Quelle: Peter Gehrken
Veröffentlicht am 08.03.2013
Eigene Ergänzung zum Video von fernsehkritik.tv (wichtig!)
Man muss auf den Kern der Sache gehen, jedes Gericht wird das "Steuerargument" nieder schmettern, dies ist im Video also schon etwas veraltet, zu viele negativ verlaufende Präzedenzfälle mittlerweile, da bedienen sich Richter dann auch gerne gegenseitig.
Grundsatzargumente der Richter:
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In ihrem Urteil wiesen die Richter unter anderem darauf hin, daß es sich bei den Gebühren nicht um eine Steuer handele. Die Bereitstellung öffentlich-rechtlichen Rundfunks sei zudem „ein Vorteil nicht nur für die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch für Unternehmen". Weiter urteilte der Gerichtshof, daß die umbenannte GEZ-Gebühr „der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung" diene und die „Meinungsvielfalt sowie Informationsfreiheit als wesentlichen Grundpfeiler demokratischer Gesellschaften" schütze.
Quell-Auszug: http://jungefreiheit.de/kultur/medien...
---------------------------------------- -------------
..auch wenn wir als Zwangszahler (theoretische Zahler zumindest, ich zahle und kooperiere mit denen sicher nicht) dies zurecht anders sehen mögen.
Man muss auf das eigentliche Problem hinaus, die Vertragsfreiheit, der Privatautonomie, selbstbestimmte Gestaltung der Rechtsverhältnisse, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflichten ist gar nicht möglich (Verträge zu Lasten Dritter), denn nur darum geht es im Kern auch, und da muss man ansetzen. Natürlich ist es eine Steuer, auch ist nicht einzusehen, das man Propaganda auch noch mitfinanzieren muss, stimme ich voll zu, nur werden die Gerichte darauf niemals anspringen.
Hier mal ein "Word"-Musterschreiben zum Download wie man damit umgehen sollte (FreeUser Hoster, kein Acc notwendig- Captchafrei, lediglich 15 Sekunden warten):
http://yourfiles.to/?d=C807B8DF42
oder
http://shareplace.com/?8E99031333
Passwort wird zum Entpacken nicht benötigt.
Es sind nun folgende Linkverweise hinterlegt, die den Text dieses Schreibens in seinem Darstellungen rechtlich begründen, denn das ist zum Verständnis wichtig:
Vertrag zu Lasten dritter
http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_...
Privatautonomie
http://de.wikipedia.org/wiki/Privatau...
http://www.rechtswoerterbuch.de/recht...
Vertragsfreiheit
http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrags...
http://www.rechtswoerterbuch.de/recht...
Vertragsrecht
http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrags...
Vertrag
http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag
Treu und Glauben
http://de.wikipedia.org/wiki/Treu_und...
Politik
http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen...
http://www.sueddeutsche.de/medien/pol...
Wenn eines Tages jemand Klageverfahren in diese Richtung anstrebt, müssen die oben genannten Punkte Rechnung getragen werden, zumindest in einem Rechtstaat.
Man muss auf den Kern der Sache gehen, jedes Gericht wird das "Steuerargument" nieder schmettern, dies ist im Video also schon etwas veraltet, zu viele negativ verlaufende Präzedenzfälle mittlerweile, da bedienen sich Richter dann auch gerne gegenseitig.
Grundsatzargumente der Richter:
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In ihrem Urteil wiesen die Richter unter anderem darauf hin, daß es sich bei den Gebühren nicht um eine Steuer handele. Die Bereitstellung öffentlich-rechtlichen Rundfunks sei zudem „ein Vorteil nicht nur für die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch für Unternehmen". Weiter urteilte der Gerichtshof, daß die umbenannte GEZ-Gebühr „der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung" diene und die „Meinungsvielfalt sowie Informationsfreiheit als wesentlichen Grundpfeiler demokratischer Gesellschaften" schütze.
Quell-Auszug: http://jungefreiheit.de/kultur/medien...
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..auch wenn wir als Zwangszahler (theoretische Zahler zumindest, ich zahle und kooperiere mit denen sicher nicht) dies zurecht anders sehen mögen.
Man muss auf das eigentliche Problem hinaus, die Vertragsfreiheit, der Privatautonomie, selbstbestimmte Gestaltung der Rechtsverhältnisse, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflichten ist gar nicht möglich (Verträge zu Lasten Dritter), denn nur darum geht es im Kern auch, und da muss man ansetzen. Natürlich ist es eine Steuer, auch ist nicht einzusehen, das man Propaganda auch noch mitfinanzieren muss, stimme ich voll zu, nur werden die Gerichte darauf niemals anspringen.
Hier mal ein "Word"-Musterschreiben zum Download wie man damit umgehen sollte (FreeUser Hoster, kein Acc notwendig- Captchafrei, lediglich 15 Sekunden warten):
http://yourfiles.to/?d=C807B8DF42
oder
http://shareplace.com/?8E99031333
Passwort wird zum Entpacken nicht benötigt.
Es sind nun folgende Linkverweise hinterlegt, die den Text dieses Schreibens in seinem Darstellungen rechtlich begründen, denn das ist zum Verständnis wichtig:
Vertrag zu Lasten dritter
http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_...
Privatautonomie
http://de.wikipedia.org/wiki/Privatau...
http://www.rechtswoerterbuch.de/recht...
Vertragsfreiheit
http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrags...
http://www.rechtswoerterbuch.de/recht...
Vertragsrecht
http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrags...
Vertrag
http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag
Treu und Glauben
http://de.wikipedia.org/wiki/Treu_und...
Politik
http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen...
http://www.sueddeutsche.de/medien/pol...
Wenn eines Tages jemand Klageverfahren in diese Richtung anstrebt, müssen die oben genannten Punkte Rechnung getragen werden, zumindest in einem Rechtstaat.
Dieses ganze Schweinesystem ist wie ein großer Moloch, welcher sich über jedes Leben erhebt um es dann unter seinen eigenen Dreck zu begraben. Dieses System ist nicht krank, sondern es ist die Krankheit selbst. Geisteskranke Größenwahnsinnige beschließen was immer sie wollen, gegen jedes Recht, mit der Kanone im Anschlag.
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