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Sonntag, 26. August 2012

Abmahnwahn im Internet

Quelle: conrebbi
 
Anwälte bedienen sich der Impressumspflicht, wie es dem TMG zu entnehmen ist, um Internetseitenbetreiben mit dreistelligen Mahngebühren abzuzocken.



Video- Nordseemensch
http://www.youtube.com/watch?v=oJo3Dp3IPxI

http://www.linksandlaw.info/

http://www.internetrecht.justlaw.de/Anbieterkennzeichnungspflicht-Impressum.htm

http://www.bmj.de/DE/Service/StatistikenFachinformationenPublikationen/Fachin...

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