von Alexander Knörr (Degufo e. V.)
In den vergangenen 40 Jahren der UFO-Forschung in Deutschland stellten verschiedene der UFO-Forschungsgesellschaften mehrfache Anfragen an das Bundesverteidigungsministerium, ob irgendjemand in der Bundesrepublik Deutschland für die Sammlung und Nachverfolgung von UFO-Sichtungen im Luftraum der Bundesrepublik Deutschland verantwortlich ist und ob es eine Meldestelle dafür gibt. Die Anfragen enthielten außerdem die konkrete Frage ob es UFO-Archive innerhalb des Verteidigungsministeriums gibt. Immer wieder wurden diese Anfragen negativ bescheinigt.
In letzter Zeit wird der Ruf immer lauter, dass auch die Bundesrepublik Deutschland ihre UFO-Archive den interessierten Bürgern öffnen soll, wie dies schon andere Regierungen weltweit in den letzten Jahren getan haben.
Man fragt sich immer noch: „Existieren wirklich keine Stellen, die solche Sichtungsmeldungen sammeln und archivieren? Und wenn ja, wem untersteht diese Stelle?
Da Sichtungszeugen immer wieder auch Polizeidienststellen über ihre Sichtungen informieren, muss es hier entsprechende Akten geben!
Dies nahm die Deutschsprachige Gesellschaft für UFO-Forschung Degufo e. V. zum Anlass, eine umfangreiche Erhebung bei den Innenministerien des Bundes und der Länder zu starten. Ziel dieser Erhebung war es, einige Fragen zur Verfahrensweise bei eingehenden UFO-Sichtungsmeldungen beantwortet zu bekommen und natürlich zu erfahren, wie die Länder diese Berichte handhaben und ob es eine übergeordnete Stelle gibt, die für derlei Meldungen zuständig ist.
Am 23. Oktober 2011 startete die Degufo die Befragung der einzelnen Ministerien. Schon nach kurzer Zeit kamen die ersten Antworten. Die Ministerien waren insgesamt sehr kooperativ und gaben umfangreich Auskunft zu den Fragen der Degufo.
Alle Ministerien bestätigten, dass UFO-Sichtungsmeldungen, wenn diese an die entsprechenden Polizeidienststellen gemeldet werden, aufgenommen und diesen nachgegangen wird. Diese Akten werden unter „Sonstige“ zusammen mit etlichen anderen Vorgängen, die nicht eindeutig zugeordnet werden können, abgelegt und nach 15 Jahren vernichtet. Einigkeit besteht ebenso in der Verfahrensweise, dass es nicht möglich ist, diese Akten für Recherchen innerhalb der UFO-Forschungsgruppen zu erhalten.
Die interessanteste Aussage kam vom Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf, welches am 2. Dezember 2011 an die Degufo antwortete:
„Der Sicherheit im Luftraum kommt insbesondere wegen der mit dem Luftverkehr verbundenen Gefahren einer besonderen Bedeutung zu.
Der Einsatz sowie die Zusammenarbeit der Polizeien der Länder und des Bundes bei Gefahren aus dem Luftraum sind in entsprechenden Vorschriften geregelt.
Die Abwehr von Gefahren aus dem Luftraum erfordert aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten ein ganzheitliches und synergetisches Vorgehen.
Vor diesem Hintergrund wurde das Nationale Lage- und Führungszentrum „Sicherheit im Luftraum“ (NLFZ) als ressortübergreifende Institution des Bundes eingerichtet. Integrale Bestandteile sind die Teilbereiche Luftverteidigung, Flugsicherung und Innere Sicherheit/Luftsicherheit. Das NLFZ bildet den zentralen Informationsknotenpunkt für alle Meldungen, die für die Sicherheit im Luftraum relevant sind.
Soweit Ihre Anfrage den Umgang der Polizei mit derartigen Feststellungen betrifft, kann ich Ihnen mitteilen, dass die bei der Polizei eingehenden Informationen unmittelbar dem NLFZ mitgeteilt werden.“
Fazit: „Es gibt deutsche UFO-Akten und diese werden bei einer ressortübergreifenden Institution des Bundes, dem NLFZ, vorgehalten! Und alle Polizeidienststellen der Bundesrepublik Deutschland sind angehalten, entsprechende Meldungen unmittelbar dem NLFZ weiterzuleiten!“
Eine umfassende Auswertung der Antworten aller Ministerien wird nach Beendigung der Recherchearbeiten in einem Sonderband des Mitteilungsorgans der Degufo, dem „Deguforum“ erscheinen.
Quelle: www.degufo.de
Bekannten Sachbuch-Autor und 1. Vorsitzenden der DEGUFO Alexander Knörr