Montag, 5. Dezember 2011

Bundestag muss geheime UFO-Akten freigeben


Quelle: http://www.youtube.com/user/exopolitik

Frank Reitemeyer ist kein Typ für halbe Sachen. Gerade hat er sich vor dem Verwaltungsgericht Berlin mit dem Bundestag angelegt und einen Etappensieg errungen -- das Gericht entschied, dass der Bundestag eine bislang geheim gehaltene Ausarbeitung über UFOs freigeben muss.

Frank Reitemeyer, Kläger:
Ich will Fakten wissen und mich stört, dass in Frankreich, England, USA, Kanada die Bürger die UFO-Akten einsehen können und ich als Deutscher von meiner deutschen Regierung nicht informiert werde. Es ist also so eine krasse Diskrepanz. Wenn man sich das mal vorstellt: In Frankreich wird ein Staatsbürger automatisch von seiner Regierung informiert, weil die Regierung die UFO-Akten auf die Webseite der Weltraumbehörde stellt, also offiziell auf den Regierungsseiten sich die Dokumente befinden, jeder kann sich die ansehen, kostenlos zu Hause. Ich als Deutscher in Deutschland muss also Faxe abschicken, Telefonate führen, Klage einreichen. Das ist mit Kosten und Stress verbunden, und das finde ich nicht korrekt.

Konkret geht es um diese Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages. Eine Abgeordnete ließ sie im November 2009 auf Grund einer Bürgeranfrage im Namen von Exopolitik Deutschland erarbeiten. Die Autoren des 10seitigen Papiers -- ein Politologe und ein Physiker -- stellen die Vermutung auf, dass deutschen Bundesbehörden sich mit UFOs beschäftigen. So heißt es darin, Zitat:

„Die Tatsache, dass sowohl Großbritannien als auch Frankreich sich mit der Fragestellung nach der Existenz von UFOs und außerirdischen Lebensformen beschäftigten und dies - nach vorheriger Geheimhaltung - in den letzten Jahren sogar via Internet veröffentlicht haben, legt die Vermutung nahe, dass sich auch deutsche Behörden oder Ministerien mit dieser Fragestellung befasst haben bzw. befassen."

Geheime UFO-Forschung in Deutschland? Da der Bundestag Frank Reitemeyer keine Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz gewähren wollte, zog dieser vor Gericht. Doch der Prozess drehte sich nicht um die Frage, ob Deutschland seine geheimen UFO-Akten veröffentlichen muss.

Olaf Grunert, Rechtsanwalt des Klägers
Tatsächlich geht es zunächst einmal darum, ob er wissenschaftliche Dienst des deutschen Bundestages dem Informationsfreiheitsgesetz unterfällt und gleichzeitig, falls dies so sein sollte, ob dieser wissenschaftliche Dienst bzw. der Bundestag selbst sich auf Urheberrechte berufen kann.
Dadurch, dass tatsächlich Ausarbeitungen vom wissenschaftlichen Dienst an die Abgeordneten gefertigt werden, bestimmt der wissenschaftliche Dienst auf eine gewisse Weise die Politik mit und ich bin schon der Meinung, dass das Informationsfreiheitsgesetz gerade für diesen Fall Anwendung finden müsste.

Und genau das versucht der Bundestag mit allen Mitteln zu verhindern. Denn was der wissenschaftliche Dienst liefert, sind , Zitat: „keine Texte, die man veröffentlicht sehen möchte" -- Zitat Ende. Das Gericht sah es jedenfalls anders und erlaubte dem Kläger Einsicht in die Ausarbeitung. Der Bundestag hat bereits Berufung gegen das Urteil angekündigt -- und auch Frank Reitemeyer ist unzufrieden. Denn er will, dass Deutschland die Akten für jedermann offenlegt.

Frank Reitemeyer, Kläger
Also ich versuche alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Da werde ich mich mit meinem Anwalt, Herrn Olaf Grundert, noch einmal kurzschließen, was wir als nächsten Schritt jetzt machen, aber mein Ziel ist ja die endgültige Freigabe der UFO-Akten, so wie das in 20 anderen Ländern auch üblich ist.

Und so wird es wohl nicht der letzte Prozess sein für Frank Reitemeyer und seinen Anwalt. Transparente Regierungsinformationen über UFOs -- so etwas mag es vielleicht anderswo geben -- in Deutschland jedenfalls noch nicht.

Weitere Informationen unter: http://www.exopolitik.org
Twitter:
http://twitter.com/exopolitik

Facebook:
http://www.facebook.com/exopolitik

Livestream:
http://www.livestream.com/exopolitik
Related Posts Plugin for WordPress, Blogger...