Quelle: KenFM2008
Am 4. September 2009 kamen in der
sogenntaten Kundus-Affäre mindestens 142 Menschen ums Leben. Der
Großteil davon Zivilisten. Sie wurden durch einen durch Oberst Klein
angeordneten Befehl von amerikanischen Kampfjets unter Beschuss
genommen. Obwohl der Angriff völkerrechtswidrig war, wurden die meisten
Hinterbliebenen bis heute nicht angemessen entschädigt. Seit Dezember
2011 klagt nun Opfer- und Menschenrechtsanwalt Karim Popal im Auftrag
diverser Hinterbliebener vor dem Landgericht Bonn gegen die
Bundesrepublik Deutschland. Ken Jebsen im Gespräch mit dem Anwalt zum
Stand der Dinge.
MP3-Download des Gesprächs unter http://www.kenfm.de/wordpress/2012/09/04/kundus-klage
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