Quelle: WebTVBroadcaster
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Die Frage nach der Legalität des Bundesverfassungsgerichtes ist meines Erachtens durchaus berechtigt. Denn mit dem Wahlgesetzurteil hat sich das BVG selbst geoutet.
Die Frage nach der Legalität des Bundesverfassungsgerichtes ist meines Erachtens durchaus berechtigt. Denn mit dem Wahlgesetzurteil hat sich das BVG selbst geoutet.
1 Kommentar:
Nichts kommt dabei raus, weil Du keine Medienmacht hast. Recht haste trotzdem schon jetzt. Bin ja mal gespannt ob die Terrorgruppe Bundesregierung denn nun das Bundeswahlrecht grundgesetzkonform geändert bekommt oder ob sie den Coup noch offensichtlicher machen wird, indm sie die Wahlen 2013 ohne Änderungen durchführen wird. Dann wird es selbst für das BVerfG schwer, diesen doppelten Betrug noch zu leugnen.
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