Die fiesen und hinterhältigen Tricks Hollywoods und wie man Hass gegen Muslime schürt. In
diesem Video wird deutlich gemacht, was für einen Einfluss die
Politiker auf Hollywood haben und dass die Regie der meisten
Hollywoodfilme sogar vom Militär vorgegeben bzw. produziert wird.
1 Kommentar:
Anonym
hat gesagt…
Nach § 811 Abs. 1 Nr. 1 ZPO ist ein Fernsehgerät unpfändbar, und zwar auch dann, wenn daneben ein Hörfunkgerät vorhanden ist (BFH NJW 1990, 1871). Der Grund dafür liegt darin, dass dem Schuldner ohne Fernsehgerät die ihm grundrechtlich geschützte Möglichkeit genommen würde, sich aus allgemein zugänglichen Quellen über das Weltgeschehen zu informieren. Ausnahmen können jedoch im Rahmen der sogenannten Austauschpfändung auftreten.
Alles andere wird einem weggepfändet doch der Fernseher laut oben genannten Gesetz nicht. Warum wohl?
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Nach § 811 Abs. 1 Nr. 1 ZPO ist ein Fernsehgerät unpfändbar, und zwar auch dann, wenn daneben ein Hörfunkgerät vorhanden ist (BFH NJW 1990, 1871). Der Grund dafür liegt darin, dass dem Schuldner ohne Fernsehgerät die ihm grundrechtlich geschützte Möglichkeit genommen würde, sich aus allgemein zugänglichen Quellen über das Weltgeschehen zu informieren. Ausnahmen können jedoch im Rahmen der sogenannten Austauschpfändung auftreten.
Alles andere wird einem weggepfändet doch der Fernseher laut oben genannten Gesetz nicht. Warum wohl?
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