Vom Recht auf einen Kitaplatz ab dem ersten Lebensjahr bis hin zur Pflicht des Wiedereinstiegs in den Beruf nach einem Jahr ist es nur ein winziger Schritt. Bestätigt hat dies jetzt der Bundesgerichtshof (BGH), diesmal in einem Urteil zum Beruf der Notare und vor allem Notarinnen. So ist das Notaramt einer Mutter dahin, wenn sie länger als ein Jahr Erziehungszeit für ihr Kind nimmt. Arbeitet sie nicht sofort nach einem Jahr weiter, darf sie sich wieder ganz hinten anstellen, das ganze Antragsverfahren von vorne durchlaufen und ihre ehemalige Amtsstelle als Notarin kann in ihrem Amtsbezirk sogar ganz weg sein, wenn sich zwischenzeitlich ein anderer Notar um den Platz beworben und die Genehmigung erhalten hat. Eine Rücksicht auf erziehende Mütter kann laut BGH-Urteil nicht genommen werden.
Zwar hat man das Für und Wider in der Urteilsbegründung zumindest erwähnt. Denn schließlich hatte bei der Erstellung dieser Regelung nicht nur der federführende Rechtsausschuss selbst Bedenken angemeldet, sondern auch der Ausschuss für Frauen und Jugend, der Ausschuss für Familie und Senioren, das Land Hessen und auch das Land Schleswig-Holstein. Beschlossen
wurde sie trotzdem. So heißt es in der Urteilsbegründung: »Eine Vorlage nach Art. 100 GG an das Bundesverfassungsgericht wegen der Verfassungswidrigkeit der Bundesnotarordnung in diesem Punkt wird im Urteil zwar diskutiert, aber im Ergebnis verneint.«
Na gut, dass sie mal darüber gesprochen haben…
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