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Veröffentlicht am 20.02.2016
Gemeindeaktivierung versus Bankenmacht der ‚Piraten’
Heike Maria Werding im Gespräch mit Michael Friedrich Vogt. Nach Artikel 20 des deutschen Grundgesetzes geht alle Staatsgewalt vom Volke aus. Was darin definiert wird, ist eine Demokratie, die von unten nach oben aufgebaut ist. Ein Zustand, der in der gegenwärtigen Realität allerdings nicht vorzufinden ist. Wie eine solche, im Grundgesetz verankerte Basis der Volksmacht reaktiviert werden kann, erläutert Heike Maria Werding.
Heike Maria Werding im Gespräch mit Michael Friedrich Vogt. Nach Artikel 20 des deutschen Grundgesetzes geht alle Staatsgewalt vom Volke aus. Was darin definiert wird, ist eine Demokratie, die von unten nach oben aufgebaut ist. Ein Zustand, der in der gegenwärtigen Realität allerdings nicht vorzufinden ist. Wie eine solche, im Grundgesetz verankerte Basis der Volksmacht reaktiviert werden kann, erläutert Heike Maria Werding.
Sie kam bei ihren Recherchen darauf, daß „wir“ überhaupt kein Volk sind. Sie begründet diese damit, daß sich zunächst ein Volk – nach offizieller staatsrechtlicher Definition – seiner Zusammengehörigkeit bewußt sein muß und sich auf einem eigenem Grund befinden. Ein Volk kann sich nur als solches bezeichnen, wenn der Boden, auf welchem es agiert, auch dem Volk selbst gehört und als solches auch definiert ist. Dieses Naturrecht und das Staatsrecht, das darauf aufbaut, ergibt sich aus der Erstbesiedlung. In unserer Region waren dies die Germanen.
4000 Jahre Entwicklung – vor allem im militärischen Bereich – haben dieses Bodenrecht allerdings längst verschoben. Durch die unterschiedlichen Ausbaustufen des militärischen Potentials und der sich daraus ergebenden Drohgebärden hat sich das, was ist, längst hin verschoben zu dem, was die Mächtigen wollen.
Heike Maria Werding forschte im preußischen Staatsarchiv nach den Wurzeln unseres heutigen Rechtssystems. Interessant ist dabei der Übergang aus der Monarchie, der mit der Abdankungsurkunde Kaiser Wilhelm II. im Jahre 1918 besiegelt wurde. Interessant dabei ist, daß dieses Dokument in zwei verschiedenen Versionen existiert. Die Unterschrift des Kaisers wirft Fragen auf, denn auf den beiden Dokumenten unterscheidet sie sich stark. Auch trat der im Jahre 1918 wohl eher unfreiwillig abgedankte Kaiser 16 Jahre später wieder in eben dieser Funktion in Erscheinung mit dem Zusatz „I. R.“, welches für Imperator Rex steht.
Bei der Aktivierung der Gemeinden bezieht sich Heike Maria Werding auf die Verfassung von 1871. Nach der Zweischwerter-Lehre stellt der Vatikan dem Kaiser den Boden als Pacht zur Verfügung. Dieser wiederum stellt es seinen Landsleuten, die ein Grundstück erworben haben, seinerseits für 99 Jahre zur Pacht zur Verfügung. Um später aus diesem Land Steuern ziehen zu können, wurde das Katasteramt gegründet – der Grundlage des heutigen Bodenrechts.
Wenn Einwohner sich hierzulande auf ihre Rechte berufen und darauf bestehen, daß Urteile an sich persönlich unterschrieben werden sollten oder sich Beschweren über eine rechtlose Justiz und Beamte sich häufen, kommt uns unweigerlich der Art 20 (2) GG in den Sinn. In dem heißt es: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.
So scheint es nun aber nicht zu sein! Spannend dazu, die Landesverfassungen, die sich jüngst in Gesetze wandelten, genauer zu lesen. Hier tauchen Bürger und Einwohner oder Staatsangehörige auf. Es ist hier auch die Sprache von Körperschaften, Gebietskörperschaften, Kommunen, hoheitlichen Rechten, sodaß wir hier versuchen, etwas Ordnung in das ganze Thema zu bringen. Wir kennen das, wenn Häuser verkauft werden und die Versicherer den Verkaufswert in Reichsmark nach 1914 berechnen?
Doch was war 1914? Ein Kaiser, der die Bodenrechte innehatte und seinem Volk für 99 Jahre in Erbpacht übertrug mit der Auflage, diese so zu pflegen, daß die Selbstversorgung auch danach garantiert war. Das geschah damals mit dem der Regel eines 7. Ruhejahrs und mit dem jährlich wechselnden Anbau der Ackerfrüchte. Der Kaiser übergab damals, letztmalig wohl 1918, die Bodenrechte an die Pächter, die damit zu Bodenbesitzern mit hoheitlichen Rechten wurden. Mit diesen Bodenrechten waren die Staatsangehörigen dann auch das Volk!
Und heute??
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