Darauf hin gab es auch einen weitreichenden Aufruf zur Mitzeichnung der Petition gegen ein Aus unserer geliebten Heilpflanzen und Naturheilmittel. Diesem Aufruf folgten knapp 122.000 Menschen, die sich die Medizin der Natur nicht nehmen lassen und sich gegen eine EU-Diktatur zur Wehr setzen möchten.
Auf der anderen Seite gab es aber auch zahlreiche Informationen verschiedener Heilpraktiker, bzw. Heilpraktiker-Verbände in Deutschland, die darauf hinweisen, dass diese Petition unsinnig sei, da
- es KEIN Verkaufsverbot von Heilkräutern geben wird,
- die THMPD-Richtlinien ja schon “alt” und in Deutschland schon längst im Arzneimittelgesetz verankert sind und
- diese Richtlinie eher dazu gedacht sei, die Zulassung von in der EU etablierten Heilkräutern, bzw. Heilmitteln zu vereinfachen – also NICHT, um sie etwa verbieten zu wollen.
Petra Hanse, von
Buergerstimme.com, hat zu diesem angeblichen Heilkräuter-Verbot auch einen sehr lesenswerten Artikel geschrieben:
In diesem Gesetz geht es darum, dass Pflanzen und Kräuter, die eine nachweisliche Wirkung haben, also anerkannte Heilpflanzen sind, nicht mehr jeder verkaufen darf, da sie laut Gesetz unter Arzneien fallen. Anerkannte Pflanzen müssen den Richtlinien des Gesetzes unterworfen werden. Alles, was eine Heilung verspricht, bzw. nachgewiesen ist, zählt hier drunter. Das hat nichts mit einem Verbot zu tun, im Prinzip nicht.
Nun möchte ich Sie weiterführend auf das Interview mit Dr. Gottfried Lange aufmerksam machen, der nochmal eingehend über die Hintergründe und Auswirkungen der europäischen Richtlinie zur Verwendung traditioneller pflanzlicher medizinischer Produkte (Traditional Herbal Medicinal Products Directive, THMPD) befragt wird.
Nach offiziellen Angaben dient diese Richtlinie der Vereinheitlichung, Harmonisierung und Qualitätssicherung von Kräuterprodukten – alles also zum Wohle des Konsumenten.
Was steckt aber tatsächlich dahinter?
Weiterführende Links: