Mittwoch, 24. Dezember 2014

Thomas D - Gebet an den Planet

Teile und herrsche - Der »Islamische Staat« ist ein von Washington aus der Taufe gehobenes Monster

jW-Archiv
Als die »ISIS« vor ein paar Wochen mehr und mehr Schlagzeilen machte, fragten sich viele US-Bürger, woher wohl diese Truppe kommen mag. Wie schon 2003 im Vorfeld des Irak-Krieges verbreiteten die Medien auch diesmal in Ausübung ihrer Funktion als Erfüllungsgehilfen des kapitalistischen Staates bereitwillig alle Originaltöne, die ihnen von Pentagon und Politik zugeleitet wurden. Nur wenige setzten sich gründlicher mit der Materie auseinander.
Wer also die Wahrheit wissen wollte, mußte selbst lange nach den Fakten suchen, aus denen hervorgeht, daß »ISIS« von den USA bewaffnet, finanziert und ausgerüstet wurde und überdies ebenso wie Al-Qaida ein Instrument der Gesamtstrategie der USA ist. Eine Strategie, die schon vor Jahrzehnten entworfen wurde, um irgendwann den vollen Zugriff auf das Öl als wichtigste Energiereserve zu haben.
Richten wir unsere Aufmerksamkeit in diesem Zusammenhang auf zwei Konflikte: In der Hochzeit der Antiapartheidbewegung in Südafrika wollte die Partei der weißen Nationalisten das Ruder noch einmal für sich herumreißen, indem sie einen Bürgerkrieg zwischen der Mehrheit der Zulus und anderen afrikanischen Stämmen zu provozieren versuchte. Wäre es zu diesem Krieg gekommen, dann hätte sich die National Party der Weißen als die einzige Kraft darstellen können, die in der Lage war, das Land zu regieren. Am Ende sind die Weißen zwar damit gescheitert, aber sie haben es versucht.
Und nun die zweite Konfliktlage: Seit dem Beginn des Einmarsches der US-Armee in Irak übten die USA in der Außen- und in der Innenwirkung einen unterschiedlichen Einfluß auf das Land aus. Nach außen hin trachteten sie nach Stabilität, nach innen spielten sie mit dem Feuer der Instabilität, indem sie den harten Kern sogenannter Terroristen bewaffneten, finanzierten und gegeneinander aufstachelten, um die ohnehin schon infernalischen Lebensbedingungen in Irak weiter zuzuspitzen. Das Ziel? Den Traum der Neokonservativen zu verwirklichen, Irak in drei Teile aufzuspalten - einen für die Kurden, einen für die Schiiten und einen für die Sunniten. Die Kurden würden ihren Staat bekommen, die Schiiten würden von der Vorherrschaft der Sunniten befreit und die Sunniten würden so schwach sein wie seit tausend Jahren nicht mehr. Den Kurden fiele dabei der Löwenanteil der Ölquellen zu, und die USA hätten endlich den ungehinderten Zugang zum Öl, dieses Mal allerdings frei vom Bündnis mit den Saudis. Obendrein würde die Zerschlagung des Irak auch die Position der Israelis im Nahen Osten stärken.
Mehr zu dieser Einschätzung erfährt man in Artikeln der britischen Journalisten Nicolas Davies auf www.alternet.org oder Nafeez Ahmed auf www.counterpunch.org. Deren Quintessenz ist, daß die USA mit »ISIS« oder dem »Islamischen Staat« ein Monster geschaffen haben, das dazu dienen soll, jene Länder zum Zusammenbruch zu bringen, deren Rohöl sie bis zum letzten Tropfen aufsaugen wollen.
Übersetzung: Jürgen Heiser
Die Kolumne von Mumia Abu-Jamal erscheint künftig nicht mehr samstags, sondern immer montags an dieser Stelle.

Quelle: http://www.jungewelt.de/m/2014/10-06/012.php



Kommentar zu "Gefällt mir nicht"



Mongo Bongo

  24..12.2014 7:00 Öffentlich geteilt


Ich finde es erschreckend wie viele Leute "gefallt mir nicht" anklicken ohne es zu kommentieren.  Wenn man bedenkt, dass Deutschland Waffen an Afghanistan, Israel u a. verkauft, sollten wir Deutschen dann nicht auch bereit sein, jeden Flüchtling der politisch verfolgt wird Asyl zu gewähren? Jede Waffe findet ihren Krieg. Leider gibt es in der Islamischen Kultur extreme Salafisten, Taliban, ISIS u a. sowie es aber auch in Deutschland rechtsextreme Parteien gibt, die ebenso zur Gewalt schreiten. Das dahinter aber eine Schattenmacht steckt, die die beiden Gruppen gegeneinander aufmischt haben die meisten von Euch wohl nicht kapiert. Es gibt Stimmen die da sagen: "Ich will meine Ruhe haben", "Ich will noch was von meiner Rente haben", "Die sollen wegbleiben" "Deutschland den Deutschen" etc.)  Ein naiver und menschenverachtender Patriotismus tut sich da auf. Deutschland ist ein von den USA besetztes Land.  Und wenn die Mehrheit der Leute die Hintergründe und Zusammenhänge der Schattenmachten verstehen, dann würden irgendwann auch die Mitläufer begreifen, dass die USA die Gründer der ISIS sind! Ich glaube, dass unsere einzige Chance, ein weltweiter Protest gegen die Herrschaft der Elite (die nicht in der Öffentlichkeit steht) ist, sowie ein bedingunsloses Miteinander und Toleranz über Ländergrenzen hinweg. Als erstes sollten wir vor unserer eigenen Haustür kehren anstatt andere Kulturen u Religionen zu beklagen.

Dienstag, 23. Dezember 2014

MMM - Me, Myself and Medien #1 - Reaktionen auf PEGIDA


Quelle: wwwKenFMde

Noch nie ist die KenFM-Community so heftig miteinander ins Gericht gegangen wie bei PEGIDA. Der allergrößte Teil der KenFM-User lehnt PEGIDA vollkommen ab, andere verteidigen diese Protestmärsche um so heftiger. 
KenFM nimmt sich exemplarisch den Kommentar eines PEGIDA-Anhägers vor und versucht, diese in Kern zu analysieren. Im Anschluss beschäftigen wir uns mit dem PEGIDA-Beitrag des NDR-Magazins Panorama vom 18. Dezember 2014. Im Beitrag war ein getarnter RTL-Reporter zu Wort gekommen, ohne dass der NDR das wusste. Der Reporter wurde, nachdem er einen Demonstranten gespielt hatte, von RTL entlassen. Die O-Töne des Panorama-Beitrages sind aber auch ohne diesen "Schauspieler" besorgniserregend. KenFM wagt eine Analyse der Gesamtsituation und stellt die entscheidende Frage nach der Verantwortung für den aktuellen Status quo auf den Straßen, z.B. in Dresden.

Die Menschen fühlen sich extrem verunsichert. Sie haben Angst und verstehen die Politik ihrer Regierung nicht mal mehr in Ansätzen. 

Auf Platz zwei der Verursacher dieser gefährlichen Stimmung muss man dann aber die Presse nennen. Die Presse hat sich seit dem 11. September zum Hofberichterstatter der Politik verwandelt und damit den nötigen Abstand zur Macht nahezu vollkommen aufgegeben. Die Presse sollte das Immunsystem der Demokratie sein. Gibt die Presse wie in den letzen Jahren ihre eigentlichen Aufgabe auf, indem sie in etwa chronisch Islam-Hetzte produziert, auf Anweisung von Alpha-Journalisten und ihrer Think Tanks, wird sie zum Totengräber einer freien und offenen Gesellschaft. Wir, die Pressevertreter, lügen uns in die eigene Tasche, wenn wir bei der Suche nach den Schuldigen nicht auch in den SPIEGEL schauen. PEGIDA kommt, wenn die Presse sich von der Elitengesteuerten Politik embedden lässt. Der soziale Frieden in diesem Land steht auf der Kippe, wenn wir uns in einen Religionskrieg treiben lassen, wie ihn Samuel P. Huntington in seinem Buch "Clash of Civilisations“ (Kampf der Kulturen) beschrieben hat. Es geht im Hintergrund natürlich um Geopolitik, aber davon hat auch der 0815-PEGIDA-Anhänger nicht mal den Hauch einer Ahnung. Das ist dann auch der gemeinsame Nenner, den er sich mit den meisten (auch ARD- und ZDF-) Berichterstattern teilen kann.

"Es sind nicht die Dinge, die uns beunruhigen, sondern die Meinungen, die wir von den Dingen haben"
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Bald 3.ter Weltkrieg?! USA vs Russland

Montag, 22. Dezember 2014

Rebellunion #5: An die Mitläufer der PEGIDA, Wir dürfen uns nicht spalten lassen - Schluss mit Volksverhetzung


Quelle: wwwKenFMde 

Es gibt viele Gründe, wütend zu sein, Zukunftsängste zu haben und gegen den religiösen Fundamentalismus zu sein. Doch die Bewegung der PEGIDA ist falsch und gefährlich.

Sie läuft genau entlang des westlich-amerikanisches Imperialprojekts, das in seinen Ressourcenkriegen insbesondere auf die Eroberung und Dominanz des Nahen und Mittleren Osten setzt. Hierfür wurde ein „Kampf der Kulturen“ (Samuel P. Huntington) zum Programm erklärt, in dem vorallem die westliche Welt auf die islamische Kultur prallen soll. Dieser Kulturkampf soll nach Außen die imperialen Raubzüge rechtfertigen. Endloser Krieg und Besatzung des Nahen Ostens wurde als ein „Krieg gegen den Terror“ umdefiniert, und die ganze islamische Welt zum Verdächtigen erklärt, den man nur mit Gewalt im Zaum halten kann. 
Nach Innen, in den westlichen Gesellschaften, führt der „Kampf der Kulturen“ zu einer Spaltung der unteren und mittleren Klassen. Von den Eliten angestachelt werden die unteren Schichten entlang religiösen oder ethnischen Merkmalen getrennt und kämpfen gegeneinander, statt miteinander: devide i impera – Teile und Herrsche, so wie es die römischen Imperatoren schon wussten! 

Deutschland steuert in eine Wirtschaftskrise. In den kommenden Jahren sind neue große Angriffe auf den Sozialstaat zu erwarten. Das, was in Griechenland, Spanien und Portugal geschah, hat nun Frankreich erfasst und kommt bald nach Deutschland. Die antimuslimische Stimmungsmache ist die beste Ablenkung von dem anstehenden Klassenkampf von oben. 

Auch wenn nur die wenigsten in Dresden auf den Aktionen der PEGIDA Nazis sind, ist dies eine Bewegung, die direkt in den „Kampf der Kulturen“ führt. Sie ist keine Bewegung gegen das Establishment, sondern die Folge der antimuslimischen Stimmungsmache seitens der politischen Eliten und großen Teilen der Medien. 

Diese Bewegung muss gestoppt werden. Wir brauchen eine außerparlamentarische soziale Opposition, in den Straßen, auf den Plätzen, in den Betrieben, überall wo wir sind. Wir brauchen die soziale Einheit der unteren Klassen gegen die Eliten, egal welche Religion, Hautfarbe oder Nation – wir dürfen uns nicht spalten lassen!

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Samstag, 20. Dezember 2014

Claus von Wagner - "Theorie der feinen Menschen"


Quelle: toughiq

Ausschnitte aus dem Programm "Theorie der feinen Menschen" von Claus von Wagner im 3sat Festival.

Freitag, 19. Dezember 2014

Justiz nutzt die Unkenntnis der Bürger mit juristischen Fachbegriffen aus.

Die Justiz nutzt die Unkenntnis der Bürger mit juristischen Fachbegriffen aus. Die tatsächlich Verantwortlichen, wie Richter, Staatsanwälte und Rechtspfleger leisteten bisher auf Haftbefehlen, Urteilen, Beschlüssen usw. keine Unterschriften, wurden nur mit dem Familiennamen genannt und Justizangestellte wurden rechtswidrig vor-geschoben, um Beglaubigungen vorzunehmen. Sie täuschten damit Rechtswirksamkeit vor!
Die Polizei und andere Behörden folgten bisherrechtswidrig diesen rechtswidrigen und nichtigen Verwaltungsakten.
Der Grund für die fehlenden Unterschriften der tatsächlich Verantwortlichen ist in der fehlenden Staatshaftung zu suchen. Jeder „Beamte“ haftet danach persönlich und mit seinem Privatvermögen nach § 839 BGB. Es wundert also nicht, warum z.B. Richter Urteile, die weit reichende Folgen haben können, nicht unterschreiben.
Da diese Vorgehensweise aber nicht nur im Einzelfall so gehandhabt, sondern grundsätzlich so gehandelt wird, ist der Willkür Tür und Tor geöffnet, denn es gibt keine Verantwortlichen mehr, die zur Haftung herangezogen werden können, wenn die eigenhändige Unterschrift des Ausstellers/Verantwortlichen fehlt!
Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die eigenhändige Unterschrift finden sich in den §§ 126 BGB (ranghöheres Recht!), 315 I ZPO, 275 II StPO, 12 RPflG, 117 I VwGO und 37 III VwVfG (ius cogens)!
Hierbei ist aber zu beachten, daß es der ZPO, StPO, VwGO, dem VwVfG u.v.a.m. der Angabe des räumlichen Geltungsbereiches ermangelt! Gemäß der einschlägigen Rechtsprechung des BVerfG und BVerwG sind solche Gesetze daher nicht anwendbar und somit nichtig! Mangels Angabe des räumlichen Geltungsbereiches sind viele Gesetze überdies auch wegen Verstoßes gegen das sich aus Art. 80 I 2 GG ergebende Bestimmtheitsgebot Null und Nichtig, darf auch deswegen – nach rechtsstaatlichen Grundsätzen – nicht danach verfahren werden!
Daher, bei Hinweis auf ein Gesetz, grundsätzlich prüfen, ob ein räumlicher Geltungsbereich angegeben ist!
Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift (cf. z.B. Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87; BVerwGE 81, 32 Beschluß vom 27. Januar 2003; BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544). Zwar hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entschieden, daß bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze auf elektronischem Wege dem gesetzlichen Schriftformerfordernis unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne eigenhändige Unterschrift genüge getan ist (Beschluß vom 5.
April 2000 GmS-OBG 1/98 Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 15); dies gilt aber nur in den Fällen, in denen aus technischen Gründen die Beifügung einer eigenhändigen Unterschrift unmöglich ist und nicht für die durch normale Briefpost übermittelten Schriftsätze, deren Unterzeichnung möglich und zumutbar ist (vgl. BFH, Urteil vom 10. Juli 2002 VII B 6/02 BFH/NV 2002, 1597; Beschluß vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B 92.02 a.a.O.)
Der Satz „Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und gilt ohne Unterschrift“ ist eine Lüge! Ohne Unterschrift tritt KEINE Rechtskraft oder Gültigkeit ein! Außerdem verstößt er, mangels Angabe einer entsprechenden Rechtsgrundlage, gegen das sich aus Art. 80 I 2 GG und § 37 I VwVfG ergebende Bestimmtheitsgebot! Dies gilt vor allem auch für gerichtliche Dokumente (Urteile, Beschlüsse, Vollstreckungstitel etc.):
Bei Haftbefehlen, Hausdurchsuchungen oder sonstigen Vollstreckungsmaßnahmen bedarf es daher auch grundsätzlich einer richterlichen Unterschrift! Unterschriften von Rechtspflegern sind hierbei NICHT rechtswirksam, da diese NICHT über entsprechende richterliche Kompetenzen verfügen! Sie bestätigen mit ihrer Unterschrift lediglich, daß sie die vorliegende Ausfertigung angefertigt haben.
Die kommentierte Fassung der Prozeßordnung sagt eindeutig: „Unterschriften von Richtern müssen stets mit dem Namen oder zumindest so wiedergegeben werden, daß über ihre Identität kein Zweifel aufkommen kann. Denn für den Zustellempfänger muß nachprüfbar sein, ob die Richter, die an der Entscheidung mitgewirkt haben, das Urteil auch unterschrieben haben. Deshalb genügt insoweit die Angabe „gez. Unterschrift“ nicht.“ (vgl. RGZ 159, 25, 26, BGH, Beschlüsse v. 14.07.1965 – VII ZB 6&65 = Vers.R 1965, 1075, v. 15.04.1970 – VIII ZB 1/70 = VersR 1970, 623, v. 08.06.1972 – III ZB 7/72 = VersR 1972, 975, Urt. v. 26.10.1972 – VII ZR 63/72 = VersR 1973, 87) Vollstreckungstitel von Gerichtsvollziehern oder Haftbefehle ohne eigenhändige Richterunterschriften sind rechtsunwirksam! Auch Blutentnahmen bei Verkehrskontrollen unterliegen dem Richtervorbehalt (§ 81a II StPO) und dürfen ohne Richterunterschrift NICHT durchgeführt werden!
„Paraphen“ (Handzeichen) sind KEINE rechtsgültigen Unterschriften !
„Eine eigenhändige Unterschrift liegt vor, wenn das Schriftstück mit dem vollen Namen unterzeichnet worden ist. Die Abkürzung des Namens – sogenannte Paraphe – anstelle der Unterschrift genügt nicht.“ (BFH-Beschluß vom 14. Januar 1972 III R 88/70, BFHE 104, 497, BStBl II 1972, 427; Beschluß des Bundesgerichtshofs – BGH – vom 13. Juli 1967 I a ZB 1/67, Neue Juristische Wochenschrift – NJW – 1967, 2310)
„Die Unterzeichnung nur mit einer Paraphe läßt nicht erkennen, daß es sich um eine endgültige Erklärung des Unterzeichners und nicht etwa nur um einen Entwurf handelt. Es wird zwar nicht die Lesbarkeit der Unter-schrift verlangt. Es muß aber ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender individueller Schriftzug sein, der einmalig ist, entsprechende charakteristische Merkmale aufweist und sich als Unterschrift eines Namens darstellt. Es müssen mindestens einzelne Buchstaben zu erkennen sein, weil es sonst an dem Merkmal einer Schrift überhaupt fehlt.“ (BGHBeschlüsse vom 21. März 1974 VII ZB 2/74, Betriebs-Berater – BB – 1974, 717, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung – HFR – 1974, 354, und vom 27. Oktober 1983 VII ZB 9/83, Versicherungsrecht – VersR – 1984, 142)
„Wird eine Erklärung mit einem Handzeichen unterschrieben, das nur einen Buchstaben verdeutlicht, oder mit einer Buchstabenfolge, die erkennbar als bewußte und gewollte Namensabkürzung erscheint, liegt keine Namensunterschrift im Rechtssinne vor.“ (st. Rspr. vgl. BGH, Beschluß vom 27. September 2005 – VIII ZB 105/04 – NJW 2005, 3775 unter II 2 a und b)
Das Drohen mit mehreren Zwangsmitteln ist rechtswidrig!
§ 13 III Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG, ohne räumlichen Geltungsbereich, also rechtsunwirksam!): „Die Androhung muß sich auf ein bestimmtes Zwangsmittel beziehen. Unzulässig ist die gleichzeitige Androhung mehrerer Zwangsmittel und die Androhung, mit der sich die Vollzugsbehörde die Wahl zwischen mehreren Zwangsmitteln vorbehält.“ (Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot Art. 80 I 2 GG und § 37 I VwVfG!)
„Beamte“ haben immer die Pflicht, sich auszuweisen!
Artikel 6 PAG - Ausweispflicht für Polizeibeamte (Dienstausweis):
“Auf Verlangen des von einer Maßnahme Betroffenen hat der Polizeibeamte sich auszuweisen, soweit der Zweck der Maßnahme dadurch nicht beeinträchtigt wird.“
Sichern Sie die Daten der handelnden Personen, damit Sie später gegen Rechtsverletzungen vorgehen können!
Niemand darf wegen einer Geldforderung in Haft genommen oder zu einer EV gezwungen werden!
Nach Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (analog Art. 6 II EMRK), durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll in der Fassung des Protokolls Nr. 11 Straßburg, 16.09.1963 enthalten sind, ist die Freiheitsentziehung wegen zivilrechtlichen Schulden, – und somit auch die Einleitung einer Beugehaft für die Abgabe einer zivilrechtlichen eidesstattlichen Versicherung -, eine Menschenrechtsverletzung.
Die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (EV) ist eine zivilrechtliche Angelegenheit und darf nicht mit der Haft erzwungen werden, da es nicht erlaubt ist, gegen sich selbst eine Erklärung unfreiwillig abzugeben (Unschuldsvermutung Art. 6 II EMRK): Artikel 1 – Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden: „Niemandem darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.“ [siehe auch IPbpR Art. 11 (Internationaler Pakt für bürgerliche und politische Rechte)] (Land Deutschland: Unterzeichnung 16/9/1963; Ratifizierung 1/6/1968; Inkrafttreten 1/6/1968)
Gesetze, die keinen räumlichen Geltungsbereich definieren, sind NICHTIG!
Diese Gesetze sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147) und des Bestimmtheitsgebotes (Art. 80 I 2 GG, § 37 VwVfG) ungültig und nichtig! BVerwGE: „Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestunbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.
….
[….]
„Beamte“ haben einen entstandenen finanziellen Schaden (Gebühren etc.) persönlich zu ersetzen!
Gemäß den §§ 823 und 839 BGB haftet jeder „Beamte“ persönlich für jede Summe, die er ohne gültige Rechts-grundlage verursacht hat! Diese kann ihm im Zuge des Schadenersatzes persönlich in Rechnung gestellt werden.

JEDER hat ein Widerstandsrecht gegen Willkür gemäß Art. 20 Abs. 4 Grundgesetz!
[….]
….hier den ges. Text herunterladen:  justiz-nutzt-die-unkenntnis-der-b-rger
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Gruß
Der Honigmann
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NSU-leaks - 3sat Kulturzeit (17.12.2014, in HD)


Quelle: Schütt Wolfgang 

Bericht in der Sendung "Kulturzeit" auf 3sat vom 17.12.2014 über den Arbeitskreis NSU, fatalist und den Blog "NSU-leaks". Mit Interviews von Siegfried Mayr (NSU Arbeitskreis), Hans-Christian Ströbele (Bündnis 90/Die Grünen) u.a.

Quelle: http://www.3sat.de/mediathek/?display...

Arbeitskreis NSU Sicherungs-Blog: http://arbeitskreis-nsu.tk

Innenansichten aus dem Verfassungsschutz

Innenansichten aus dem Verfassungsschutz

Spitzel und Spione

Ein Film von Egmont R. Koch und Holger Schmidt
Nach der Mordserie des rechtsradikalen NSU steht der deutsche Verfassungsschutz im Kreuzfeuer der Kritik: Warum hat man so kläglich versagt? Warum haben 16 Landesämter und das mächtige Bundesamt für Verfassungsschutz den “braunen Terror” nicht rechtzeitig erkannt?
Nach einjähriger Vorbereitungszeit ist es den Autoren erstmals gelungen, mit 40 aktiven Verfassungsschützern ausführliche Interviews zu führen. Darunter sind mehr als ein Dutzend "Geheim-Agenten", die im so genannten "operativen Bereich" tätig sind. Sie stellen sich den Fragen der Reporter, sprechen über ihre Tätigkeit, ihr Selbstverständnis und ihre Scham wegen des Versagens beim NSU-Skandal.
Der Film zeigt unzensierte Innenansichten deutscher Inlandsgeheimdienste, vor allem in Sachen NSU. "Wir dachten doch, wir hätten das alles im Griff", sagt eine leitende V-Mann-Führerin nachdenklich. "Ich habe Freunde, die auch Migrationshintergrund haben. Wie kannst du denen das als Verfassungsschützer erklären?"
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Spitzel und Spione

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Chefin der Stuttgarter Agenten: Beate Bube
Chefin der Stuttgarter Agenten: Beate Bube, hier bei den Dreharbeiten, ist Präsidentin des Landesamtes für Verfassungsschutz in Baden-Württemberg.
Im Vordergrund stehen Fragen nach der Führung von V-Leuten im rechten und im islamistischen Milieu sowie nach der Arbeit von Observanten zwischen Versteckspiel und wilden Verfolgungsjagden à la James Bond. Des Weiteren fragt die Dokumentation nach der amerikanischen Spionage auf deutschem Boden und nach dem Agentenleben mit falschem Namen und ausgedachter Legende. Auf diese Weise entsteht ein Bild vom deutschen Verfassungsschutz - mit manch nachdenklicher Aussage.
Auf die Frage, ob sie sich bei ihrer Arbeit manchmal wie ein Spitzel vorkäme und moralische Skrupel habe, bekennt eine Agentin selbstkritisch über ihr Handeln: "Ich bin mit der Verbeamtung auch vereidigt worden, und zwar auf mein Gewissen. Und da denke ich schon sehr oft dran, das muss ich zugeben."
Stand: 22.09.2014, 11.26 Uhr 

Video Spitzel und Spione