An das
Polizeiinspektion Pegnitz
Comeniusstraße 2
91257 Pegnitz
von:
Jens Friedbert Bothe
Weidenloh 17
91278 Pottenstein
Dieses Schreiben geht auch als KOPIE Zeitgleich an die Öffentlichen Stellen die damit Zutun haben.
Vorwort:
Da ich als Schwerbehinderter Sozialschwacher Kranker Mensch mehr
betroffen bin, bin ich in meine Handlungsunfähigkeiten stark
eingeschränkt, ich bitte dieses vorab immer zu beachten. Ich werde es
mir jedoch nicht nehmen lassen, wenigstens meine Mund auf zu machen, und
NICHT einfach zu zusehen wenn man gerade unser aller Existenz in Gefahr
bringt! Dies ist nur ein Vorab Schreiben, was noch eine Detaillierte
Überarbeitung benötigt! Es dient Vorab nur zur schnellen Information da
Gefahr im Verzug ist.
(Gefahr im Verzug (GiV) ist ein Begriff aus dem Verfahrensrecht. Er
bezeichnet eine Sachlage, bei der ein Schaden eintreten würde, wenn
nicht an Stelle der zuständigen Behörde oder Person eine andere Behörde
oder Person tätig wird.)
Sehr geehrter Herr Polizeioberkommissar Mildner, sehr geehrte Damen und
Herren, liebe Mitleser, liebe Bürger und Bürgerinnen des Deutschen
Reiches.
ESM und Fiskalpakt stoppen !
Ich stelle hiermit Strafantrag gegen Unbekannt sowie an die
Bundeskanzlerin Angela Merkel, den Bundespräsidenten Joachim Gauck,
Christian Wulff, Horst Köhler, die Mitglieder der Bundesregierung und
alle Abgeordneten, die der Ratifizierung der EU-Verfassung und der
Verfassungsänderung als Vorbereitung zur Ratifizierung des EU-Vertrages
zugestimmt haben, sowie mir alle Unbekannten Personen, die dies alles zu
verantworten haben. Des weiteren stelle ich Strafantrag gegen die
Ministerpräsidenten der Länder, die als Vertreter des Bundesrates der
Ratifizierung der EU-Verfassung zugestimmt haben, sowie gegen die
Altbundeskanzler Gerhard Schröder, Helmut Kohl und Helmut Schmidt und
den ehemaligen Finanzminister, Wolfgang Schäuble ,Theo Waigel wegen
erwiesenem Hochverrat aufgrund von Art. 20 GG und den §§ 81 bis 83a und §
92 des StGB.
Verletzung aller Menschenrechte, meiner und aller Bürger in Deutschland.
Völkermord am Deutschen Volke
Meine Mitgliedsnummer bei Amnesty International ist :595316
Schädigung durch Unterlassung, in Bezug auf Giftstoffe, wie z.B. Flour, Bisphenol,
Strahlung, Krebserregende Substanzen in Verpakungen sowie deren Aufdrucke.
Plünderung und Kriminalisierung des Deutschen Volkes
Ich bitte um die schriftliche Bestätigung des Erhalts der Anzeige.
Im Falle einer Verweigerung der Annahme des Strafantrags erwarte ich
eine Begründung mit Angabe der für die Verweigerung maßgeblichen
gesetzlichen Bestimmungen sowie eine Erklärung über die gesetzlich
möglichen Rechtsmittel, Einspruch gegen die Verweigerung der Annahme
dieses Strafantrags zu erheben. Nachweis des Geltungsbereiches der
verwendeten Gesetze. (Bundesbereinigungsgesetze beachten)
Um es kurz mit einfachen Worten zu sagen, wenn das Volk nicht gefragt wir, ist es keine Demokratie sondern eine Diktatur!
ich sage NEIN zum Fiskalpakt, ESM und dem kompletten EU Misst!
ich sage NEIN zur BRD- GmbH!
ich sage NEIN zu Angela Merkel!
ich sage NEIN zu Wolfgang Schäuble, CDU,CSU,FTP,Grün,Links,Rechts,Piraten,NPD,sonstige!
ich sage NEIN zu Schwarz Rot Gold!Schleichwerbung für den Volksbetrug ist das
ich sage nur seit 1990 keinerlei Rechtsgrundlage mehr!
Tyrannisieren des Deutschen Volkes! Das ist Völkermord!Hochverrat!
ich sage Ja zum Deutschen Reich und zum Deutschen Volk.
WIR SIND DAS VOLK
Begründung:
Dem Strafantrag liegen grundsätzliche Erwägungen zugrunde:
1.Deutschland hat bisher keinen Friedensvertrag und keine Verfassung.
Das Grundgesetz ist keine Verfassung, sondern ein Interimsersatz,
entwickelt auf Weisung der alliierten Besatzungsmächte nach dem 2.
Weltkrieg. In der Präambel und in Artikel 146 wurde ausdrücklich
festgeschrieben, dass nach der Wiedervereinigung Deutschlands das
Grundgesetz durch eine vom Volk in freier Entscheidung verabschiedete
Verfassung ersetzt werden soll. Das ist bisher nicht geschehen, was den
Schluss zulässt, dass Deutschland noch immer besetztes Gebiet ist und
somit ein nicht handlungsfähiges Staatsgebilde auf der Basis der
Reichsverfassung der Weimarer Republik. Das Grundgesetz - nicht nur eine
These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre - geht davon aus,
dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder
mit der Kapitulation, noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in
Deutschland durch die alliierten Besatzungsmächte, noch später
untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art.
23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält.
"Das Deutsche Reich existiert fort […], besitzt nach wie vor
Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation,
insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht
handlungsfähig."
„"Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen
Demokratischen Republik werden sicherstellen, dass die Verfassung des
vereinten Deutschlands keinerlei Bestimmungen enthalten wird, die mit
diesen Prinzipien unvereinbar sind. Dies gilt dementsprechend für die
Bestimmungen, die in der Präambel und in den Artikeln 23 Satz 2 und 146
des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland niedergelegt sind."
Daraus ist zu schließen, dass auch die Alliierten davon ausgingen, dass
mit der Wiederherstellung eines wiedervereinigten souveränen Deutschland
die Interimslösung des Grundgesetzes durch eine Verfassung, die vom
Volk in freier Abstimmung verabschiedet wurde, ersetzt wird. Zwar wird
der Zwei-plus-Vier-Vertrag faktisch als Friedensvertrag gewertet, aber
ob er den Völkerrechtlichen und justiziellen Anforderungen eines
Friedensvertrages standhält, wurde meiner Kenntnis nach bisher nicht
geprüft. Die Terminologie "Friedensvertrag" wurde ausdrücklich vermieden
und mit dem Satz
"Die Viermächte-Verantwortung in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes wird beendet."
wurde lediglich die Verantwortung der vier Besatzungsmächte für
Deutschland aufgegeben. Gilt der Zwei-plus-Vier-Vertrag aber nicht als
Friedensvertrag, wäre die Bundesregierung und das Parlament nicht befugt
und nie befugt gewesen, die Verträge von Rom, Amsterdam, Maastricht und
Nizza zu unterschreiben, weil die Handlungsfähigkeit nicht gegeben war.
2.Die Übertragung der Rechtsstaatlichen Ordnung bedarf einer originären
Verfassung, die nach Art. 146 GG vom Volk in freier Abstimmung
verabschiedet werden muss. Trotz der Möglichkeiten einer großen
Koalition, als "Diktatur auf Zeit" beliebig das Grundgesetz ändern zu
können, sind die Grundrechte des Grundgesetzes nicht veränderbar.
3.Art. 20 Abs. 2 des Grundgesetzes betont den Grundsatz: Alle
Staatsgewalt geht vom Volke aus. Auch dieses Grundrecht des
Grundgesetzes verbietet es, die vorgenannten Verträge zu unterschreiben,
ohne die Einwilligung der Bevölkerung zu dieser Staatsauflösenden
Maßnahme einzuholen.
4.Im Maastricht-Urteil des BVerfG wurde von den Verfassungsrichtern
anerkannt, dass der Bürger Anspruch auf substantielle Vertretung durch
den Deutschen Bundestag hat. Die substanzielle Vertretung des
Bundestages wird mit der Übertragung der Rechtshoheit aufgegeben und
damit ein vom BVerfG ausdrücklich bestätigtes Grundrecht. Die
Staatlichkeit Deutschlands würde durch den EU- Vertrag so sehr entleert,
das Art. 38 - das Grundrecht, wonach Abgeordnete Vertreter des ganzen
Volkes sind - weitestgehend leerläuft. Der Deutsche Bundestag würde mit
der Unterzeichnung des EU-Vertrags zur reinen Verwaltungsbehörde werden,
die nur noch in Brüssel erarbeitete Rechtsvorschriften in die deutsche
Gesetzgebung einarbeitet. Substanzielle Befugnisse wären nicht mehr
gegeben. Dem EU-Parlament fehlen diese substanziellen Befugnisse
grundsätzlich, weil es einer Demokratie unwürdigen Beschränkungen der
Rechte unterworfen ist. Es geht um die Frage "existentieller
Staatlichkeit" , also die wesentlichen Aufgaben und Befugnisse eines
Staates, die unmittelbar mit dem Staat - und damit dem Volk, organisiert
als Staat, die Bürgerschaft, verfasst durch das Verfassungsgesetz -
verbunden sind. Das ist der Kernsatz von Art. 20 Abs. 2, wenn er sagt:
Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus. Aus dem Grunde darf die Europäische
Union nur Befugnisse im Rahmen einer "begrenzten Ermächtigung" haben.
Die EU ist kein Staat und die Bürger der Union sind kein Volk. Damit
muss die Frage nach "existentieller Staatlichkeit" für die EU als nicht
gegeben interpretiert werden.
5.Die Finanzhoheit Deutschlands wurde an die EU übertragen. Aber ein
Land kann volkswirtschaftlich nur mit einem eigenständigen Kredit- und
Finanzsystem reüssieren. Die Folgen in Deutschland sind unübersehbar.
Ein Land ohne ein eigenes Währungssystem und damit den daraus
resultierenden Möglichkeiten der Steuerung von volkswirtschaftlichen
Gegebenheiten kann währungspolitisch nicht reagieren, wenn es
international zu Turbulenzen kommt. Die Bundesbank war vom Gesetzgeber
abhängig, der ihr andere Ziele geben und andere Instrumente vorschreiben
konnte. Die Europäische Zentralbank hingegen ist völlig unabhängig. Für
sie gelten nur der Vertrag und die dort definierten Interessen der
privaten Finanzinstitute. Damit mangelt es der Geldpolitik an der
Möglichkeit, auf die nationalen volkswirtschaftlichen Gegebenheiten zu
reagieren, die Möglichkeiten, durch Aufwertung, Abwertung usw.
Fehlentwicklungen abzufangen, wurde von der Regierung Kohl und
Finanzminister Waigel gegen verbreiteten Widerstand und ohne erkennbar
Notwendigkeit aus der Hand gegeben. In der Folge wurde auf Maßnahmen in
der Lohn- und Steuerpolitikpolitik ausgewichen, zum Schaden für die
Bevölkerung und den Binnenmarkt.
In Art. 20 GG, Abs. 4 heißt es:
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen
und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der
vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die
vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht
gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben
alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht
möglich ist.
Mit der Unterschrift unter den EG-Vertrag (Römische Verträge) wurde
bereits 1957 ohne Wissen der Bevölkerung mit diesem Vertrag die
Rechtshoheit des Staates Deutschland de facto an den EuGH abgetreten,
indem mit dem Vertrag der damaligen EWG, einem reinen Wirtschaftsverbund
der Länder Belgiens, Westdeutschlands, Frankreichs, Italiens,
Luxemburgs und den Niederlanden, ein völkerrechtliches Übereinkommen
statuiert und das Europarecht als Primärrecht eingeführt wurde. Dieser
Vorgang kommt dem 1933 von Hitler vorgelegten Ermächtigungsgesetz sehr
nahe, dem die damaligen christlichen Parteien zugestimmt haben.
"Neue Gesetze mussten fortan nicht mehr verfassungskonform sein und die
Grundrechte wahren." Dieser Satz stammt aus der Presseerklärung des
Bundesministeriums der Justiz, die dem Ermächtigungsgesetz 1933 gedenkt.
Vor 75 Jahren wurde das "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und
Reich" erlassen, mit dem laut BMJ die Grundlage zur Abschaffung der
parlamentarischen Demokratie gelegt wurde. Weiter heißt es:
"Nach den Erfahrungen in der Zeit des Nationalsozialismus wurden
tragende Prinzipien unseres Rechtsstaats in einer sog. Ewigkeitsklausel
besonders vor Missbrauch geschützt. Die Menschenwürde, das Demokratie-,
Bundesstaats-, Sozialstaats- und Rechtsstaatsprinzip sowie die
Staatsform der Republik sind nach Art. 79 des Grundgesetzes einer
Verfassungsänderung entzogen."
Ein "Ermächtigungsgesetz eigener Art" hat sich die Bundesregierung durch
die völlige Löschung des ursprünglichen Art. 23 selbst gegeben, indem
sie sich, wiederum ohne Referendum, selbst befugte, Hoheitsrechte an die
EU abzutreten.
Der Begriff Verfassungsänderung ist verfehlt, weil Deutschland noch
immer keine Verfassung hat, sondern "nur" ein Grundgesetz. Der
vorgenannte und als Ewigkeitsklausel bezeichnete Art. 79 wurde mit der
Abgabe des Primärrechts an den EuGH bereits ohne Grundgesetzänderung ad
absurdum geführt, weil der EuGH jegliche nationale Gesetzgebung für
nichtig erklären kann. Damit kommen die römischen Verträge dem
Ermächtigungsgesetz von 1933 gleich. Zwar wurde offiziell der
Parlamentarismus nicht, wie im Ermächtigungsgesetz, aufgehoben, aber da
bereits mehr als 80% der Gesetze in Brüssel beschlossen und in
Deutschland nur in nationales Recht umformuliert werden müssen, ist der
Parlamentarismus in Deutschland nicht mehr substanziell, sondern zu
einer Verwaltungseinrichtung der EU verkommen und dient nur noch dazu,
Parteifunktionäre mit lukrativen Jobs zu versorgen und gegenüber der
Bevölkerung den Anschein der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie zu
wahren. Beides ist nicht mehr gegeben. Seine Ohnmacht, das Grundgesetz
auf in Brüssel beschlossene Gesetze anzuwenden, hat das BVerfG in seiner
Presseerklärung Nr. 37/2008 vom 19. März 2008 zum Ausdruck gebracht.
Dort heißt es:
"Das Bundesverfassungsgericht darf von seiner Befugnis, das
Inkrafttreten oder den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen, nur mit
größter Zurückhaltung Gebrauch machen, da der Erlass einer solchen
einstweiligen Anordnung stets ein erheblicher Eingriff in die
Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers ist. Der Prüfungsmaßstab ist noch
weiter verschärft, wenn eine einstweilige Anordnung begehrt wird, durch
die der Vollzug einer Rechtsnorm ausgesetzt wird, soweit sie zwingende
Vorgaben des Gemeinschaftsrechts in das deutsche Recht umsetzt. Eine
solche einstweilige Anordnung droht über die Entscheidungskompetenz des
Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache hinauszugehen und kann zudem
das Gemeinschaftsinteresse an einem effektiven Vollzug des
Gemeinschaftsrechts stören."
Ob der Beschluss vom 22. Oktober 1986, Az: 2 BvR 197/83 des BVerfG,
bekannt unter der Bezeichnung Solange II, der die Anerkennung des
Gemeinschaftsrechts der EU als Primärrecht nun als tätige Mithilfe oder
stillschweigende Duldung des Hochverrats zu werten ist, bleibt der
Klärung durch die Bundesanwaltschaft überlassen.
Seit 1957 wird von Regierung und Parlament rechtswidrig und vorsätzlich
gegen den Verfassungsgrundsatz aus Art. 20 Abs. 3 verstoßen und damit
Hochverrat begangen, wie es in den §§ 81 und 83 StGB definiert wurde:
(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt
1.den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
2.die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
§ StGB 83 besagt:
Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens
(1) Wer ein bestimmtes hochverräterisches Unternehmen gegen den Bund
vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren,
in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu
fünf Jahren bestraft.
(2) Wer ein bestimmtes hochverräterisches Unternehmen gegen ein Land
vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf
Jahren bestraft.
Damit ist die Unterzeichnung der römischen Verträge Hochverrat gegen die
damalige BRD nach § 83 Abs. 1 und wurde mit den nachfolgenden Verträgen
weiter betrieben und intensiviert.
Mit dem Beitritt zur Währungsunion wurde durch die Regierung Kohl auch
die Finanzhoheit, ein weiteres Hoheitsrecht der inzwischen durch die
Wiedervereinigung erweiterten BRD ohne Referendum an eine externe
Gruppierung abgetreten. Die maßgebliche Ausarbeitung des Vertrags von
Maastricht erfolgte durch den damaligen Staatssekretär und heutigen
Bundespräsidenten Horst Köhler, der damit ebenfalls in die
hochverräterischen Aktivitäten auch um die Abgabe der Finanzhoheit an
die EU verstrickt ist.
Mit der Ratifizierung der EU-Verfassung, wiederum ohne Referendum und
gegen den Willen der Mehrheit der Bevölkerung haben sich alle mit "ja"
stimmenden Abgeordneten und die Regierung Schröder/Fischer des
Hochverrats schuldig gemacht, denn bereits die Vorbereitung ist nach §
83 StGB strafbar.
Die jetzige Bundeskanzlerin Angela Merkel hat seit ihrem Amtsantritt
permanent und wissentlich die Vorbereitung des EU-Vertrages betrieben,
der in Kürze durch das Parlament und den Bundesrat verabschiedet werden
soll. Unterstützung bei diesem Vorhaben findet sie in der Regierung, in
ihrer Partei und bei zahlreichen Abgeordneten. Auf ihrer Internetseite
hat sie ausdrücklich hervorgehoben, dass für die Ratifizierung noch eine
Grundgesetzänderung erforderlich wäre, für die eine
Zwei/Drittel-Mehrheit im Parlament erforderlich sei. Die Änderung wäre
zwingend, weil mit dem Vertrag Hoheitsrechte an die Europäische
Gemeinschaft abgetreten würden.
Damit ist der Tatbestand der Vorbereitung zum Hochverrat erwiesen. Dies
gilt in gleichem Maße für alle Regierungsmitglieder und Parlamentarier,
die für diese Grundgesetzänderung gestimmt haben.
Als deutscher Staatsbürger bin ich dem deutschen Staat und dem deutschen
Recht, basierend auf dem Grundgesetz, verpflichtet. Europarecht ist für
mich nicht bindend, da die demokratische Legitimation für diese
Rechtsprechung nicht gegeben ist bzw. auf Grundlage von
Verfassungsverstößen und Hochverrat eingeführt wurde. Ich will nicht
zusehen, wie Deutschland ohne ausreichende Information der Bevölkerung
an eine multinationale Gruppe ausgeliefert wird, die keine staatliche
Legimitation besitzt und deren Einrichtungen auf einem undemokratischen
Fundament beruhen. Dieser lose Völkerbund präferiert ausschließlich
wirtschaftliche Zwecke, fordert in seinem Vertragswerk die ständige
Nachrüstung und Modernisierung des Militärs, will Präventivkriege und
Angriffskriege aus wirtschaftlichen Erwägungen weltweit führen, führt
unterschwellig die Todesstrafe wieder ein, verbal begrenzt auf Fälle des
Aufruhrs, ohne zu artikulieren, wann eine Demonstration aufhört und ein
Aufruhr beginnt und ist maßgeblich mitverantwortlich für den
wirtschaftlichen Niedergang der Bundesrepublik Deutschland. Dieser lose
Verbund hat als einzige demokratische Einrichtung ein Parlament aus
derzeit 785 Abgeordneten, von denen aber nur 99 Abgeordnete durch die
deutsche Bevölkerung gewählt werden konnten. Künftig werden es nur noch
96 Abgeordnete sein. Dieses Parlament hat nur sehr eingeschränkte
Rechte, kein Initiativrecht, nur in beschränkten Fällen ein Mitsprache-
und Entscheidungsrecht, ansonsten muss es nur gehört werden und in
bestimmten Fällen nicht einmal das.
Das Initiativrecht haben ausschließlich der jeweilige Ministerrat und
die EU-Kommissare, die nicht demokratisch gewählt, sondern von den
jeweiligen Regierungen eingesetzt wurden. Eine Regierung, die bewusst
den Staat und die Bevölkerung verrät, die sie in ihre Position gewählt
hat, hat kein Recht darauf, die Auswahl der Person zu treffen, die als
Einzige mit Rechten ausgestattet ist, gesetzgeberische Maßnahmen zu
veranlassen, wobei die Interessen von 26 anderen Nationalstaaten
mitunter konträr zu den deutschen Interessen stehen.
Keine Bevölkerung der in der EU vertretenen Länder hat die Möglichkeit
einer Einflussnahme auf die Auswahl der Parlamentarier oder Kommissare
der anderen Mitgliedsstaaten der EU. Deutschland ist ein föderaler Staat
und alle Bürger der einzelnen Länder wählen die Vertreter für den
Bundestag.
Die EU ist lediglich ein föderaler Zusammenschluss auf wirtschaftlicher
Basis. An der Zusammensetzung des EU-Parlaments partizipieren die Bürger
der Mitgliedsstaaten immer nur an der Auswahl der Parlamentarier ihres
Staates und der in ihrem Staat vertretenen Parteien. Schon dieser
Umstand ist Beweis, dass die EU kein demokratisches Gebilde ist und
Demokratie auch nicht anstrebt.
Gleiches gilt für den EuGH. Entgegen dem demokratischen Grundprinzip der
Gewaltenteilung wird der einzige Richter (von 27), der deutsche
Interessen vertreten soll, von der Exekutive ausgewählt. Die
undemokratischen Einschränkungen des EU-Parlaments und die Richterwahl
sind ein Beweis, dass eine demokratische Gewaltenteilung nicht gegeben
ist und auch nicht angestrebt wird.
Ein weiterer Umstand ist irritierend. Im Internet und auf den Seiten der
Europäischen Union bzw. des Bundestages und der Bundesregierung findet
man den zur Ratifizierung anstehenden Vertrag nicht, nur eine
umfangreiche Aufzählung der Änderungen, die in die Verträge der
Europäischen Gemeinschaft, der Euratom und der Arbeitsweise der
Europäischen Gemeinschaft eingearbeitet werden müssen. Das ist insofern
merkwürdig, weil damit 289 Seiten an Änderungen in die rund 3.000 Seiten
umfassende Vertragswerke eingearbeitet werden müssen, dabei aber
offensichtlich vermieden wird, die so entstandenen veränderten
Vertragswerke der Öffentlichkeit zu präsentieren. Es wirft ferner die
Frage auf, ob die Abgeordneten der Mitgliedsstaaten zumindest die
endgültigen Versionen der Verträge zu Gesicht bekommen, bevor sie über
eine Ratifizierung abstimmen. Damit entsteht der Verdacht, dass die
Abgeordneten über das Vertragswerk, abgesehen von einzelnen Juristen,
ohne Kenntnis des Inhalts aus reiner Parteidisziplin abstimmen werden.
Das ist, ich betone es ausdrücklich, nur ein Verdacht, basierend auf der
fehlenden Transparenz bei diesem Machwerk. In jedem Fall ist es die
Absicht, den Bürgern jegliche Kenntnis über den Vertrag und die damit
verbundenen Auswirkungen vorzuenthalten.
Ich bin für ein geeintes Europa, für die Einigung und das gegenseitige
Verständnis der Völker. Aber damit hat die Europäische Gemeinschaft
nichts zu tun. Sie vertritt ausschließlich die Wirtschaftsinteressen,
vor allem der multinationalen Konzerne und die Interessen der
Bankenkartelle. Darüber hinaus betreibt sie die Auflösung der
Nationalstaatlichkeit der angeschlossenen Länder. Die Ablehnung der
EU-Verfassung durch die Referenden der Bevölkerungen Frankreichs und der
Niederlande wird ignoriert und mit dem EU-Vertrag gegen den im
Referendum ausgedrückten Willen der Bevölkerungen trotzdem verwirklicht.
Ein weiterer Beweis für eine Diktatur.
Die EU hat derzeit 27 Mitgliedsstaaten. Das sind 27 unterschiedliche
kulturelle und ethnische Hintergründe, das sind 27 verschiedene
Wirtschaftsräume mit erheblich unterschiedlichen Strukturen. Daraus nach
politischem Willen, oft gegen die Wünsche der Bevölkerungen eine
Einheit zu schmieden, ist nicht möglich. Das kann nur auf der Basis
eines langjährigen Prozesses des Zusammenwachsens geschehen, in welchem
die unterschiedlichen Kulturen und Gebräuche auf freiwilliger Basis
akzeptiert und verstanden werden. Die so stark vorangetriebenen
politischen Maßnahmen deuten deshalb auf Hintermänner mit noch weit
gefährlicheren Intentionen hin.
Ich jedenfalls bin deutscher Staatsbürger und will es bleiben. Dieses
Recht der Geburt wird bereits seit 1957 von jeder bis heute aktiven
Regierung gegen Recht und Gesetz hintertrieben. Ich bin Demokrat und
auch das will ich bleiben. Wären die Verträge in Referenden, versehen
mit einer eingehenden Aufklärung der Bürger dieses Landes, bestätigt
worden, hätte ich als Demokrat den Vorgang akzeptiert. Das ist in dieser
Form nicht geschehen und war ein Verstoß gegen unser Grundgesetz und
damit strafbar im Sinne der §§ 81 und 83 StGB. Dass den Deutschen die in
der Urfassung des Grundgesetzes vorgesehene Ersetzung des Grundgesetzes
durch eine Verfassung nach der Wiedervereinigung vorenthalten wurde,
ist wohl auf die Bestrebungen zur Aufhebung der Nationalität
zurückzuführen und auf den Umstand, dass das Primärrecht bereits an die
EU abgetreten worden ist.
Ich bin gegen jede Art von Gewalt, insbesondere gegen militärische
Gewalt. Wenn Angela Merkel in ihrer Rede in Israel die historische
Verantwortung und die Herausforderungen der Gegenwart betont,
dokumentiert sie mit ihren Worten, im Zusammenhang gelesen, dass sie
weder die historische Verantwortung noch die Herausforderungen der
Gegenwart verstanden hat und ihre undemokratische Vergangenheit als
DDR-Funktionärin offenbar auf Deutschland und die EU übertragen will,
indem sie sich stolz brüstet, Mehrheitsverhältnisse, die Basis der
Demokratie, zu ignorieren. Ich zitiere:
"Oder wie gehen wir damit um, wenn in Umfragen eine deutliche Mehrheit
der Befragten in Europa sagt, die größere Bedrohung für die Welt gehe
von Israel aus und nicht etwa vom Iran? Schrecken wir Politiker in
Europa dann aus Furcht vor dieser öffentlichen Meinung davor zurück, den
Iran mit weiteren und schärferen Sanktionen zum Stopp seines
Nuklearprogramms zu bewegen? Nein, wie unbequem es auch sein mag, genau
das dürfen wir nicht; denn täten wir das, dann hätten wir weder unsere
historische Verantwortung verstanden noch ein Bewusstsein für die
Herausforderungen unserer Zeit entwickelt. Beides wäre fatal."
Als Frau Merkel in der Festtagsrede zum 60-jährigen Bestehen der CDU den Satz verwendete:
"Denn wir haben wahrlich keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft auf alle Ewigkeit"
brachte Sie zum Ausdruck, dass sie entweder Demokratie nicht versteht
oder sich nicht an die demokratischen Regeln des Grundgesetzes gebunden
fühlt. Obwohl als DDR-Bürgerin bis 1990 nicht in die
verfassungsfeindlichen und hochverräterischen Vorbereitungen der
Zerstörung der deutschen Nationalität involviert, hat sie nach ihrer
Kanzlerwahl diese Aktivitäten nicht nur übernommen sondern ungemein
forciert. Mit der Ratifizierung des EU-Vertrages wird auch der Rest des
Nationalstaates Deutschland an die EU abgetreten, ohne ein Referendum,
welches diesen Vorgang mit Sicherheit negativ bescheiden würde.
§ 81, Abs. 1 StGB besagt, wer es unternimmt, mit Gewalt oder der Drohung von Gewalt ....
Zu definieren wäre, wo Gewalt beginnt. Die Definition des Begriffes
"Gewalt" erlaubt weitgehende Interpretationen. Ich als Bürger dieses
Staates empfinde die der Mehrheit der Bevölkerung mit der Agenda 2010
auferlegten Einschränkungen und Eingriffe in die Privatsphäre eines
großen Teils der Bevölkerung als Gewalt. Ich als deutscher Staatsbürger
empfinde die Bestrebungen des Innenministers und des
Verteidigungsministers, die Bundeswehr im Innern einzusetzen, als
Androhung von Gewalt. Ich als deutscher Staatsbürger verstehe die
Erläuterungen zu EU-Charta der Art. 2 und 52 Abs. 3 als Wiedereinführung
der Todesstrafe und damit als besonders schlimme Drohung der Gewalt,
weil die Definition der Begriffsbedeutung unterbleibt. Dort ist zu
lesen:
3. Die Bestimmungen des Artikels 2 der Charta entsprechen den
Bestimmungen der genannten Artikel der EMRK und des Zusatzprotokolls.
Sie haben nach Artikel 52 Absatz 3 der Charta die gleiche Bedeutung und
Tragweite. So müssen die in der EMRK enthaltenen „Negativdefinitionen“
auch als Teil der Charta betrachtet werden:
a) a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:
„Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn
sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt
erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“.
b) b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:
„Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die
in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden;
diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und
in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden ...“.
(Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union v. 14.12.2007 (2007/C 303/02))
Was unter Aufruhr und Aufstand zu verstehen ist, verschweigt der
EU-Vertrag und erlaubt damit weitgehendste Interpretationen. Die
Tatsache, dass in der Charta diese Artikel ausdrücklich aufgenommen
wurden und nur in den Erklärungen in ihrer Funktionsweise beschrieben
wurden, legt den Schluss nahe, dass die EU nach der Ratifizierung des
Vertrages durch alle Länder Massendemonstrationen befürchtet, wenn die
weitgehend desinformierten Bevölkerungen zu erkennen beginnen, dass man
sie ihrer Identität beraubte und ihnen weitere Opfer in Form von
finanziellen Mitteln und der Bereitstellung ihrer Kinder und Ehegatten
für militärische Aktivitäten der EU abverlangt. Demonstrationen dann als
Aufruhr zu deklarieren und gezielt mit Waffengewalt gegen die
Demonstranten vorzugehen, ist ein aus der Geschichte bekannter und
üblicher Vorgang. Welches Verständnis die deutsche Regierung über das
grundgesetzlich geschützte Demonstrationsrecht hat, wurde beim G8-Gipfel
in Heiligendamm deutlich demonstriert, incl. der Einsätze der
Bundeswehr (ohne Mandat) im Innern.
Ich als deutscher Staatsbürger verstehe die im EU-Vertrag festgelegte
Verpflichtung zur beständigen Aufrüstung und der Bereitstellung von
Kampftruppen (Battlegroups), deren Bildung lt. Weißbuch der Bundeswehr
bereits in Angriff genommen wurde, als für Deutsche schlimmste Androhung
von Gewalt. Gegen den Friedenswillen der Bevölkerung soll der Einsatz
solcher Battlegroups mit und ohne UN-Mandat, auf Anregung der NATO oder
auch aus eigenen Erwägungen für weltweite Einsätze und kriegerische
Handlungen, u. a. zur Sicherung wirtschaftlicher Vorteile nach den
Bestimmungen des EU-Vertrages erfolgen. Das scheint eine von der EU
angestrebte moderne Form des Kolonialismus zu sein.
Ich sehe die Ausübung von Gewalt und die Androhung von Gewalt gemäß Art.
81 StGB als hinreichend gegeben an, auch wenn physische Gewalt noch
relativ selten angewendet wird (in Heiligendamm wurde auch rohe Gewalt
angewendet). § 81 spricht nicht von roher Gewalt, folglich wurde in der
Gesetzgebung auch die Anwendung unterschwelliger und subtiler Gewalt zur
Durchsetzung hochverräterischer Vorhaben bzw. deren Vorbereitung in
Betracht gezogen.
Ich werde diesen Strafantrag auf meiner Internetseite veröffentlichen
und dafür werben, dass sich auch andere Bürger an diesem Antrag
beteiligen. Ich werde weiterhin diesen Strafantrag an verschiedene
Presseorgane versenden, um Publizität zu erzeugen.
Von der Polizei erwarte ich, dass sie schnellstmöglich gegen die
hochverräterischen Bestrebungen gemäß der §§ 81, 83 und 92 StGB und auf
der Basis von Art. 20 GG ermittelt. Die Beweislage ist offensichtlich.
Hochachtungsvoll
Jens Friedbert Bothe
Anlagen:
Beweisführung der §
Für alles kein Gesetz!
Juristische Offenkundig nach § 291 ZPO im Jahr 2011
das Grundgesetz FÜR die BRD gilt nicht mehr ! Geltungsbereich fehlt seit 17.07.1990 ! ! !
Der Personalausweis der „Bundesrepublik in Deutschland“ ist kein Nachweis für die deutsche Staatsbürgerschaft.
Dienstausweise des BRD-Verwaltungspersonals sind keine Beamtenausweise.
Die BRD hat kein eigenes Staatsgebiet (vgl. § 185 BBG).
Bundesbeamtengesetz (BBG) § 185: „Als Reichsgebiet im Sinne dieses
Gesetzes gilt das Gebiet des Deutschen Reiches bis zum 31. Dezember 1937
in seinen jeweiligen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in den Grenzen vom
31. Dezember 1937“. Stand: 09.09.2009
Die BRD mit ihren Behörden ist bis heute eine reine
Besatzungs-Verwaltungen die nicht den Staat Deutschland repräsentiert
sondern Aufgaben im Auftag der Alleiirten ausführt.
Der Staat "Deutsches Reich" besteht fort (vgl. 2 BvF 1/73) (Bundesverfassungsgerichtsurteil aus 1973) und zwar bis heute.
Der Staat "Deutsches Reich" hat bis heute ein Staatsgebiet (vgl. § 185 BBG) (BBG = Bundesbeamtengesetz)
Der Staat "Deutsches Reich" hat bis heute ein Staatsvolk (vgl. RuStAG 1913) (Staatsangehörigkeitsgesetz)
Der Staat "Deutsches Reich" hat bis heute eine Staatsangehörigkeit (vgl. RuStAG 1913)
Der Staat "Deutsches Reich" hat bis heute eine Verfassung (Reichsverfassung von 1871; Änderungsstand: 28.10.1918)
Die UNO hält bis heute an der Feindstaatenklausel (Charte Art. 53 und
Art 107) fest. Feindstaat der UNO ist Deutschland. Die BRD ist Mitglied
der UNO.
Landesbeamtengesetz (LBG) § 226 / Reichsgebiet: „Als Reichsgebiet im
Sinne dieses Gesetzes gilt das Gebiet des „Deutschen Reiches“ bis zum
31. Dezember 1937 in seinen jeweiligen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in
den Grenzen vom 31. Dezember 1937“. Stand: 09.09.2009
Die BRD hat kein eigenes Staatsvolk (vgl. BRD-StAG)
Die BRD ist kein Staat (vgl. 2 BvF 1/73) (vgl. Rede von Carlo Schmid (SPD) 1948)
Die BRD hat keine Verfassung ( vgl. Art. 146 GG): „Dieses Grundgesetz,
das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das
gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an
dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in
freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Gesetze ohne Verfassung sind nichtig
Die BRD-Staatsanwaltschaften haben mit Streichung des § 1 EG, ZPO,
StPO,OWiG, GVG durch das 1. Bundesbereinigungsgesetz zum April 2006
& das 2. Bundesbereinigungsgesetz im November 2007 sowie mit
Streichung des § 1 EG, FGG zum 1.9.2009 ein tiefgreifendes
Legitimationsproblem.
BRD-Gerichte verfügen nicht über gesetzlich geregelte Geschäftsverteilungspläne (§ 21 e Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)).
BRD-Gerichte können keine staatlichen Gerichte sein, da § 15 GVD fehlt.
(vgl. § 15 GVG) „Gerichte sind Staatsgericht" dieses Gesetz fehlt für
die BRD, ist aber für das Deutsche Reich vorhanden
An BRD-Gerichten sind keine gesetzlichen Richter (Art. 101 GG) tätig.
Beschuldigten darf der gesetzliche Richter aber nicht
„menschenrechtswidrig“ entzogen werden. ( vgl. § 16 GVG)
Art. 101 Grundgesetz: “(1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand
darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden. (2) Gerichte für
besondere Sachgebiete können nur durch Gesetz errichtet werden“.
Art. 1 Grundgesetz: “Das deutsche Volk bekennt zu den universalen
Menschenrechten und zum Frieden in der Welt“. Menschenrechtsverstöße
werden von der BRD aber nicht verfolgt und bestraft sonden täglich
begangen.
§ 16 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG): „Ausnahmegerichte sind
unstatthaft. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden“.
BRD-Gerichte verletzen unter Vorsatz (auch durch nicht gesetzliche
Zustellungen) das rechtliche Gehör (Art. 103 GG) der Beschuldigten.
Mit Streichung des Art. 23 GG a. F. ist der Geltungsbereich der BRD erloschen.
Deutschland besteht bis heute in den Grenzen vom 31. Juli 1914 fort. (vgl. 2 BvF 1/73)
§ 185 BBG verweist auf die Grenzen von 1937 und somit hat jeder
BRD-Beamte seinen Amts- und Dienst-Eid auf Deutschland (Deutsches Reich)
in den Grenzen von 1937 abgelegt.
BRD-Personal kriminalisiert Deutsche wenn sie sich vor Gericht auf
Fakten berufen und bzw. Gesetze zitieren mit Beleidigungsstrafen und
Zwangshaft, obwohl Wahrheit und Tatsache keine Beleidung ist.
BRD-Grenzen sind Grenzen der Alliierten, zumal die BRD-Regierung 1989 an
der Oder-Neiße Grenze festgehalten hat. Es steht somit außer Frage das
die BRD nicht identisch mit Deutschland in den Grenzen von 1937 oder
1914 ist. (vgl. 2 BvF 1/73)
Gesetze ohne Geltungsbereich besitzen keine Gültigkeit und Rechtskraft.
(vgl. BverwGE 17, 192=DVBI 1964, 147) (BverGE 3, 288(319f.):6, 309
(338,363)).
Die Staatsangehörigkeit der Deutschen ist nach RuStAG vom 22. Juli 1913 geregelt.
Die BRD hat keine Staatsangehörigkeit. (vgl. Schreiben vom 01.03.2006
Akz.: 33.30.20 - Landkreis Demmin) Zitat: Der Landrat von Demmin, 1.
März 2006: „Die Bundesrepublik Deutschland hat an einer für alle
Deutschen geltenden gemeinsamen deutschen Staatsangehörigkeit im Sinne
des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (RuStAG jetzt StAG) von
1913 stets festgehalten. Aus dem Grundsatz des Fortbestandes des
deutschen Staatsvolkes folgt, daß es eine Staatsangehörigkeit der
Bundesrepublik Deutschland ... nicht gibt."
Frau Merkel ist Geschäftsführerin einer „Nicht-Regierungsorganistaion“ (Sigmar Gabriel)
Staatbürgerliche Rechte garantieren nur ECHTE Staaten ihren Bürgern.
Für die BRD-Verwaltung sind Personalausweisinhaber, die keiner
Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft angehören, keine selbst
denkenden „natürlichen Personen“ (BGB) sondern als beschlagnahmtes
Humankapital, wie Tiere, juristischen Personen mit dem rechtlichen
Status von Gegenständen; ohne Menschen- oder Tierrechte!
BRD-Parteien sind nicht rechtsfähige Vereine (§ 37 PartG) deren
Mitglieder persönlich für alles was ihre „Führer“ verbrechen nach Art. 6
EGBGB haftbar gemacht werden können.
Rückforderung meiner echten Staatsangehörigkeit:
„Menschenrechtliche“ und „Völkerrechtliche“ Zurückweisung der
Staatsangehörigkeit „deutsch“ und Staatszugehörigkeit zur Bundesrepublik
Deutschland.
Guten Tag Frau Dr. Merkel, sowie die mir dafür Verantwortlichen Unbekannten Personen!
hiermit weise ich, Jens Friedbert Bothe, die mir durch die
Bundesrepublik Deutschland unrechtmäßig zugeordnete Staatsangehörigkeit
„deutsch“ der Bundesrepublik Deutschland, als auch die mir unrechtmäßig
durch Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland zugeordnete
Staatszugehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland zurück.
Ich bestehe auf die Einhaltung und Anerkennung meiner Menschenrechte, insbesondere
Artikel 20 Satz 2 der Erklärung der Menschenrechte
- Niemand darf gezwungen werden einer Vereinigung anzugehören.
Die Zugehörigkeit zur Vereinigung Bundesrepublik Deutschland lehne ich ab!
Mitlerweilen habe ich sogar einen Personen Ausweis erhalten als Reichsdeutscher, Deutsches Reich!
Über Erhard Lorenz !
http://reichsdruckerei.info
Artikel 15 Satz 2 der Erklärung der Menschenrechte
- Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das
Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.
Zu keinem Zeitpunkt war ich bereit meine Staatsangehörigkeit Deutsches
Reich zu wechseln in „deutsch“ einer Bundesrepublik Deutschland. Diese
willkürliche Entziehung meiner rechtmäßigen Staatsangehörigkeit
Deutsches Reich lehne ich ab!
Artikel 15 Satz 1 der Erklärung der Menschenrechte
- Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit
Meine, mir rechtmäßig zustehende und von mir angenommene Staatsangehörigkeit ist die
Staatsangehörigkeit Deutsches Reich, gem. Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz des Deutschen Reiches.
Artikel 6 der Erklärung der Menschenrechte
- Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.
Die ständigen willkürlichen Rechtsübergriffe von Behörden und Gerichten
einer Bundesrepublik Deutschland gegen mich, als nachweislich dieser
unrechtmäßigen Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland nicht
zugehörig sein müssend, weise ich zurück.
Darüber hinaus lehne ich gemäß Artikel 5 der Erklärung der
Menschenrechte die Anwendung und Existenz eines
Behördenbetreuungsgesetzes einer Bundesrepublik Deutschland gegen jeden
Menschen ab.
Artikel 17 Satz 2 der Erklärung der Menschenrechte
- Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.
Zahlungen jedweder Art (wie Steuern, Gebühren, Abgaben, Ordnungs- und
Verwarngelder) welche seitens einer unrechten Bundesrepublik Deutschland
oder deren Behörden und Ämter gegen mich erhoben wurden und werden und
unter Anwendung unrechter Zwangsmittel erpresst wurden und erpresst
werden, lehne ich mit Verweis auf Artikel 15 Satz 2 und Artikel 20 Satz 2
der Erklärung der Menschenrechte ab. Zahlungen erfolgen nur und
Ausschließlich zur Rechtsordnung des Staates Deutsches Reich an meinen
Staat das Deutsche Reich.
Gemäß Artikel 2 der Erklärung der Menschenrechte
- Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und
Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe,
Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung,
nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem
Stand.
fordere ich Sie Frau Dorothea Angela Merkel auf:
- Die mir und jedem Menschen zustehenden Menschenrechte schriftlich anzuerkennen und zu bestätigen.
- Die mir rechtmäßig zustehende Staatsangehörigkeit Deutsches Reich schriftlich anzuerkennen und zu respektieren.
- Die Bestätigung der Unterlassung von Rechtsübergriffen jedweder Art,
welche meine mir garantierten Menschenrechte und Menschenwürde verletzen
oder verletzen könnten.
- Die schriftliche Bestätigung, dass ich als rechtmäßiger Bürger des
Staates Deutsches Reich nicht der Rechtsordnung und den Gesetzen einer
Bundesrepublik Deutschland unterliege.
- Die schriftliche Bestätigung, dass ich als rechtmäßiger Bürger des
Staates Deutsches Reich keine Zahlungsverpflichtungen gegenüber der
Bundesrepublik Deutschland, gegenüber Bundesländern oder sonstigen
Bundes-, Landes- oder sonstigen Behörden habe, gehabt habe oder jemals
haben werde.
Mit angemessener Hochachtung
Ein Reichs Deutscher
Jens Friedbert Bothe
Strahlenbelastung der Lebensmittel:
Sehr geehrter Herr Kommissar Dalli, sehr geehrter Herr Kommissar
Oettinger, sehr geehrte Frau Ministerin Aigner, sehr geehrter Herr
Minister Röttgen,
die Atom-Katastrophen von Tschernobyl und Fukushima haben für die
Menschen langfristige Folgen. Über Jahrzehnte hinweg sind Nahrungsmittel
aus den betroffenen Regionen radioaktiv belastet. Es ist Aufgabe der
europäischen Politik, die Bürgerinnen und Bürger so gut wie möglich vor
gesundheitlichen Risiken zu schützen. Die aktuellen EU-weiten Grenzwerte
für die radioaktive Belastung von Lebensmitteln bieten keinen
ausreichenden Gesundheitsschutz.
Die Grenzwerte sind zu hoch: Es gibt keine „sicheren“ Grenzwerte, da
jede noch so geringe Dosis radioaktiver Strahlung schwere Erkrankungen
wie Krebs zur Folge haben kann. Strahlengrenzwerte für Nahrungsmittel
müssen daher aus Vorsorgegründen so streng wie möglich festgelegt
werden. Die aktuellen Grenzwerte sind jedoch so hoch angesetzt, dass sie
eine unnötig hohe Zahl von Erkrankungen und Todesfällen tolerieren. Sie
akzeptieren ohne Not ein Vielfaches der Strahlendosis, die die deutsche
Strahlenschutzverordnung für den Normalbetrieb von Kernkraftwerken
zulässt. Es gibt ausreichend verfügbare Lebensmittel und damit keine
Notwendigkeit, hochbelastete Produkte aus den von Tschernobyl oder
Fukushima betroffenen Regionen zu verzehren.
Die Grenzwerte sind widersprüchlich: In anderen Ländern bestehen zum
Teil wesentlich strengere Grenzwerte, so auch in den von Tschernobyl
betroffenen Staaten Weißrussland und Ukraine. Die Folge dieser Politik:
Lebensmittel, die dort nicht gehandelt werden dürfen, können ganz legal
von EU-Staaten importiert und innerhalb Europas verkauft werden.
Die EU ist zum Handeln verpflichtet: Aus dem Europäischen Grundrecht
leitet sich eine Verpflichtung der europäischen Politik ab, die
Strahlenbelastung der Menschen so weit wie möglich zu reduzieren. Das
gebieten der Vorsorgegrundsatz, der zum Primärrecht der EU gehört, und
das Bürgerrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Ich fordere Sie daher auf:
die Grenzwerte für die Belastung von Nahrungsmitteln mit dem Radionuklid
Cäsium drastisch zu reduzieren: Von bisher 370 Becquerel pro Kilogramm
(bzw. 200 Becquerel pro Kilogramm für Importe aus Japan) auf 8 Becquerel
pro Kilogramm für Säuglingsnahrung und Milchprodukte sowie von bisher
600 Becquerel pro Kilogramm (bzw. 500 Becquerel pro Kilogramm für
Importe aus Japan) auf 16 Becquerel pro Kilogramm für alle anderen
Nahrungsmittel. Diese Grenzwerte für Nahrungsmittel werden der Maßgabe
der deutschen Strahlenschutzverordnung gerecht, nach der aus jedem
Expositionspfad (d.h. für die Ableitung radioaktiver Stoffe aus
Kraftwerken mit Luft oder Wasser) eine maximale jährliche Strahlendosis
von 0,3 Millisievert resultieren darf. Die Tatsache, dass jede noch so
geringe Dosis radioaktiver Strahlung gesundheitliche Folgen haben kann,
ist Anlass genug, den Weiterbetrieb und Bau von Atomanlagen in Frage zu
stellen.
für die Belastung von Nahrungsmitteln mit radioaktivem Jod-131
Null-Toleranz vorzuschreiben. Wegen der relativ kurzen Halbwertszeit
müssen den Menschen keine mit Jod-131 belasteten Produkte zugemutet
werden: Viele Nahrungsmittel können bis zum Zerfall der Isotope – ggf.
tiefgefroren – gelagert werden und sind anschließend wieder für den
Verzehr geeignet.
ein einheitliches Grenzwertregime für den Normal- wie für den
Katastrophenfall zu schaffen. Bislang kann die Europäische Kommission
nach einem atomaren Unglück – wie bei Fukushima zunächst geschehen – die
Grenzwerte für Nahrungsmittel lockern, und zwar im Alleingang und ohne
jede parlamentarische Kontrolle. Das muss beendet werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Jens Friedbert Bothe
siehe auch:
Illegale Besatzung
http://reichspraesidium.de/Ablage...-Anordnung-Amtssitz-230610-oU.pdf
http://reichs-anzeiger.de/
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es ist soweit Leute Bitte Vollmacht ausdrucken und ab die Post !
http://reichspraesidium.de/vollmacht.htm
Quelle: http://deutschesreich.myfreeforum.org/about12.html