Anwälte bedienen sich der
Impressumspflicht, wie es dem TMG zu entnehmen ist, um
Internetseitenbetreiben mit dreistelligen Mahngebühren abzuzocken.
Video- Nordseemensch
http://www.youtube.com/watch?v=oJo3Dp3IPxI
http://www.linksandlaw.info/
http://www.internetrecht.justlaw.de/Anbieterkennzeichnungspflicht-Impressum.htm
http://www.bmj.de/DE/Service/StatistikenFachinformationenPublikationen/Fachin...
Video- Nordseemensch
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