Sonntag, 8. April 2012

Mogelpackungen: Die Tricks der Verbrauchertäuschung

Beim Stichwort »Sonderangebot« setzt bei vielen Konsumenten der gesunde Menschenverstand aus. Das wissen die Hersteller. Und deshalb fällt es ihnen leicht, die Kunden zu täuschen.


Seit dem 11. April 2009 gelten verbindliche Einheitsgrößen nur noch für Wein, Schaumwein und Spirituosen. Das vereinfacht den Unternehmen die Verbrauchertäuschung durch unauffällige Änderungen der Verpackungsoptik. Denn wer als Kunde ein bestimmtes Produkt regelmäßig kauft,
der schaut sich kaum das Kleingedruckte auf den Verpackungen an. Die Vorschriften für einheitliche Füllmengen von Fertigverpackungen wurden mit der Pflicht zur Grundpreisangabe seit dem Jahr 2000 aufgehoben. Eine Packung des Waschmittels Spee AktivGel enthielt bis Ende 2011 eine Füllmenge, die laut Herstellerangaben für zwanzig Waschvorgänge ausreichte. Heute sind es bei gleicher Verpackung nur noch achtzehn.


Der Leerdammer Leichtkäse enthält garantiert acht Scheiben Käse. Früher wogen diese acht Scheiben 200 Gramm, heute nur noch 160 Gramm. In einer Packung Senseo Kaffeepads waren vor einem Jahr noch 18 Pads, heute sind es nur 16. Das sind keine Einzelfälle. Denn das alles hat System. Wir erklären, in welchen Packungen der Inhalt geändert wurde und wo Verbraucher jetzt ganz besonders aufpassen müssen. Denn die Tricks der Verpackungsindustrie gibt es auf jedem Gebiet – nicht nur bei Lebensmitteln. Wer diese Tricks kennt, der kann viel Geld beim Einkauf sparen.

Quelle:
www.kopp-verlag.de