Dienstag, 3. Juli 2012

Ingo Köth in Not und Amnesty International hilft nicht !


Quelle:
Ingo Köth sitzt im Knast wegen einer Ordnungswidrigkeit , angebliche Beleidigung und 300€ obwohl kein Unterschriebenes Gerichtsurteil vorhanden ist
und das Ordnungswidrigkeits Gesetz seit 2007 NICHTIG ungültig ist ! usw...
glaubt ihr nicht? dann lest doch mal hier!
http://deutschesreich.myfreeforum.org/Entf_hrung_von_Ingo_K_th_about14.html

Und wenn Amnesty International nicht helfen will
Kündige ich ! Ein Verein der Menschenrechte Predigt
und Deutsche davon ausschließt ??? ! NEIN DANKE ! Es muß erst in London gefragt werden ? Was soll denn der Scheiß ???Das ist genauso wie wenn ich sage , morgen ist meine Hinrichtung, und man bekommt als Antwort, kommen Sie in 3 Wochen wieder wir machen gerade Urlaub...Paradox ! Schickt Ingo mal eine Dose schwarze oder gelbe Schuhcreme, vielleicht hilft man ihm ja dann ?! Lächerlich....

Auch wenn Ingo so schön lacht auf dem Knast Video, glaubt ihr das der auch noch glücklich ist wenn der Besuch weg war ? Ich glaube nicht! Natürlich Freut sich Ingo.

Die Sendungsnummer ist:
für den Rechtsbrief:
RG 2729 7972 4DE

für das Buch:
RG 2729 7973 8DE

https://www.deutschepost.de/sendung/simpleQuery.html

Petitionen für Faire Gerichtsverfahren
Bitte unterzeichnet alle mit !

Danke im Voraus

http://www.openpetition.de/petition/online/fuer-faire-gerichtsverfahren-gegen...

Für faire Gerichtsverfahren - Gegen Scheinurteile !

Von: Sich.-Ing.J.Hensel aus Gettorf

An: Petition an das Europäische Parlament gemäß Artikel 227 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. in Bundesrepublik Deutschland

Scheinurteile und Scheinbeschlüsse können ggf. einen Foltersachverhalt i.S.d. Artikel 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union begründen und stellen ein unfaires Verfahren gemäß Artikel 47 (2) Satz 1 der Charta dar.

Begründung: Artikel 4 - Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung - Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.

Artikel 47 (2) Satz 1 - Jede Person hat ein Recht darauf, dass ihre Sache von einem unabhängigen, unparteiischen und zuvor durch Gesetz errichteten Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird.

Aufgrund dieser Verstöße gegen die europäischen Menschenrechte liegt hier schwerer Rechtsmissbrauch gemäß Artikel 54 der vor.

Artikel 54 - Verbot des Missbrauchs der Rechte - Keine Bestimmung dieser Charta ist so auszulegen, als begründe sie das Recht, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung vorzunehmen, die darauf abzielt, die in der Charta anerkannten Rechte und Freiheiten abzuschaffen oder sie stärker einzuschränken, als dies in der Charta vorgesehen ist.

Scheinurteile und Scheinbeschlüsse verstoßen ebenfalls gegen innerstaatliche Verfahrensgesetze, wie die Zivilprozessordnung -- ZPO.

Zur weiteren Erklärung, wird auf die nachfolgende Internetseite verwiesen:

Postanschrift von Ingo:

Ingo Köth
Derzeit ist er inhaftiert in
JVA Volkstedt
Am Sandberg 11
06295 Lutherstädt Eisleben

tel: 03475 / 657-275 oder 03475 / 657-0

DANKE im Voraus euer Kettwiesel

die Webseite von Ingo ist hier:
http://www.volksdeutschland.de/

zum Thema Amnesty siehe auch:
http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/gerhard-wisnewski/-vom-g...