Dienstag, 14. August 2012

Hund gilt als Ladung? - StVO, § 23 - RechtsTipps24.tv


Quelle: hoTodi

http://www.hoTodi.tv zeigt wie es geht! Wenn man einen Hund im Auto mit sich führt, so ist dieser wie eine Ladung zu behandeln und muss richtig und sicher "befestigt" sein. Sei es über ein stabiles Trenngitter oder über einen sachgemäßen Gurt. Kommt es zu einem Unfall und der Hund verursacht dadurch Schäden, so muss die Versicherung nicht bezahlen.

Laut dem Urteil vom OLG Nürnberg AZ 8 U 1482/93 muss der Verursacher selbst alles Bezahlen und bekommt nach StVO auch noch ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro nebst 3 Punkten. Wird man angehalten und hat einen Hund nicht angegurtet, zahlt man 35 Euro und bekommt evtl. 1 Punkt in Flensburg.

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