25. Juli 2012 – Liebe Leser, liebe Wutbürger! Karlsruhe hat in Sachen Wahlrecht gesprochen, und auf die hiesige Juristenwelt müßte dies wie Erdrutsch wirken, oder: hat Karlsruhe endlich ‘das Tor’ geschossen? Warum?
Ganz einfach: Damit steht fest, daß unter der Geltung des Bundeswahlgesetzes noch nie “der verfassungsmäßige Gesetzgeber” am Werk war. Was folgt daraus?
Wir als Anwälte und auch selbst Betroffene werden jetzt in jedem Verfahren, dem nachkonstitutionelles Recht zugrunde liegt, einwenden, daß eben dieses Gesetz wegen verfassungswidrigen Zustandekommens selbst verfassungswidrig und damit nichtig ist! Was soll sonst aus dem Karlsruher Spruch folgen? Was folgt daraus für die gegenwärtige Regierung, für den gegenwärtigen Bundestag? Dieser verfassungswidrig gewählte Bundestag kann sich doch jetzt nicht hinsetzen und als verfassungswidriges BRD-Organ einfach ein neues Wahlgesetz (oder irgendein anderes Gesetz) beschließen? Dazu hat er keine Legitimation, wie gerade zu hören war. Der gesamte Bundestag nebst seiner Merkel-Regierung ist sofort aufzulösen! Wer dann Neuwahlen ausschreibt unter Geltung welchen Wahlgesetzes, bleibt der Kunst der Staatsrechtler überlassen. Auf jeden Fall wird eine gehörige Portion unmittelbare Demokratie, sprich: Volksentscheid eine eminente Rolle spielen. Was für eine Situation in dieser Zeit des Untergangs! Ich hoffe, daß wir einiges zu hören bekommen von unseren Rechts-Koryphäen, in welcher rechtlichen Situation wir gelandet sind, welche Konsequenzen zwingend zu ziehen sind, und wie es hier weitergeht.
Man sieht: diese Merkel-Regierung hätte uns ohne verfassungsmäßige Grundlage glatt an den ESM verkauft und endgültig ausradiert, ohne daß sich auch nur ein Staatsanwalt dafür interessiert, was für Salven von Verfassungshochverrat von diesen Figuren abgeschossen werden. Jedenfalls waren sämtliche Strafanzeigen bisher zwecklos.
Der Phantasie sind jetzt keine Grenzen mehr gesetzt:
Alle Prozesse nach dem neuen Waffenrecht, KWKG (Kriegswaffenkontrollgesetz) dem neuen BGB, Sozialgesetzbuch und vor allem Steuersachen nach der AO 77 sind darauf zu überprüfen, ob die angewandten Gesetze vom verfassungsmäßigen “Gesetzgeber” erlassen wurden, oder immer nur nur von den paar Leuten, die sich weitgehend selbst gewählt haben, um Diäten zu kassieren und Gesetzgeber zu spielen, auch wenn es inzwischen nur noch fast 3% sind?
Es wird zu prüfen sein, ob abgeschlossene Verfahren wieder aufzunehmen sind, und ob Schadensersatz- oder Rückforderungsansprüche gegen den BRD-Staat entstanden sind, die den Beträgen in den Rettungsschirmen gleichkommen. Welche Besoldungs-, Pensions- oder gar Diätengesetze hatten überhaupt Gültigkeit?
Ich fürchte, hier ist jetzt so ziemlich alles weggebrochen. Man denke auch an die gesinnungs-strafrechtlichen Verschärfungen und die daraus resultierenden gefüllten Gefängnisse!
Ich werde jedenfalls jedem raten, und dies auch selbst tun, in den anhängigen Verfahren die gesetzlichen Grundlagen in Zweifel zu ziehen aus dem Gesichtspunkt der Nichtigkeit wegen Verfassungswidrigkeit. Wenn aus der Karlsruher Entscheidung auch nur ein Hauch von Konsequenz folgt, dann muß jedes seriöse Gericht (den gesetzlichen Richter denken wir uns einfach mal dazu) das Verfahren unterbrechen und pflichtgemäß eine Vorlage nach Art. 100 GG an das Bundesverfassungsgericht durchführen. Und dies gilt für nahezu 99% der anhängigen Verfahren bzw. für alle Verfahren, die unter der Geltung des Bundeswahlgesetzes stattfanden. Für die künftige ESM-Entscheidung haben wir damit bereits das erste tragende Argument für die Nichtigkeit.
Interessant dürften auch die Wahnsinnsbeschlüsse zu Fragen der EU von Maastricht bis Schengen sein, inkl. Lissabon, ESM usw.
Ich denke, es wird einiges in Bewegung geraten und werde gern Präzedenzfälle schaffen!
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Wenn man jetzt die Nachrichten verfolgt, wird so getan, als ob es sich um einen kleinen Betriebsunfall oder eine Beule am Heck handelt, aber sonst alles in Ordnung ist. Vor allem kommt jetzt ans Licht, wie insbesondere die CDU dafür gesorgt hat, sich unliebsame Konkurrenten vom Leibe zu halten, um stets `sauber` als angebliche Mehrheitspartei dazustehen.
Aber Achtung! Jetzt wird versucht, die Entscheidung zu relativieren und deren fundamentale Feststellung zu umgehen. Es kann keine Rede davon sein, daß Merkel sich jetzt mal eben mit der Opposition abstimmt und schnell noch ein neues Wahlgesetz auf den Weg bringt, damit ihre zusammengelogene Beliebtheit und der nächste Wahlsieg nicht gefährdet werden.
Fakt ist: Kein Abgeordnetenhansel hat ab heute mehr etwas im Bundestag verloren, geschweige denn zu besprechen oder zu mauscheln. Merkel ist ab sofort keine Kanzlerin mehr, sondern eine x-beliebige Privatperson, gleiches gilt für Minister, Abgeordnete und ähnliche Figuren in `Amt und Würden`.
Das muß ganz klar erkannt und herausgestellt werden. Jeder, der sich jetzt noch ein Amt anmaßt und mit dem Ausverkauf Deutschlands fortfährt, ist festzusetzen bis zur späteren Verhandlung vor einem vom Volk legitimierten Gericht.
Wer jetzt im Trüben fischt und sich jetzt den Staat unter den Nagel reißt, ist…., naja, jedenfalls nicht berechtigt, als Vertreter des Volkes aufzutreten und / oder irgendwelche internationale Unterwerfungserklärungen abzugeben oder überhaupt irgendetwas zu veranstalten. Wo bleiben die Bundesanwälte?
Wenn wir jemals eine Widerstandssituation nach Art. 20 IV GG hatten, dann jetzt! Schluß mit GEZ, Schluß mit Steuern, vor allem: Schluß mit Merkel und ihrem ‘Kabinett’, und gleichzeitig ist der Weg zu bereiten, den Art. 146 GG umzusetzen und zwar in seiner ursprünglichen Form!
Es lebe die wahre und echte Demokratie, alle Staatsgewalt geht vom Volke aus!
Quelle und weiter: politaia.org/wichtiges/bundeswahlgesetz-der-gesamte-bundestag-ist-sofort-aufzulosen/
siehe auch:
anbei ein Aufruf zum sofortigen Widerstand nach Art.20 Abs. IV GG,
zur Kenntnisnahme und mit der Bitte um Weiterverteilung.
SOFORT WIDERSTAND nach 20 IV GG als 2Seiten PDF
Gefunden auf: terragermania.wordpress.com