Samstag, 23. März 2013

Waren unsere Großväter und Urgroßväter Verbrecher?


Quelle: SuperLebenstraum

Zehn Gebote für die Kriegsführung des deutschen Soldaten:
1. Der deutsche Soldat kämpft ritterlich für den Sieg seines Volkes. Grausamkeiten und nutzlose Zerstörung sind seiner unwürdig.

2. Der Kämpfer muß uniformiert sein oder mit einem besonders eingeführten, weithin sichtbaren Abzeichen versehen sein. Kämpfen in Zivilkleidung ohne ein solches Abzeichen ist verboten.

3. Es darf kein Gegner getötet werden, der sich ergibt, auch nicht der Freischärler und der Spion. Diebe erhalten ihre gerechte Strafe durch die Gerichte.

4. Kriegsgefangene dürfen nicht mißhandelt oder beleidigt werden. Waffen, Pläne und Aufzeichnungen sind abzunehmen. Von ihrer Habe darf sonst nichts abgenommen werden.

5. Dum-Dum-Geschosse sind verboten. Geschosse dürfen auch nicht in solche umgestaltet werden.

6. Das rote Kreuz ist unverletzlich. Verwundete Gegner sind menschlich zu behandeln. Sanitätspersonal und Feldgeistliche dürfen in ihrer ärtztlichen bzw. seelsorgerischen Tätigkeiten nicht gehindert werden.

7. Die Zivilbevölkerung ist unverletzlich. Der Soldat darf nicht plündern oder mutwillig zerstören. Geschichtliche Denkmäler und Gebäude, die dem Gottesdienst, der Kunst, Wissenschaft oder der Wohltätigkeit dienen, sind besonders zu achten. Natural und Dienstleistungen von der Bevölkerung dürfen nur auf Befehl von Vorgesetzten gegen Entschädigung beansprucht werden.

8. Neutrales Gebiet darf weder durch Betreten oder Überfliegen noch durch Beschießen in die Kriegshandlungen einbezogen werden.

9. Gerät ein deutscher Soldat in Gefangenschaft, so muß er auf Befragen seinen Namen und Dienstgrad angeben. Unter keine Umständen darf er über Zugehörigkeit zu seinem Truppenteil und über militärische, politische und wirtschaftliche Verhältnisse auf der deutschen Seite aussagen. Weder durch Versprechungen noch durch Drohungen darf er sich dazu verleiten lassen.

10. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Befehle in Dienstsachen sind strafbar. Verstöße des Feindes gegen die unter 1-8 aufgeführten Grundsätze sind zu melden. Vergeltungsmaßregeln sind nur auf Befehl der höheren Truppenführung zulässig.

Hierrüber sollte man sich kundig machen: Bromberger Blutsonntag, Massaker in Jedwabne, Massaker von Katyn, Monte Cassino, Die Wilhelm Gustloff, Nemmersdorf, Feodosia, Rheinwiesenlager, Eberstetten, Massaker von Lippach, Massaker von Weblingen, Massaker von Andelot, Erschießungen von Bad Reichenhall, alliierter Raub von Kunst- und Kulturschätzen, Massaker und Auslieferung der Kosaken, der Hooton-Plan, der Kaufmann-Plan, der Morgenthau-Plan, Massaker von Nachod, der Massenmord in Prerau, Massenmord in Postelberg, Massenvergewaltigungen in Deutschland und Österreich, Haganah, Bad Nenndorf ect, es sind nur in paar Stichpunkte um eine andere Sicht der Dinge zu bekommen.

Es gäbe noch unendlich viel mehr, aber wer sich damit beschäftigen will, wird mehr finden.

1 Kommentar:

Excalibur hat gesagt…

zu diesem Thema, siehe auch, Haftbefehl gegen mich - Gegenanklage Ralf Müller / Kreuznacher Nachrichten wurde nach Russland weitergeleitet http://internetaktivevolksanwaltschaft.wordpress.com/2013/03/23/haftbefehl-gegen-mich-brief-an-ralf-muller-von-den-kreuznacher-nachrichten-wurde-an-russland-weitergeleitet/