Mittwoch, 22. Februar 2012
EU-Kommission lässt ACTA-Abkommen juristisch prüfen Vorlage beim EuGH
Quelle: http://www.youtube.com/user/CHASKADESI
Wochenlang hagelte es Proteste, jetzt reagiert die EU-Kommission. Das ACTA-Abkommen wird juristisch überprüft. Das oberste EU-Gericht soll klären, ob das Anti-Piraterie-Abkommen EU-Recht verletzt. Viele Staaten dürften bei der Unterzeichnung warten.Die EU-Behörde werde den Text dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegen, um zu klären, ob er mit den europäischen Grundrechten vereinbar ist. Das kündigte EU-Handelskommissar Karel De Gucht in Brüssel an. Die Richter sollten klären, ob das Abkommen dem EU-Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit, dem Datenschutz sowie dem Schutz des geistigen Eigentums entspreche.
Damit wolle die EU-Kommission der internationalen Kritik entgegentreten: "Die Debatte muss sich auf Fakten und nicht auf falsche Informationen oder Gerüchte gründen", sagte der Kommissar. Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) ist ein internationaler Handelspakt mit dem Ziel, Urheberrechte weltweit durchzusetzen. Kritiker sehen in dem Vertrag Abkommen eine Einschränkung von Freiheitsrechten im Internet. Nach Protesten hatten mehrere EU-Mitglieder wie Polen und Tschechien die ACTA-Ratifizierung ausgesetzt. Deutschland hat beschlossen, das Abkommen bis zur Klärung offener Fragen vorerst nicht zu unterzeichnen.Die EU-Kommission hatte ACTA zusammen mit Staaten wie insbesondere den USA und Japan ausgehandelt. Der Ministerrat hatte den Text im Dezember einstimmig angenommen und die Staaten autorisiert, den Vertrag zu unterzeichnen. Auch das Europaparlament werde noch darüber abstimmen, sagte De Gucht. Nun könne sich dieser Prozess verzögern: "Ich gehe davon aus, dass der Ratifizierungsprozess solange ausgesetzt wird, bis das Urteil vom Europäischen Gerichtshof vorliegt."