Wechsel meist noch problemlos erfolgen, weil die innere Verbundenheit zwischen Kind und zweitem Elternteil noch nicht wesentlich beeinträchtigt ist. Deshalb sollten Sozialarbeiter die Kindschaftsrechtsreform zum Anlaß nehmen, im Interesse des Kindes Kontakt zu allenScheidungsfamilien aufzunehmen. (15) Sie sollten die Möglichkeit nutzen,
· die Eltern über die Risiken und Gefahren bei der Gestaltung der "Nachscheidungsfamilie" zu informieren;
· die Eltern umfassend zu beraten, wie sie den Interessen aller Familienmitglieder gerecht werden können;
· rechtzeitig zum Wohle des Kindes zu intervenieren.
PAS ist ein Beispiel dafür, wie sich die Kooperation von Jugendhilfe und Gericht zum Vorteil für das Kind auswirken kann. Die Appelle des Gerichts allein, die Manipulation des Kindes zu unterlassen, bewirken kaum etwas. Die Appelle des Sozialarbeiters, Hilfe in Anspruch zu nehmen, verlaufen ebenso im Sand, weil manipulierende Eltern unkooperativ sind, wenn es um die Lösung des Problems geht. Ohne Zwang oder Druck von außen sind Versuche, Veränderungen zum Wohle des Kindes herbeizuführen, meist vergeblich. Der manipulierende Elternteil bricht freiwillige Kontakte zu Fachleuten immer dann ab, wenn er mit seinen Anteilen am Geschehen konfrontiert und sein Beitrag zur Lösung eingefordert wird. Manipulierende Eltern sehen die Notwendigkeit zur eigenen Verhaltensänderung nicht und dementsprechend auch keinen eigenen Beratungsbedarf. - Deshalb lehnen sie häufig Gespräche im Rahmen der §§ 17 oder 18 (4) KJHG ab. Unter dem Eindruck eines drohenden oder eingeleiteten Sorgerechts- oder Umgangsrechtsverfahren sind sie meist zu Gesprächen bereit, weil es aus ihrer Sicht darum geht, den verfahrensbeteiligten Jugendamtsmitarbeiter für ihr Ziel zu gewinnen. (16) Der Sozialarbeiter kann in den meisten Fällen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht nach § 50 KJHG mit den Eltern das Problem analysieren, die notwendigen Einsichten vermitteln und Lösungen erarbeiten. Sind Eltern nicht bereit oder in der Lage, die für das Kindeswohl notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, muß der Sozialarbeiter das Gericht davon in Kenntnis setzen,
- was zur Umsetzung der Kindesinteressen notwendig ist;
- was derzeit einer Problemlösung entgegensteht;
- welcher Beitrag der Eltern dazu erforderlich ist
- was derzeit einer Problemlösung entgegensteht;
- welcher Beitrag der Eltern dazu erforderlich ist
und auf geeignete Hilfen hinweisen: Einsatz einer Familienhelferin oder eines Umgangspflegers, Übertragung des Sorgerechts auf einen Pfleger, Anordnung einer Familientherapie (17), Einsatz von Zwangsmitteln, Abänderung der Sorgerechtsentscheidung.
Äußerungen anderer Fachleute (z.B. Erzieherinnen, Therapeuten, Gutachter) sind vom Sozialarbeiter dahingehend zu prüfen, ob sie die Dysfunktionalität von PAS-Familien ausreichend berücksichtigen und sind für das Gericht entsprechend zu kommentieren und mit Blick auf die Wahrung der Kindesinteressen zu bewerten. (18)
Entscheidungen des Gerichts, die dem Interesse des Kindes nicht dienen (z.B. Umgangsaussetzung anstatt der notwendigen Umgangsanordnung oder Umgangsbeschlüsse, die dem Zeitempfinden des Kindes nicht Rechnung tragen, Sorgerechtsentscheidungen, die den Schutz der zweiten Elternbeziehung nicht gewährleisten), muß der Sozialarbeiter anfechten. Viele Sozialarbeiter scheinen aber nicht zu wissen, daß sie gemäß § 57 (1) Nr. 9 Gesetz über die Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) ein Beschwerderecht gegen jede richterliche Entscheidung haben, die ihre Empfehlungen nicht entsprechend berücksichtigt.
Es ist der direkte Draht zum Gericht, seine Kooperation mit dem Richter, seine Möglichkeiten als Verfahrensbeteiligter geeignete Hilfen anzuregen und Entscheidungen anzufechten, die der Problemlösung nicht dienen, was dem Sozialarbeiter die Chance verschafft, Veränderungen im Interesse des Kindes zu bewirken, wo andere Fachleute scheitern.
Die Möglichkeit, den Eltern und dem Gericht zu verdeutlichen, was zur Umsetzung der Kindesinteressen notwendig ist und entsprechende Empfehlungen (einschließlich der notwendigen Zwangsmaßnahmen) auszusprechen, darin liegt die Macht, die der Sozialarbeiter konstruktiv im Sinne des Kindeswohls nutzen kann. Dabei ist nicht der Sozialarbeiter selbst mächtig, sondern es ist die Zusammenarbeit mit dem Richter, die ihm diese Macht verleiht. Sozialarbeiter und Richter müssen bereit sein, diese zum Schutz des Kindes einzusetzen. Für Jugendhilfe und Gericht gilt: Die eine Institution ist ohne die andere ohnmächtig. Voraussetzung für ein konstruktives Zusammenwirken ist, daß beide davon ausgehen, daß manipulierende Eltern als Inhaber der alleinigen elterlichen Sorge ungeeignet sind.
(1) Richard A. Gardner: The Parental Alienation Syndrome, Creative Therapeutics, Cresskill, New Jersey 1992.
Garrity an Baris: Caught in the Middle, Lexington Books, Macmillan Inc., New York 1994
Klenner: Rituale der Umgangsverweigerung bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern, FamRZ 12/95, 1530 (1535)
Kodjoe und Koeppel: The Parental Alienation Syndrome (PAS), DAVorm. 1/98 9 (26) (dort ist u.a. auch ein Hinweis auf weitere amerikanische Literatur zu finden)
(2) Nachfolgend wird dieser Elternteil manipulierender Elternteil genannt, wobei der Begriff "manipulieren" im Sinne von "unmerkliche, aber gezielte Beeinflussung" verwendet wird.
(3) Dieser Elternteil wird künftig als abgelehnter Elternteil bezeichnet.
(4) Auf die ausführliche Beschreibung der Psychodynamik beim Erwachsenen wurde verzichtet, weil es den Rahmen dieses Artikels sprengen würde. Diesbezüglich wird auf die Ausführungen bei Kodjoe und Koep-pel verwiesen, siehe Fn. 1.
(5) Zur Psychodynamik beim Kind vergleiche Fn. 4.
(6) Kodjoe und Koeppel (Fn. 1), Spalte 15.
(7) Gemeint sind selbstverständlich auch alle Sozialarbeiterinnen. Die maskuline Form wurde lediglich der besseren Lesbarkeit wegen gewählt.
(8) Einer Ausweitung der Kontakte, der beide Eltern zustimmen, steht eine rechtskräftige Entscheidung regelmäßig nicht entgegen.
(9) Sind Eltern überzeugt, daß eine Gerichtsentscheidung nicht mehr im Interesse ihres Kindes liegt, können sie beim Gericht eine Abänderung beantragen. Aber auch dann haben sich die Eltern noch solange an die Entscheidung zu halten, bis über den Abänderungsantrag entschieden ist.
(10) Um die Kontakte zwischen Kind und abgelehntem Elternteil so natürlich wie möglich gestalten zu können, sollten sie in dessen häuslicher Umgebung stattfinden.
(11) Helmuth Figdor: Über die Befindlichkeit von Kindern nach Trennung und Scheidung im Rahmen unterschiedlicher Sorgerechtsmodelle, in: Ein Kind hat das Recht auf beide Eltern, Brauns-Hermann u.a., Luchterhand 1997, Seite 174 (196), hier Seite 192.
(12) Figdor (siehe oben), Seite 190.
(13) Fischer, Kindschaftsrechtsreform - Bemerkungen zum Kindeswohl aus sozialarbeiterischer Sicht, Zeitschrift für Jugendrecht (ZfJ) 1997, 235(249) und 343 (344).
(14) Napp-Peters: Familien nach der Scheidung, Kunstmann 1995.
(15) Folgt man Dickmeis, dann bleibt es auch künftig in allen Scheidungsfällen bei der Anhörung des Jugendamts nach § 49 FGG, vgl. Dickmeis, Das neue Kindschaftsrecht und seine Bedeutung für die sozialen Dienste, Zeitschrift für Jugendrecht, 1998 S. 193 (202).
(16) Lehnt der manipulierende Elternteil die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt im Rahmen von § 50 KJHG ab, dann stellt die gerichtliche Anordnung eines Gutachtens eine Möglichkeit dar, doch noch Zugang zum gesamten Familiensystem zu bekommen. Vergleiche: Jopt, Jugendschutz und Trennungsberatung, Zeitschrift für Jugendrecht 7/8/98, Seite 286 (297).
(17) Hierzu Kodjoe und Koeppel (Fn.1), S. 20: "Nach bisherigen Erfahrungen beschränken sich die Thera-piemöglichkeiten von PAS-Familien auf Familientherapie. Diese kann erfolgreich sein, vorausgesetzt alle Familienmitglieder nehmen teil. (...) Als erste Wahl erscheint bei Verdacht auf PAS die Aussetzung des Verfahrens mit der Aufforderung zur Familientherapie."
(18) Fachleute, die mit dem PA-Syndrom nicht vertraut sind, laufen Gefahr, Schlußfolgerungen zu ziehen, die nicht im Interesse des Kindes liegen.
Garrity an Baris: Caught in the Middle, Lexington Books, Macmillan Inc., New York 1994
Klenner: Rituale der Umgangsverweigerung bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern, FamRZ 12/95, 1530 (1535)
Kodjoe und Koeppel: The Parental Alienation Syndrome (PAS), DAVorm. 1/98 9 (26) (dort ist u.a. auch ein Hinweis auf weitere amerikanische Literatur zu finden)
(2) Nachfolgend wird dieser Elternteil manipulierender Elternteil genannt, wobei der Begriff "manipulieren" im Sinne von "unmerkliche, aber gezielte Beeinflussung" verwendet wird.
(3) Dieser Elternteil wird künftig als abgelehnter Elternteil bezeichnet.
(4) Auf die ausführliche Beschreibung der Psychodynamik beim Erwachsenen wurde verzichtet, weil es den Rahmen dieses Artikels sprengen würde. Diesbezüglich wird auf die Ausführungen bei Kodjoe und Koep-pel verwiesen, siehe Fn. 1.
(5) Zur Psychodynamik beim Kind vergleiche Fn. 4.
(6) Kodjoe und Koeppel (Fn. 1), Spalte 15.
(7) Gemeint sind selbstverständlich auch alle Sozialarbeiterinnen. Die maskuline Form wurde lediglich der besseren Lesbarkeit wegen gewählt.
(8) Einer Ausweitung der Kontakte, der beide Eltern zustimmen, steht eine rechtskräftige Entscheidung regelmäßig nicht entgegen.
(9) Sind Eltern überzeugt, daß eine Gerichtsentscheidung nicht mehr im Interesse ihres Kindes liegt, können sie beim Gericht eine Abänderung beantragen. Aber auch dann haben sich die Eltern noch solange an die Entscheidung zu halten, bis über den Abänderungsantrag entschieden ist.
(10) Um die Kontakte zwischen Kind und abgelehntem Elternteil so natürlich wie möglich gestalten zu können, sollten sie in dessen häuslicher Umgebung stattfinden.
(11) Helmuth Figdor: Über die Befindlichkeit von Kindern nach Trennung und Scheidung im Rahmen unterschiedlicher Sorgerechtsmodelle, in: Ein Kind hat das Recht auf beide Eltern, Brauns-Hermann u.a., Luchterhand 1997, Seite 174 (196), hier Seite 192.
(12) Figdor (siehe oben), Seite 190.
(13) Fischer, Kindschaftsrechtsreform - Bemerkungen zum Kindeswohl aus sozialarbeiterischer Sicht, Zeitschrift für Jugendrecht (ZfJ) 1997, 235(249) und 343 (344).
(14) Napp-Peters: Familien nach der Scheidung, Kunstmann 1995.
(15) Folgt man Dickmeis, dann bleibt es auch künftig in allen Scheidungsfällen bei der Anhörung des Jugendamts nach § 49 FGG, vgl. Dickmeis, Das neue Kindschaftsrecht und seine Bedeutung für die sozialen Dienste, Zeitschrift für Jugendrecht, 1998 S. 193 (202).
(16) Lehnt der manipulierende Elternteil die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt im Rahmen von § 50 KJHG ab, dann stellt die gerichtliche Anordnung eines Gutachtens eine Möglichkeit dar, doch noch Zugang zum gesamten Familiensystem zu bekommen. Vergleiche: Jopt, Jugendschutz und Trennungsberatung, Zeitschrift für Jugendrecht 7/8/98, Seite 286 (297).
(17) Hierzu Kodjoe und Koeppel (Fn.1), S. 20: "Nach bisherigen Erfahrungen beschränken sich die Thera-piemöglichkeiten von PAS-Familien auf Familientherapie. Diese kann erfolgreich sein, vorausgesetzt alle Familienmitglieder nehmen teil. (...) Als erste Wahl erscheint bei Verdacht auf PAS die Aussetzung des Verfahrens mit der Aufforderung zur Familientherapie."
(18) Fachleute, die mit dem PA-Syndrom nicht vertraut sind, laufen Gefahr, Schlußfolgerungen zu ziehen, die nicht im Interesse des Kindes liegen.
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