Mittwoch, 19. September 2012

Plakataktion in Leipzig, da kommt was ins Rollen!!!


Wer steckt hinter dem Plakat in Leipzig?
von Wahrheitskrieger




Bei dem Plakat handelt es sich wohl um eine false flag-Operation.
Von den Umerziehern? Oder von ihren trotzkistischen Zauberlehrlingen bei rot-grün, Linke, Merkel-CDU?
Oder dem VS?

Gelogen auf dem Plakat sind folgende Behauptungen (der Reihenfolge nach, soweit lesbar):

1. Deutsche seien staatenlos.
2. Die BRD ist eine GmbH.
3. Der Personalausweis bedeute, daß der Inhaber Personal sei.
4. Im Personalausweis müsse der Name des Staates genannt sein.
5. Indirekt: Das GG (oder irgend ein Einfachgesetz) benötige einen Geltungsbereich, um gültig zu werden oder zu bleiben.
6. Der Personalausweis nehme die Rechtsfähigkeit gem. § 1 BGB.

Jedem durchschnittlich gebildeten Menschen ist das sofort klar. Man muß kein Akademiker sein, um den blühenden Unsinn zu erkennen.

Man wundert sich darum ob der Vehemenz dieser ständigen Falschmeldungen, die zwar Unruhe bewirken können, langfristig aber nichts einbringen.
Außer vielleicht ein wachsendes Mißtrauen allen Argumenten gegenüber, die den derzeitigen status quo angreifen.


Dem Plakat sind folgende Fakten entgegenzuhalten:

1. Nirgendwo wird die Exekutive dazu verpflichtet, in Ausweisen den Staat zu nennen.

Der Personalausweis soll die Personalien ausweisen. Die Staatsangehörigkeit wird genannt.
Der Staat nicht. Das hat gute Gründe aufgrund der Vierteilung nach 1945.
Auch die Schuhgröße wird nicht genannt. Also haben alle Personalausweisbesitzer keine Schuhe?
Auch wird im Personalausweis nicht festgestellt, ob die Vorhaut noch vorhanden ist.
Also sind alle Personalausbesitzer beschnitten?
Tatsächlich gehören alle Deutschen dem Staat an, der 1973 vom BVerfG genannt worden ist.

2. Die BRD hat eine GmbH gegründet: Die Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH.

Die Firma ist aber nicht der Auftraggeber.

3. Es werden die Personalien ausgewiesen, nicht ein Beschäftigungsstatus festgestellt.

Im Personalausweis stehen die Personaldaten einer Person, nicht eines Personals.

4. Wer soll das bestimmt haben, daß im Personalausweis der Staat genannt werden muß?

Es gibt dafür keine Rechtsnorm, also braucht der Staat auch nicht genannt zu werden.

Oftmals wird der Unsinn behauptet, der Eintrag "deutsch" sei kein Staat.

Hier handelt es sich um die bekannte Taktik all dieser Falschmeldungen, etwas vorgeblich zu entlarven,
was niemand zuvor behauptet hat.
Niemand hat je behauptet, daß der Staatsname "deutsch" sei.
Es wird dort, wie angegeben, die Staatsangehörigkeit genannt - diese ist deutsch.
Der Eintrag ist also korrekt.
In fast allen Ländern wird lediglich die Staatsangehörigkeit genannt und nicht der Name des Staates.
So heißt es auch im indischen Paß: "Indian"  - indisch und nicht "Indien", siehe hier:




 
Quelle: http://www.immihelp.com/nri/indianpassport/sample-indian-passport.html

Indien nennt unter Nationality die Staatsangehörigkeit "indisch" und nicht den Staatsnamen "Republic of India".

Auch Andorra nennt unter Nationality die Staatsangehörigkeit "andorranisch" und nicht den Staatsnamen "Andorra", siehe hier:




 
Quelle: http://www.passport-collector.com/2011/04/27/andorran-passport-gallery1/

Daß es Pässe gibt, vor allem im angelsächischen Bereich, z.B. den USA, wo unter "Nationality" der Staatsname "USA" genannt wird, liegt lediglich daran, daß man dort anders als in der guten deutschen Sprache nicht streng zwischen Volk, Staat und Nation unterscheidet.
Die deutschen Formulierungen sind also präziser.
Warum sollen sich Deutsche schlechtere Sitten anderer Länder zum Vorbild nehmen?
Außer vielleicht, man ist Marxist und möchte alle gleichmachen und die Völker nivellieren.
Starke Völker, vor allem spirituelle Völker, sind ein Dorn im Auge für die Illuminaten der NWO.
Der Welt-Sklavenstaat ist nur mit degenerierten, des Geistes und der Kultur beraubten Völkern möglich.
Ein Volk, das von seiner göttlichen Sendung weiß (Erbeigenart, Selbstwerdung, Svabhava im Buddhismus), sieht sein Glück nicht in einer überstaatlichen Macht.


5. Nirgendwo ist jemals eine Rechtsnorm geschaffen worden, die das Grundgesetz oder Einfachgesetze
zu einem Geltungsbereich verpflichtet. Angebliche Urteile des BVerwG und andere Urteile sind falsche Quellen, weil es da nicht um Staatsgrenzen geht. Solche Behauptungen lassen auch einen Mangel an Kenntnis über die Gewaltenteilung erkennen.
Auch sind Fachgerichte nicht dafür zuständig, über Staatsgrenzen zu entscheiden. Deshalb kann der Gesetzgeber alte Rechtsnormen mit Geltungsbereich auch streichen, weil die Bedingungen, unter denen sie enstanden sind (Teilung zwischen DDR und BRD), weggefallen sind.

Daß Art. 23 überblendet wurde, ist keine schöne Praxis. Eingeweihte jedoch wissen auf der non-verbalen Ebene Schlüsse daraus zu ziehen, die hier nicht weiter ausgeführt zu werden brauchen.

6. § 1 BGB ist nach wie vor gültig, ein Personalausweis kann das BGB nicht aufheben. Ein Blick ins Internet verrät es:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1.html

Deshalb ist es auch juristischer Blödsinn, wenn man eine Erklärung an die Behörden richtet, mit dem man sich
als natürliche Person ausgibt. Das muß man nicht beantragen oder erklären, das ist man durch das gültige BGB qua Gesetzeskraft.

Grundsätzlich können auch solche Aktionen etwas bewirken, indem sie die verdummte Masse wachrütteln und zum Nachdenken anregen.
Nur müssen die genannten Fakten auch stimmen. Ist es nicht die Wahrheit, geht der Schuß schnell nach hinten los und statt Ansehen gibt es zu Recht den Spott.
Ganz schlimm wird es, wenn die Leute nicht einmal einfaches Englisch können und, wie in letzter Zeit immer öfter, auch behaupten, "Federal Republic of Germany" bedeute im Deutschen "Bundesrepublik von Deutschland" und nicht "Bundesrepublik Deutschland". Hier ist der Wunsch Vater des Gedankens und die Schlußfolgerungen sind auf falschen Schlußfolgerungen und mangeldem Wissen über englische Geammatik aufgebaut - wenn es auch korrekt ist, daß die BRD nicht souverän ist. Nur darf man das nicht falschen Übersetzungen oder falschen Argumenten belegen.


15 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

ihr artikel klingt ja sehr logisch, wie übrigens alles was das so verschleiert wird. hiermit bitte ich sie mir zu erklären, warum in der brd seit 2010 die richter und sämtliche beamten es vorziehen, kein urteil, kein kostenfestsetzungsbeschluß etc. zu unterzeichnen. auf anfrage wird man behandelt wie ein kleines kind: es wären angeblich alle unterschriften im original unterzeichnet in den akten. das erinnert mich sehr an die affäre mit franz josef strauss: da waren die akten dann plötzlich nicht mehr auffindbar - sehr merkwürdig dieses "staatgebilde brd"......

Anonym hat gesagt…

...ich kann jeden empfehlen sich den Vortrag anzusehen
Andreas Clauss - Crashkurs Geld und Recht (AZK - 21.02.09)

ab min.1:04:00 Völckerrechtliche Situation in Deutschland
http://www.youtube.com/watch?v=r8C0oF4GdPQ

Anonym hat gesagt…

Ihr Unverständnis über die Gesetzeslage läßt sie die falche Behauptung aufstellen, daß Urteile nicht unterschrieben würden. Sie berichten, daß sie von Fachleuten bereits darüber aufklärt worden sind. Was nützt es Ihnen also, wenn Sie hier dieselbe Aufklärung erneut erbitten? Was kann der Rest der Welt, daß Sie es nicht verstehen?

Ihr Unverständnis erklärt sich dadurch, daß Sie den Sinn der Fachbegriffe nicht verstehen und diese vertauschen. Man könnte das, was Sie machen, auch Schattenboxen nennen. Übrigens haben Sie das Problem nicht nur bei der Juristerei, sondern bei Fachbegriffen in jeder anderen Branche auch.

Wenn Sie z.B. in der Autowerkstatt sagen: Bremsklötze erneuern, dabei aber den Ölwechsel meinen, dann können Sie jahrelang darüber schimpfen, daß es eine Verschwörung der Kfz-Mechaniker gäbe.

So ist es auch hier, wenn Sie die Ausfertigungen der Urteile, die die Parteien bekommen, mit den Urschriften der Urteile verwechseln.

Nun werden Sie sagen, ich schreibe das nur, weil ich von den Richtern bestochen werde und Sie anlüge.

Und wenn Sie wüßten, daß nicht nur erst seit BRD-Zeiten die Gerichte nicht so dämlich sind, Originale aus der Hand zu geben, sondern daß es auch vorher im Deutschen Reich, bei den Römern und bei den Ägyptern so war, dann würden Sie nicht länger fordern, daß die Gerichte die Gesetze brechen sollten, vor allem, wo dies keine Vorteil bringen würde.






Anonym hat gesagt…

Würde mich interessieren wer so was geschrieben hat? Was will er damit bezwecken? Es sind wohl schon zu viele Schlafschafe erwacht und haben etwas unternommen.Alles war mir schwer gemacht wird zu überprüfen und zu hinterfragen macht mich stutzig - ist da was faul? Leute seit wachsam, macht die Augen auf und laßt euch nicht alles erzählen. Guckt euch die 'Lüger' im Bundestag an wie sie sich verändert haben, wie sehen sie aus - die Lüge ist ihnen ins Gesicht geschrieben - es sind nur noch Fratzen - stanische Fratzen.

Anonym hat gesagt…

Wenn das Ganze nicht so tragisch wäre, müßte man sich zurücklehnen und schmunzeln. Ich als Staatsbürger der BRD mit deutscher Nationalität kan dies leider nicht tuen. Die Geschichte ist voll von -das kann man nicht mit einander vergleichen -, -dies wird überall so gemacht-, -dies sind nur Einzeltäter- usw. Mein Lehrmeister sagte immer: "Seid wachsam und laßt euch nicht einschüchtern mit den Worten -Das machen wir schon 20 Jahre so.-. Man kann auch 20 Jahre etwas falsch machen."
Mir scheint hier ist jemand bei der Sache mit den 3 Affen nur bis Zwei gekommen. Wieso? Der Dritte hält sich den Mund zu und zwar mit beiden Händen.
Gruß Euer T

Anonym hat gesagt…

Räumlicher Geltungsbereich von Gesetzen, Verordnungen und Satzungen.
BVerwGE 17, 192 = DVBl. 1964, 147, BVerfG 1 C 74/61 vom 28.11.1963
„Ein Gesetz hat nur dann Gültigkeit, wenn diesem Gesetz ein räumlicher Geltungsbereich zugewiesen ist.“ „Gesetze sind bei Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig.“ „Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen zu können. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147). Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, daß sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischem Inhalt lesen und verstehen.“
Ein Gesetz muß also der Norm nach immer einen Geltungsbereich aufweisen.
Kein Geltungsbereich = Gesetz hat nirgendwo Geltung !

Anonym hat gesagt…

Ich glaube, das oben angeführte Zitat beweist, das der Schreiber dieses Artikels nur zur Irreführung hier unterwegs ist.

Anonym hat gesagt…

Ich kann Ihnen genau sagen, warum heute kein Urteil, kein Vergleich, keinerlei Schreiben von Richtern, sonstigen sogenannten "Amtsdienern", etc. unterzeichnet werden: Die meisten verbeamteten Menschen sind sich darüber im klaren, daß sie bei einer persönlich abgegebenen Unterschrift voll umfänglich haften müssten. So blöde sind die einfach nicht! Nur die unteren Chargen dieses Systems haben die Tragweite noch nicht erfasst. Seid wachsam! Es ist was faul im Staate.......

Anonym hat gesagt…

Genau das Problem habe ich im Moment. Ich versuche seit Wochen, unter einen Mahnbescheid vom zuständigen Richter eine Unterschrift zu bekommen. Was die sich alles einfallen lassen um nicht unterschreiben zu müssen ist schon enorm ;-)

Anonym hat gesagt…

Man sieht, daß die Betrüger nicht davor zurückschrecken, gefälschte Urteile zu "zitieren", wie
Anonym 19. September 2012 20:47 und
Anonym 19. September 2012 20:51.
Dabei wird unterschlagen, daß es in dem Urteil um eine Forstgrenze ging, also um das Nichtvorhandensein der genauen Definition des räumlichen Geltungsbereichs.
Der Trick der Betrüger besteht darin, zu suggerieren, daß dies für alle Gesetze inkl. GG gelten würde.

Anonym hat gesagt…

Ein Beispiel für die Betrüger, wie sie angebliche Urteile, die sie zu "zitieren" vorgeben, für ihre Zwecke umfrisieren anahand des oft angeführten Urteils des BVerwG von 28.11.1963.
Im Originalzitat erkennt man, daß es um eine Landschaftsschutzverordnung geht.
Dabei ist einleuchtend, daß man ein Grundstück genau definieren muß.
Nur hat all dies nichts damit zu tun, daß alle Gesetze automatisch ungültig sind, die keine Grundstücksgrenzen definiert haben.
Vor allem nicht Gesetze, wie das GG, das OWiG usw. (die angeblich alle ungültig sein sollen), wo es gar nicht um räumliche Grenzen geht.
Das begreifen die Möchtegern-Juristen nicht, daß man etwas nicht benennen braucht, was gar nicht Thema ist.
»Eine Landschaftsschutzverordnung, die den räumlichen Geltungsbereich ihres Veränderungsverbotes nicht in ihrem verkündeten Text bestimmt, sondern insoweit nur auf die Eintragungen in eine nicht veröffentlichte Karte verweist, verstößt gegen das Rechtsstaatsprinzip.«
BVerwG (I C 74.61)
Datum: 28.11.1963
Fundstelle: BVerwGE 17, 192
http://www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Rechtsprechung/1963/BVerwG/Eine-Landschaftsschutzverordnung-die-den-raeumlichen-Geltungsbereich-ihres-Veraenderungsverbotes-nicht-in-ihrem-verkuendeten-Text-bestimmt-sondern-insoweit-nur-auf-die-Eintragungen-in-eine-nicht-veroeffentlichte-Karte-verweist-verstoesst-gegen-das-Rechtsstaatsprinzip.

Anonym hat gesagt…

wenn ihr so'n blödsinn schreibt wie so habt ihr dann nen TERRAHERZ link, seid Ihr vom Staat mit eurer antipropaganda ihr werdet es in nächster zeit sehen,die apokalypse/entschleierung/end-TÄUSCHUNG!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Anonym hat gesagt…

wo ist denn mein kommentar hin ist wohl nicht erwünscht???????????

Anonym hat gesagt…

folget nicht dem falschen propheten !

Anonym hat gesagt…

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