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Donnerstag, 26. Juli 2012

Ingo Köth von Volksdeutschland verteidigt sich am Amtsgericht Köthen


Quelle: Irgendwernichtdu
 
Obwohl das Pflichtversicherungsgesetz nicht für die Bundesrepublik Deutschland gilt wird Ingo zu einer hohen Geldstrafe verurteilt . Seht dazu den § 2 dieses Gesetzes .
Ganz sicher wird man wieder versuchen die Strafe in eine Ersatzfreiheitsstrafe umzuwandeln . Dann muss Ingo noch länger sitzen ohne Unterschrift eines Richters auf dem Urteil und dem nicht augehändigtem Haftbefehl .
Das Gericht ist für Ingo gar nicht zuständig weil die BRD- GmbH nicht für Ingo zuständig ist .Ingo ist kein Personal sondern Reichsdeutscher und hat das Recht auf seiner Seite . Das interessiert aber in Wirklichkeit Niemanden auf Gericht .
Wozu an Gesetze und geltendes Recht halten ? Nur Willkür und abzocken ist an der Tagesordnung . Es geht immer nur ums Geld welches dann auch bloß wieder verschleudert wird und nicht dem deutschen Volk zu Gute kommt wie wir alle wissen .
Das ist eine Schande und Ihr sogenannten Staatsanwälte und Richter sollet Euch schämen für euren " Beruf " !