Am 28.03.2012 um 12:00 Uhr kam es im Fall Kachelmann, der einen Teilnehmer unserer Bürgerinitiative beleidigt hatte, zur zweiten mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin. Nachdem bereits die erste Verhandlung mit einer faustdicken Überraschung endete, so gilt dies auch für die gestrige Verhandlung, denn der wie ausgetauschte Richter des Landgerichts Berlin hob das Versäumnisurteil auf und wies den Antrag unseres Teilnehmers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ab. Die Bezeichnung "verrückt" sei im umgangssprachlichen Sinne gemeint gewesen und nicht so, dass er alle als krank darstelle, führte der Richter bei der Urteilsverkündung aus. Und zum Vorwurf "Neonazis" vertrat der Richter die Auffassung: "So oft, wie das heute jemanden vorgeworfen wird, ist es fraglich, ob das noch eine Prangerwirkung hat."
Diese Urteilsbegründung macht uns fast sprachlos. Gerade in der heutigen Zeit hat der Begriff "Neonazi" aufgrund des so genannten "braunen Terrors" eine völlig neue Dimension erhalten, was Rechtsanwalt Dominik Storr auch schriftsätzlich vorgetragen hatte, und dennoch meint der Richter, dass dieser Vorwurf in der heutigen Zeit gar nicht so schlimm sei.
Das Ergebnis dieses skandalträchtigen Urteils ist, dass man praktisch jeden Menschen als verrückt oder als Neonazi bezeichnen darf. So dürfte man nach Auffassung des Richters zum Beispiel sagen, dass Urteile wie dieses von Neonazis oder Verrückten gefällt werden, sofern man glaubhaft macht, dass sich unter den Tausenden von Richtern auch ein paar Nazis befinden. Herr Kachelmann darf nämlich nach Auffassung des Landgerichts Berlin sagen, dass man es bei Chemtrail-Anfragen wie der von einem Teilnehmer der Bürgerinitiative mit Neonazis oder Verrückten zu tun habe, weil er glaubhaft gemacht habe, dass sich unter den Tausenden von Chemtrail-Gegnern auch ein paar Neonazis befänden.
Da dieses Urteil keinen Bestand haben darf, wird der Teilnehmer unserer Bürgerinitiative Berufung einlegen, so dass dieser Fall noch nicht entschieden ist.
Wir hatten den Eindruck, dass dem Richter das Ausmaß dieses Falles noch nicht bewusst war, als er die einstweilige Verfügung gegen Herrn Kachelmann erlassen hatte. Zu diesem Zeitpunkt vertrat der Richter noch eine andere Rechtsauffassung. "Der Richter hatte wohl weiche Knie bekommen", urteilte ein enttäuschter Prozessbeobachter nicht ganz zu Unrecht.
Positiv waren unsere Aktion vor dem Landgericht Berlin und der wiederum bis auf den letzten Platz gefüllte Gerichtssaal. Positiv war auch, dass sogar die ARD vor Ort war. Ein Teilnehmer der Bürgerinitiative meldete uns, dass der Fall gestern bereits auf ARD gesendet worden sein soll. Wer hierzu Näheres weiß, sollte uns bitte die entsprechenden Infos zukommen lassen.
Hier finden Sie einen kleinen Pressespiegel vorab:
Hamburger Abendblatt
Kölner Stadt-Anzeiger
Berliner Morgenpost
Nachrichten.at
bz-Berlin
Der Westen
Berliner Kurier
Bilder der Aktion und noch mehr Infos werden in Kürze folgen.
Quelle: http://www.sauberer-himmel.de/
Diese Urteilsbegründung macht uns fast sprachlos. Gerade in der heutigen Zeit hat der Begriff "Neonazi" aufgrund des so genannten "braunen Terrors" eine völlig neue Dimension erhalten, was Rechtsanwalt Dominik Storr auch schriftsätzlich vorgetragen hatte, und dennoch meint der Richter, dass dieser Vorwurf in der heutigen Zeit gar nicht so schlimm sei.
Das Ergebnis dieses skandalträchtigen Urteils ist, dass man praktisch jeden Menschen als verrückt oder als Neonazi bezeichnen darf. So dürfte man nach Auffassung des Richters zum Beispiel sagen, dass Urteile wie dieses von Neonazis oder Verrückten gefällt werden, sofern man glaubhaft macht, dass sich unter den Tausenden von Richtern auch ein paar Nazis befinden. Herr Kachelmann darf nämlich nach Auffassung des Landgerichts Berlin sagen, dass man es bei Chemtrail-Anfragen wie der von einem Teilnehmer der Bürgerinitiative mit Neonazis oder Verrückten zu tun habe, weil er glaubhaft gemacht habe, dass sich unter den Tausenden von Chemtrail-Gegnern auch ein paar Neonazis befänden.
Da dieses Urteil keinen Bestand haben darf, wird der Teilnehmer unserer Bürgerinitiative Berufung einlegen, so dass dieser Fall noch nicht entschieden ist.
Wir hatten den Eindruck, dass dem Richter das Ausmaß dieses Falles noch nicht bewusst war, als er die einstweilige Verfügung gegen Herrn Kachelmann erlassen hatte. Zu diesem Zeitpunkt vertrat der Richter noch eine andere Rechtsauffassung. "Der Richter hatte wohl weiche Knie bekommen", urteilte ein enttäuschter Prozessbeobachter nicht ganz zu Unrecht.
Positiv waren unsere Aktion vor dem Landgericht Berlin und der wiederum bis auf den letzten Platz gefüllte Gerichtssaal. Positiv war auch, dass sogar die ARD vor Ort war. Ein Teilnehmer der Bürgerinitiative meldete uns, dass der Fall gestern bereits auf ARD gesendet worden sein soll. Wer hierzu Näheres weiß, sollte uns bitte die entsprechenden Infos zukommen lassen.
Hier finden Sie einen kleinen Pressespiegel vorab:
Hamburger Abendblatt
Kölner Stadt-Anzeiger
Berliner Morgenpost
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bz-Berlin
Der Westen
Berliner Kurier
Bilder der Aktion und noch mehr Infos werden in Kürze folgen.
Quelle: http://www.sauberer-himmel.de/
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