Andreas Clauss liest in diesem Clip sein mitverfasstes Musterschreiben
an das Finanzamt vor, weclhes jeden interessieren dürfte, der mal wieder
von der Institution zur Kasse gebeten wird. Dabei setzt man allerdings
nicht auf einen Konfrontation, sondern auf Beharrlichkeit.
Zunächst
gilt es das Schreiben des FA als ein Angebot nach dem Handelsgesetz zu
erkennen, denn das FA ist tatsächlich nichts anderes als eine in das
Handelsregister eingetragene Firma und somit gilt auch für das FA das
Handelsrecht.
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