Dienstag, 28. August 2012

»Zum Schlafen geeignet« – der neue Rundfunkbeitrag kommt und das Volk schläft weiter!

Bernd Höcker

Dieses Gartenhäuschen ist für mich das Sinnbild des neuen Rundfunkbeitrags 2013. Ab dem 1. Januar 2013 wird nämlich an die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auch dann Geld zu zahlen sein, wenn man keinerlei Rundfunkgeräte zum Empfang bereit hält. Nach dem neuen Gesetz wäre nämlich auch dieses Gartenhäuschen rundfunkbeitragspflichtig und zwar in der vollen Höhe von 17,98 Euro monatlich. Wie ist so etwas Absurdes möglich?


Der neue Beitrag wird künftig nach »Wohnungen«, Autos, Zahl der Mitarbeiter oder Betriebsstätten bemessen. Was eine beitragspflichtige Wohnung ist, steht im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV):

§ 3 Abs. 1 RBStV »Wohnung ist unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume jede ortsfeste, baulich geschlossene Raumeinheit, die
1. zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist...«

Und wenn man also den Besen, die Leiter und den Rasenmäher in dem Häuschen ein klein wenig
beiseite räumt, ist es selbstverständlich zum »Schlafen geeignet«! Jetzt glauben Sie vielleicht, dass unsere seriösen öffentlich-rechtlichen Rundfunkbetreiber diese aberwitzige Möglichkeit des Gesetzes nicht nutzen würden. In der Vergangenheit hat sich jedoch gezeigt, dass jede, aber auch wirklich jede Chance genutzt wurde, um an das Geld der Bürger heranzukommen. Beispielsweise wurden ehemalige Obdachlose gezwungen, für die gesamte Zeit ihrer Obdachlosigkeit rückwirkend Gebühren nachzuzahlen, weil sie vor ihrer Obdachlosigkeit vergessen hatten, sich abzumelden oder befreien zu lassen. Im Gesetz steht nämlich, dass rückwirkende Befreiung oder Abmeldung nicht möglich ist. Und Geld stinkt ja nicht – oder etwa doch?



Uns wird dieses neue Gesetz von den Politikern und Rundfunkleuten so verkauft, dass es »gerechter« ist und weniger Schnüffelei erfordert. Das Gegenteil ist jedoch der Fall: Nach wie vor zahlen Geringverdiener und Superreiche die gleichen Beträge. Eine Befreiung für Geringverdiener gibt es nach wie vor nicht – die gibt es nur für die Empfänger staatlicher Leistungen, nicht jedoch für Menschen, die entsprechend geringe Arbeitseinkommen beziehen. Die Schnüffelei wird ebenfalls nicht abnehmen, da die Beitragsbeauftragten nun die Wohnverhältnisse ausspionieren müssen. 400 neue Mitarbeiter hat die GEZ jetzt einstellen müssen, um dem großen Ermittlungsbedarf gerecht zu werden.

Der Datenschutz wird immer weiter ausgehöhlt und uns Bürgern bleibt kaum noch eine Privatsphäre. Es werden sogar bestimmte Personengruppen gezwungen, andere Menschen an die GEZ zu verraten! Nach wie vor werden unternehmerisch agierende Rundfunkbeauftragte auf unsere Bevölkerung losgelassen, die nur dann Geld bekommen, wenn sie erfolgreich »Gebühren« – oder dann »Beiträge« – eingetrieben haben.

Wieso lassen wir uns das alles gefallen? Und wieso muten uns unsere »Volksvertreter« zu, die unermessliche Gier der Fernsehleute zu befriedigen – selbst dann, wenn wir dieses Rundfunksystem entschieden ablehnen? Wieso verstecken sich die »Qualitätsmedien«, die doch ganz offensichtlich unter der mittlerweile schon weit fortgeschrittenen Monopolisierung leiden? Und diese Monopolisierung der Öffentlich-Rechtlichen wird weiter zunehmen! Wir Bürger werden durch diese Monopolisierung zunehmend einseitiger informiert, und das ist deutlich zu spüren!

Dabei gibt es mögliche Alternativen zum jetzigen Rundfunkmodell: Nur solche Bereiche sollten vom Wettbewerb ausgenommen werden, die tatsächlich der Allgemeinheit dienen, wie etwa Schulfunk, Deutschkurse für Zuwanderer oder Telekollegs zur beruflichen Weiterbildung.

Was hat aber nun unsere so genannten Volksvertreter dazu bewogen, so offensichtlich ein bürgerfeindliches Lobby-Gesetz ohne öffentliche Diskussion in die Welt zu setzen? Das habe ich in einer Offenen Email meine Bundesvorsitzende, Angela Merkel (ich bin seit mehr als 21 Jahren Noch-CDU-Mitglied), im Februar 2012 gefragt. Ihre Reaktion: Keine Antwort, trotz mehrerer Erinnerungsschreiben. Will man mit uns Bürgern nicht kommunizieren? Selbst jahrzehntelang treue Parteimitglieder werden mit ihren Fragen ignoriert und schlicht und einfach nicht ernst genommen. Was ist das für ein überheblicher Politikstil in einer »Demokratie«? Oder sind wir bereits nur noch eine »Nenn-Demokratie«, wo der Bürger zu kuschen hat und die Grundrechte zur hübschen, aber unverbindlichen Prosa degradiert wurden? Das Beispiel Rundfunkbeitragspflicht liegt für mich auf gleicher Linie mit Glühlampenverbot, E-10-Zwang und Häuserdämmungsverpflichtung. Zwänge für uns Bürger, die nur bestimmten Lobby-Gruppen dienen!

Es gibt für uns jetzt nur die Möglichkeit, selbst aktiv zu werden und uns zu wehren!
Auf unsere Volksvertreter können wir uns nicht mehr verlassen, da sie entweder gekauft sind oder vielleicht auch bedroht werden, wenn sie nicht tun, was bestimmte Kreise von ihnen verlangen. Andere Erklärungen habe ich nicht, um bestimmte Entscheidungen unserer Politiker zu deuten. Wir haben immerhin im Grundgesetz das Widerstandsrecht, was viele nicht wissen. Es steht im Artikel 20 Abs. 2 GG:

»Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.«

Anfangen können wir mit unserem Ungehorsam schon mal, indem wir die Bittbriefe unserer neuartigen Feudalfürsten, sprich der öffentlich-rechtlichen Rundfunkintendanten ignorieren. Das wäre immerhin schon ein erster Schritt. Es ist zwar erst mal nur ein kleiner Schritt, aber nicht die Größe eines Schritts ist entscheidend, sondern, dass er in die richtige Richtung geht. Und das tut er. Der deutsche Michel muss endlich aufwachen!

www.kopp-verlag.de

Keine Kommentare: