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Dienstag, 3. Juli 2012

Nach Grippeschutz-Impfung: Bub (10) querschnittsgelähmt

Das Rückenmark hat sich entzündet. Jetzt sitzt der Bub für den Rest seines Lebens im Rollstuhl. Der Anwalt der Familie will 300000 Euro Schmerzensgeld von einer Laimer Kinderärztin

Foto: dpa
MÜNCHEN - Der zehnjährige Peter F. (Name geändert) war ein aufgeweckter Schüler mit einer Vorliebe fürs Fußballspielen – bis zur Katastrophe: Der kleine Münchner erlitt nach einer Grippeschutz-Impfung am 2. November 2010 eine Rückenmarksentzündung, die dann schnell fürchterliche Ausmaße annahm.


Der Bub ist jetzt querschnittsgelähmt und wird den Rest seines Lebens auf den Rollstuhl angewiesen sein. Schuld sei seine Kinderärztin, sagt der Münchner Anwalt Jürgen Klass. Sie sei nicht mit der notwendigen Sorgfalt an eine Grippe-Impfung herangegangen. Der Bub habe unter einer Erkältung gelitten, als sie das Impfmittel gespritzt habe. Klass: „Eine akute oder gerade überstandene Krankheit gilt jedoch als Kontraindikation für eine Impfung.”
23. November 2010: Drei Wochen nach der Impfung nimmt das Drama seinen Lauf. Peter spürt ein Kribbeln in den Beinen und Taubheit in den Zehen. Er stolpert und fällt hin. Peters Odyssee durch oberbayerische Kliniken beginnt. Er leidet unter stärksten Schmerzen, aber heilen kann ihn niemand. Die Entzündung dehnt sich über das gesamte Rückenmark aus und führt schließlich zur Querschnittslähmung.

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