Quelle: Theo Gottwald
Dieses Video zeigt eine gekürzte Fassung eines öffentlichen Vortrages von Peter Fitzek, dem Staatsoberhaupt von Königreich Deutschland.
Dieses Video dient der Unterhaltung und erläutert das soziale Engagement von Peter Fitzek und seinem als gemeinnützig anerkannten Verein "Neu Deutschland".
Aus dem Inhalt:
- Wem gehört dein Haus und dein Auto?
- Peter klebt sich sich ein selbstgemachtes KFZ-Kennzeichen an den Wagen, druckt sich einen eigenen Führerschein und fährt damit zur Polizei
- Peter's Laden hat seit 4 Jahren keine Anmeldung beim Gewerbeamt
- Finanzamt erklärt Peters Verein für "gemeinnützig"
- Der EURO - keine Banknote sondern ein Kunstwerk?
- Ordnungswidrigkeit (OWIG)? Das gilt sowieso nicht!
- Wenn die UDSSR das unterschreibt, dann steht die BRD juristisch unter der Betreuung des KD
- Peter bekommt Einladung aus dem Bundestag
- Sekretärin von Bundesminister fragt bei Peter an
und weiteres ...
Hier noch ergänzende Infos zum Inhalt:
Quelle: Verwaltungsverfahrensgesetz
http://dejure.org/gesetze/BVwVfG/37.html
(2) Ein Verwaltungsakt kann schriftlich, elektronisch, mündlich oder in anderer Weise erlassen werden. Ein mündlicher Verwaltungsakt ist schriftlich oder elektronisch zu bestätigen, wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht und der Betroffene dies unverzüglich verlangt. Ein elektronischer Verwaltungsakt ist unter denselben Voraussetzungen schriftlich zu bestätigen; § 3a Abs. 2 findet insoweit keine Anwendung.
(3) Ein schriftlicher oder elektronischer Verwaltungsakt muss die erlassende Behörde erkennen lassen und die Unterschrift oder die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten.
(5) Bei einem schriftlichen Verwaltungsakt, der mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen wird, können abweichend von Absatz 3 Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen. Zur Inhaltsangabe können Schlüsselzeichen verwendet werden, wenn derjenige, für den der Verwaltungsakt bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, auf Grund der dazu gegebenen Erläuterungen den Inhalt des Verwaltungsaktes eindeutig erkennen kann.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen