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Der Bub ist jetzt querschnittsgelähmt und wird den Rest seines Lebens auf den Rollstuhl angewiesen sein. Schuld sei seine Kinderärztin, sagt der Münchner Anwalt Jürgen Klass. Sie sei nicht mit der notwendigen Sorgfalt an eine Grippe-Impfung herangegangen. Der Bub habe unter einer Erkältung gelitten, als sie das Impfmittel gespritzt habe. Klass: „Eine akute oder gerade überstandene Krankheit gilt jedoch als Kontraindikation für eine Impfung.”
23. November 2010: Drei Wochen nach der Impfung nimmt das Drama seinen Lauf. Peter spürt ein Kribbeln in den Beinen und Taubheit in den Zehen. Er stolpert und fällt hin. Peters Odyssee durch oberbayerische Kliniken beginnt. Er leidet unter stärksten Schmerzen, aber heilen kann ihn niemand. Die Entzündung dehnt sich über das gesamte Rückenmark aus und führt schließlich zur Querschnittslähmung.
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