Mittwoch, 4. Dezember 2013

DAS DRITTE GESCHLECHT - DIE INTERSEXUELLEN ZWITTER DER WELT - ERHEBT EUCH!

Quelle: Christian Anders Learning Channel

Seit dem 1. November 2013 gilt gem. § 22 Abs. 3 Personenstandsgesetz (PStG): „Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so ist der Personenstandsfall ohne eine solche Angabe in das Geburtenregister einzutragen".
http://www.gesetze-im-internet.de/pst...
http://www.focus.de/gesundheit/baby/b...
http://www.faz.net/aktuell/gesellscha...

Keine Kommentare: