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Mittwoch, 27. November 2013

Die UFO-Akte des Bundestags - Offizielles Wissen bleibt unter Verschluss


Quelle: Exopolitik

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg fällte am 13. November ein viel beachtetes Urteil: Die UFO-Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste bleibt unter Verschluss. Der Kläger, Frank Reitemeyer, hatte zuvor die Bundestagsverwaltung auf Herausgabe der Ausarbeitung nach dem Informationsfreiheitsgesetz verklagt und vom Verwaltungsgericht Berlin Recht bekommen. Mit dem Urteil will sich Frank Reitemeyer jedoch nicht zufrieden geben - er geht in Revision. Demnächst wird sich also das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit der seltsamen UFO-Akte befassen.
Warum sträubt sich der Bundestag derart, die von Steuergeldern finanzierte Ausarbeitung für den Steuerzahler freizugeben? Längst geht es in diesem Prozess um mehr als nur um UFOs - es steht die Zukunft der Informationsfreiheit in Deutschland auf dem Spiel...

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